Anfrage Aktenzeichen BV7/119/2022

Grundsätzliche Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Neuberger-Straße 36 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 6. Mai 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wann werden die Einbahnstraßen im Grundsatz für den Radverkehr für beide Richtungen geöffnet?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.05.2022 Betrifft: Grundsätzliche Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann werden die Einbahnstraßen im Grundsatz für den Radverkehr für beide Richtungen geöffnet?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Mai 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00448717.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00448717.pdf Published Time: Fri, 06 May 2022 14:31:33 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV7/119/2022 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.05.2022 Fraktion BÜ90/Die Grünen Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.05.2022 Betrifft: Grundsätzliche Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann werden die Einbahnstraßen im Grundsatz für den Radverkehr für beide Richtungen geöffnet? 2. Welche Straßen sollen aus welchen besonderen Gründen von einer Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr ausgenommen werden? Sachdarstellung: Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung sollen Einbahnstraßen zur Förderung des Radverkehrs grundsätzlich für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden und nur in besonderen begründeten Fällen davon abgewichen werden. gez.: Eva Mörger
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Title: (Microsoft Word - Grundsätzliche Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung.docx) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00473401.pdf Published Time: Tue, 24 Jan 2023 07:23:26 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # 7.1 Anlage 1 zu Vorlage BV7/119/2022 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.01.2023 # Grundsätzliche Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frage 1: Wann werden die Einbahnstraßen im Grundsatz für den Radverkehr für beide Richtungen geöffnet? Antwort: Die Verwaltung kann hier kein Datum nennen. Die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr für beide Richtungen erfolgt weiterhin per Einzelfallprüfung im Rahmen des allgemeinen Geschäfts der Verwaltung. Es gelten die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen der aktuell geltenden Straßenverkehrsordnung bzw. deren Verwal-tungsvorschrift VwV StVO. Frage2: Welche Straßen sollen aus welchen besonderen Gründen von einer Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr ausgenommen werden? Antwort: Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30km/h sind von der Öffnung für den Radverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen ausgeschlossen. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde können die meisten Einbahnstraßen auch im Stadtbezirk 7 geöffnet werden, wenn die Fahrbahn mindestens drei Meter breit ist. Bei einem hohen Schwerverkehrsanteil ist eine Rest- fahrbahnbreite von 3,50 m erforderlich. An unübersichtlichen Knotenpunkten oder Kurvenbereichen sowie beim Übergang auf bevorrechtigte Straßen sollte die Markie- rung von Fahrradpforten vorgenommen werden. In Einzelfällen ist eine Ergänzung der angrenzenden Lichtsignalanlage erforderlich.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/119/2022