Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Aus dem Original
1. Ist der Verwaltung bekannt, durch welche konkreten Zugverbindungen die einzelne Gleisanlage, bzw. Gleisbogen beginnend südlich der Birkenstraße 1, unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59, über weiter direkt südlich angrenzend zur Birkenstraße und über südlich angrenzend zur Fortuna Straße im Bogen bis hin zur Bruchstraße zum Stadt-Naturpark Flingern genutzt wird? Wenn ja, bitte nennen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. November 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Anfrage als Text anzeigen
BV2/182/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 16.11.2020
FDP-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer
Betrifft:
Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1
- Anfrage der FDP-Fraktion
1. Ist der Verwaltung bekannt, durch welche konkreten Zugverbindungen die
einzelne Gleisanlage, bzw. Gleisbogen beginnend südlich der Birkenstraße 1,
unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59, über weiter direkt südlich
angrenzend zur Birkenstraße und über südlich angrenzend zur Fortuna Straße im
Bogen bis hin zur Bruchstraße zum Stadt-Naturpark Flingern genutzt wird?
Wenn ja, bitte nennen.
2. Kann diese genannte Gleisanlage oder Abschnitte von ihr zukünftig, bzw.
perspektivisch entfallen und kann diese Fläche dann umgenutzt werden?
3. Unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59 führt neben dem noch intakten
Gleis ein 2. tiefer gelegenes, zugewachsenes, stillgelegtes Gleis, das am
nördlichen Ende in einen Tunnel führt.
Kann dieses genannte Gleis zurückgebaut werden und die Fläche für weitere
zukünftige städtebauliche Überlegungen ungenutzt werden?
gez. Stephan Meyer
Fraktionssprecher
Anlagen:
Beantwortung BV2 182 2020 Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1
Beantwortung BV2 182 2020 Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1 als Text anzeigen
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Sitzung: 22.06.2021
Drucksache BV2/182/2020
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 16.11.2020
Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1
- Anfrage der FDP-Fraktion
Die Deutsche Bahn AG hat die Anfrage wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, durch welche konkreten Zugverbindungen die einzelne
Gleisanlage, bzw. Gleisbogen beginnend südlich der Birkenstraße 1, unter der
Überführung Höhe Ackerstraße 59, über weiter direkt südlich angrenzend zur
Birkenstraße und über südlich angrenzend zur Fortuna Straße im Bogen bis hin zur
Bruchstraße zum Stadt-Naturpark-Flingern genutzt wird? Wenn ja, bitte nennen.
Frage 2:
Kann diese genannte Gleisanlage oder Abschnitte von ihr zukünftig, bzw.
perspektivisch entfallen und kann diese Fläche dann umgenutzt werden?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Bei der unter 1. + 2. genannten Gleisanlage handelt es sich um die eingleisige
Strecke 2402 vom Abzweig Rethel zum Abzweig Dora in Düsseldorf -Derendorf. Diese
Strecke dient dem direkten Zulauf aus der stark befahrenen Güterzugstrecke 2324
nach Düsseldorf-Derendorf und wird in absehbarer Zukunft nicht stillgelegt.
Frage 3:
Unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59 führt neben dem noch intakten Gleis ein
2. tiefer gelegenes, zugewachsenes, stillgelegtes Gleis, das am nördlichen Ende in
einen Tunnel führt.
Kann dieses genannte Gleis zurückgebaut werden und die Fläche für weitere
zukünftige städtebauliche Überlegungen ungenutzt werden?
Antwort zu Frage 3:
Der unter 3. genannte Tunnel (gemeint ist hier wohl das Kreuzungsbauwerk unter
den ICE- und S- Bahntrassen) dient nach wie vor der betriebssicheren Überführung
der o.a. Trassen über das hier in Rede stehende, stillgelegte Gleis.
Grundsätzlich kann das tief gelegene Gleis zurückgebaut und in zukünftige
städtebauliche Überlegungen eingebunden werden. Voraussetzung hierzu ist die
vorherige kraftschlüssige Verfüllung des stark befahrenen Kreuzungsbauwerkes. Eine
Verfüllung nur von der Nordseite führt zu massiven Mehrkosten. Wenn und sobald
die Verkehrssicherheit dieses Kreuzungsbauwerk für den obenliegenden
Eisenbahnverkehr nicht mehr gegeben ist, muss die Verfüllung erfolgen. Nach
aktuellem Zustand ist damit ab ca. 2040 zu rechnen.
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Anschließend kann über eine Veräußerung des Geländes auf der Südseite des
Kreuzungsbauwerkes nachgedacht werden. Bei Bedarf ist eine vorzeitige Verfüllung
eine Option, welche bei noch zu klärender Kostenbeteiligung des Antragstellers
realisiert werden kann.
Planung, Baurechtsanträge etc. würden in die Kostenbeteiligung einfließen.