Anfrage Aktenzeichen BV5/116/2022

Grünordnungsplan 2025 "rheinverbunden"

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 7. Juni 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage Herr Tscholl, SPD -Fraktion, vom 1. Juni 2022) Der Grünordnungsplan 2025 „rheinverbunden“ wurde vom Rat am 25. Juni 2015 beschlossen. Durch die Definition von Prioritäten stellt er eine Schwerpunkt - setzung für Konzepte und Projekte über einen Zeitraum von zehn Jahren dar.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Juni 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00452396.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00452396.pdf Published Time: Tue, 07 Jun 2022 10:02:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/116/2022 SPD -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.06.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 21. Juni 2022 Betrifft: Grünordnungsplan 2025 "rheinverbunden" (Anfrage Herr Tscholl, SPD -Fraktion, vom 1. Juni 2022) Der Grünordnungsplan 2025 „rheinverbunden“ wurde vom Rat am 25. Juni 2015 beschlossen. Durch die Definition von Prioritäten stellt er eine Schwerpunkt - setzung für Konzepte und Projekte über einen Zeitraum von zehn Jahren dar. Auf Seite 92 sind für den Teilraum 09: Heltorfer und Überanger Mark Potenzial und Defizite, Entwicklungsziele sowie Handlungsempfehlungen hinterlegt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: Frage 1 Jenseits von der Thematik Angermunder Baggersee: Welche Maßnahmen sind bezgl. Des Ziels „Erhalt und weiterer Ausbau der Naherholungsqualitäten“ umgesetzt worden bzw. noch in Planung? Frage 2 Wie ist der Sachstand bei der Empfehlung „Entwicklung eines gestuften Waldrands im Bereich im Bereich Kellnerei südlich Angermunds“? Frage 3 Wie ist der Sachstand bei der Empfehlung „Ausweisung der § 30 -Biotope 4606 - 001 und 4606 -902 sowie Teile der Biotopkatasterfläche BK -4606 -021 Heltorfer Mark als Naturschutzgebiet“? gez. Benjamin Tscholl
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Title: 00458100.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458100.pdf Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:04:54 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/116/2022 Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 1. Juni 2022 hier: Grünordnungsplan 2025 „rheinverbunden“ Frage 1: Jenseits von der Thematik Angermunder Baggersee: Welche Maßnahmen sind bezgl. des Ziels „Erhalt und weiterer Ausbau der Naherholungsqualitäten“ umgesetzt worden bzw. noch in Planung? Antwort: Der Teilraum 09 umfasst den Landschaftsraum im Osten des Stadtbezirks 5 von der Heltorfer Mark bis zum Kalkumer Forst. Die Naherholungsqualitäten liegen in erster Linie in dem hohen, überwiegend naturnahen Waldanteil, der durch ein relativ engmaschiges Wegenetz und ein Angebot an Bänken und Schutzhütten erschlossen wird. Zusätzlich besteht im Bereich der Kellnerei ein Trimmpfad mit acht Stationen sowie ein Boule-Platz. Der Schwerpunkt lag in den vergangenen Jahren auf dem Erhalt dieser Infrastruktur durch Ausbessern und Freischneiden von Wegen, Reparatur schadhafter Bänke und Schutzhütten, Austausch von Bänken und Wartung der Geräte auf dem Trimmpfad. Darüber hinaus wurden in Zusammenarbeit mit dem Reitverband Defizite im Reitwegenetz behoben. Hier wurden die Reitwege freigemacht, die Beschilderung korrigiert beziehungsweise ergänzt und die Reitwegekarten aktualisiert sowie im Internet veröffentlicht. Die Reitwege werden zwei- bis dreimal pro Jahr freigeschnitten und der Sandbelag wird jährlich abgezogen und bei Bedarf erneuert. Ein über die Bestands-sicherung hinausgehender Bedarf an Ausbau der Erholungsinfrastruktur besteht derzeit nicht. Gegenstand der Endrekultivierung des Südufers des Angermunder Baggersees in den Jahren 2020/2021, die aus eigentumsrechtlichen Gründen und aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone IIIB nicht vorher abgeschlossen werden konnte, war, die zu steilen Böschungen am Südufer des Sees abzuflachen und einen Pfad zur Anbindung an das Westufer herzustellen. Dieser Pfad wurde zwischenzeitlich angelegt. Weiterhin wurden die dort befindlichen Halden zurückgebaut beziehungsweise gestaltet. Frage 2: Wie ist der Sachstand bei der Empfehlung „Entwicklung eines gestuften Waldrands im Bereich Kellnerei südlich Angermunds“? Antwort: Bisher sind keine Maßnahmen durchgeführt worden. Am Waldrand im Süden befinden sich derzeit Pappeln, die das angrenzende Grünland beschatten und damit beein-trächtigen. Gleichzeitig bieten diese Pappeln einen Brutplatz für die Vogelart Pirol und sind daher zu schützen. Der Umbau in einen gestuften Waldrand ist grundsätzlich gewünscht, allerdings nur langfristig im Zuge des natürlichen Abgangs der Pappeln möglich. Frage 3: Wie ist der Sachstand bei der Empfehlung „Ausweisung der § 30-Biotope 4606-001 und 4606-902 sowie Teile der Biotopkatasterfläche BK-4606-021 Heltorfer Mark als Natur-schutzgebiet“? Antwort: Im Rahmen der Landschaftsplanänderung des Teilraums A im Düsseldorfer Norden wird die Empfehlung aus dem Grünordnungsplan aufgegriffen und der nordöstlich an das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet angrenzende Bereich, der zurzeit noch als Landschafts-schutzgebiet festgesetzt ist, als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, bei der Aufstellung eines Landschaftsplanes die Pläne der benachbarten Kreise und kreisfreien Städte aufeinander abzustimmen (vgl. § 14 (2) LNatSchG NRW). Da die an die betreffende Fläche angrenzenden Waldbestände, die im Kreis Mettmann liegen, bereits als Naturschutzgebiet festgesetzt sind, wird dem mit der Landschaftsplanänderung Düsseldorf gefolgt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/116/2022