Fällung einer Rotbuche an der Leostraße 98 ohne Genehmigung, Anfrage der SPD-Fraktion
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Die Fragen der Anfrage
- Zu welchen Ergebnissen ist die Verwaltung (Garten-, Friedhofs- und Forstamt/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz/Polizei) nach Über-prüfung der unrechtsmäßigen Fällung gekommen?
- In welcher maximalen Höhe können in diesem oder vergleichbar gelagerten Fällen ein Bußgeld oder weitere Strafen verhängt werden?
- Sind bei nicht eingehaltenen Bauauflagen Auswirkungen auf die Baugenehmigung zu erwarten?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Nachdem zur letzten Sitzung der Bezirksvertretung am 22.02.2023 eine Anfrage zu einer möglichen Fällung der Rotbuche an der Leostraße 98 durch die Ver-waltung mit dem Hinweis, dass keine Fällgenehmigung besteht und ergänzend besondere Schutzmaßnahmen zum Baumerhalt durch den Bauherrn zu ergreifen wären beantwortet worden ist, wurde dieser Baum noch in der Nacht zum 23.02.2023 professionell gefällt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. März 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/061/2023