Anfrage Aktenzeichen BV2/182/2020

Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1 - Anfrage der FDP-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Birkenstraße 1 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. November 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus dem Original

1. Ist der Verwaltung bekannt, durch welche konkreten Zugverbindungen die einzelne Gleisanlage, bzw. Gleisbogen beginnend südlich der Birkenstraße 1, unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59, über weiter direkt südlich angrenzend zur Birkenstraße und über südlich angrenzend zur Fortuna Straße im Bogen bis hin zur Bruchstraße zum Stadt-Naturpark Flingern genutzt wird? Wenn ja, bitte nennen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. November 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/182/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.11.2020 FDP-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Patrick Schiffer Betrifft: Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1 - Anfrage der FDP-Fraktion 1. Ist der Verwaltung bekannt, durch welche konkreten Zugverbindungen die einzelne Gleisanlage, bzw. Gleisbogen beginnend südlich der Birkenstraße 1, unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59, über weiter direkt südlich angrenzend zur Birkenstraße und über südlich angrenzend zur Fortuna Straße im Bogen bis hin zur Bruchstraße zum Stadt-Naturpark Flingern genutzt wird? Wenn ja, bitte nennen. 2. Kann diese genannte Gleisanlage oder Abschnitte von ihr zukünftig, bzw. perspektivisch entfallen und kann diese Fläche dann umgenutzt werden? 3. Unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59 führt neben dem noch intakten Gleis ein 2. tiefer gelegenes, zugewachsenes, stillgelegtes Gleis, das am nördlichen Ende in einen Tunnel führt. Kann dieses genannte Gleis zurückgebaut werden und die Fläche für weitere zukünftige städtebauliche Überlegungen ungenutzt werden? gez. Stephan Meyer Fraktionssprecher Anlagen: Beantwortung BV2 182 2020 Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1
Beantwortung BV2 182 2020 Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1 als Text anzeigen
Seite 1 von 2 TOP: 30 Sitzung: 22.06.2021 Drucksache BV2/182/2020 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 16.11.2020 Gleisanlage beginnend südlich der Birkenstraße 1 - Anfrage der FDP-Fraktion Die Deutsche Bahn AG hat die Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, durch welche konkreten Zugverbindungen die einzelne Gleisanlage, bzw. Gleisbogen beginnend südlich der Birkenstraße 1, unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59, über weiter direkt südlich angrenzend zur Birkenstraße und über südlich angrenzend zur Fortuna Straße im Bogen bis hin zur Bruchstraße zum Stadt-Naturpark-Flingern genutzt wird? Wenn ja, bitte nennen. Frage 2: Kann diese genannte Gleisanlage oder Abschnitte von ihr zukünftig, bzw. perspektivisch entfallen und kann diese Fläche dann umgenutzt werden? Antwort zu Frage 1 und 2: Bei der unter 1. + 2. genannten Gleisanlage handelt es sich um die eingleisige Strecke 2402 vom Abzweig Rethel zum Abzweig Dora in Düsseldorf -Derendorf. Diese Strecke dient dem direkten Zulauf aus der stark befahrenen Güterzugstrecke 2324 nach Düsseldorf-Derendorf und wird in absehbarer Zukunft nicht stillgelegt. Frage 3: Unter der Überführung Höhe Ackerstraße 59 führt neben dem noch intakten Gleis ein 2. tiefer gelegenes, zugewachsenes, stillgelegtes Gleis, das am nördlichen Ende in einen Tunnel führt. Kann dieses genannte Gleis zurückgebaut werden und die Fläche für weitere zukünftige städtebauliche Überlegungen ungenutzt werden? Antwort zu Frage 3: Der unter 3. genannte Tunnel (gemeint ist hier wohl das Kreuzungsbauwerk unter den ICE- und S- Bahntrassen) dient nach wie vor der betriebssicheren Überführung der o.a. Trassen über das hier in Rede stehende, stillgelegte Gleis. Grundsätzlich kann das tief gelegene Gleis zurückgebaut und in zukünftige städtebauliche Überlegungen eingebunden werden. Voraussetzung hierzu ist die vorherige kraftschlüssige Verfüllung des stark befahrenen Kreuzungsbauwerkes. Eine Verfüllung nur von der Nordseite führt zu massiven Mehrkosten. Wenn und sobald die Verkehrssicherheit dieses Kreuzungsbauwerk für den obenliegenden Eisenbahnverkehr nicht mehr gegeben ist, muss die Verfüllung erfolgen. Nach aktuellem Zustand ist damit ab ca. 2040 zu rechnen. Seite 2 von 2 Anschließend kann über eine Veräußerung des Geländes auf der Südseite des Kreuzungsbauwerkes nachgedacht werden. Bei Bedarf ist eine vorzeitige Verfüllung eine Option, welche bei noch zu klärender Kostenbeteiligung des Antragstellers realisiert werden kann. Planung, Baurechtsanträge etc. würden in die Kostenbeteiligung einfließen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/182/2020