Anfrage Aktenzeichen BV6/045/2020

Anfrage des Herrn Körner (FDP): Meldeformular für und Aufstellung von Fahrradabstellanlagen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Westfalenstraße 17 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 4. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Nach welchen Kriterien werden aufgrund solcher Meldungen Fahrradabstellanlagen aufgebaut?
  2. Wie viele Abstellanlagen wurden aufgrund dieser Bürgervorschläge bereits im Stadtbezirk 6 aufgestellt und wo?
  3. Wird die jeweils zuständige Bezirksvertretung in die Planungen einbezogen und die Zustimmung zu einer solchen Maßnahme seitens der Verwaltung eingeholt?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Über die Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf können Bürger Standorte für Fahrradabstellanlagen vorschlagen. Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen dazu zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien werden aufgrund solcher Meldungen Fahrradabstellanlagen aufgebaut?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00373453.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00373453.pdf Published Time: Tue, 12 May 2020 13:47:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV6/045/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 04.03.2020 Herr Körner (FDP) An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6 Herrn Ralf Thomas Anfrage des Herrn Körner (FDP) zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 18. März 2020 Betrifft: Anfrage des Herrn Körner (FDP): Meldeformular für und Aufstellung von Fahrradabstellanlagen Sachdarstellung: Über die Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf können Bürger Standorte für Fahrradabstellanlagen vorschlagen. Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen dazu zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien werden aufgrund solcher Meldungen Fahrradabstellanlagen aufgebaut? 2. Wie viele Abstellanlagen wurden aufgrund dieser Bürgervorschläge bereits im Stadtbezirk 6 aufgestellt und wo? 3. Wird die jeweils zuständige Bezirksvertretung in die Planungen einbezogen und die Zustimmung zu einer solchen Maßnahme seitens der Verwaltung eingeholt? Begründung: Fahrradabstellanlagen (Fahrradständer) verändern das Bild des öffentlichen Raums, so dass die zuständige Bezirksvertretung in den Prozess der Aufstellung einzubeziehen ist. gez. Karsten Körner Anlagen: BV6-045-2020 Antwort Anfrage Meldeformular Fahrradabstellanlagen
BV6-045-2020 Antwort Anfrage Meldeformular Fahrradabstellanlagen als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377823.pdf Published Time: Mon, 11 May 2020 09:59:44 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Drucksache BV6/045/2020 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Herrn Körner (FDP) vom 4. März 2020 Meldeformular für und Aufstellung von Fahrradabstellanlagen Die Anfrage wird vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) wie folgt beantwortet: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden aufgrund solcher Meldungen Fahrradabstellanlagen aufgebaut? Antwort: Der Fahrradverkehr in Düsseldorf nimmt stetig zu und der Bedarf an Fahrradabstell- anlagen steigt. Die Verwaltung erreichen viele Nachfragen, neue Fahrradabstellplätze zu schaffen. Oft gibt es an konkreten Plätzen dann Schwierigkeiten, wenn z.B. Stellplätze wegfallen oder Standorte später insgesamt umgestaltet werden. Die Verwaltung hat daher Mitte 2018 begonnen, ohne großen Aufwand Standorte auszuprobieren. Im begrenzten Stadtraum in Düsseldorf werden daher verstärkt auch demontierbare Fahrradabstellanlagen verwendet. Im Vergleich bietet die Fläche eines geparkten Autos Platz für bis zu 10 Fahrräder. Bei der Standortsuche geht die Verwaltung insbesondere auf Wünsche und Anfragen aus der Bevölkerung ein und platziert Stellplätze systematisch im Stadtgebiet dort, wo entsprechende Nachfrage bekannt ist. Die Abstellanlagen sind flexibel und können bei Bedarf von der Verwaltung auch kurzfristig umgestellt werden. Hinweise aus den Bezirksvertretungen sind immer willkommen (vgl. Vorlage Nr. 61/195/2002). Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum werden im Regelfall dort aufgestellt, wo entsprechend öffentliches Interesse vorhanden ist, oder wo der Bedarf auf Privatgrundstücken aufgrund der Art der vorhandenen Gebäudestrukturen auch nachträglich nicht gedeckt werden kann. Vor der Aufstellung von Fahrradabstellanlagen wird jeder einzelne Standort überprüft, so dass sichergestellt ist, dass die Verkehrsfunktion der Straße erhalten bleibt. Darüber hinaus gehend gibt es keine weiteren Kriterien. Die Wünsche und Anregungen aus Politik und Bürgerschaft werden sukzessive in Abhängigkeit der personellen Ressourcen umgesetzt. Frage 2: Wie viele Abstellanlagen wurden aufgrund dieser Bürgervorschläge bereits im Stadtbezirk 6 aufgestellt und wo? Antwort: Im Zeitraum zwischen 2015 bis 2019 wurden im Stadtbezirk 6 mehr als 90 Fahrradständer auf öffentlichen Straßen aufgestellt. Dazu kommen Fahrradständer außerhalb des öffentlichen Straßenraums, z. B. auf Schul- oder Firmengrundstücken. Standorte von Fahrradständern befinden sich an folgenden Straßen: Franz-Rennefeld-Weg, Kalkumer Straße, Eckenerstraße, An der Piwipp, Unterrather Straße, Thewissenweg, Graf-Recke-Straße, Münsterstraße, Zur alten Kaserne, Westfalenstraße und Oberrather Straße Frage 3: Wird die jeweils zuständige Bezirksvertretung in die Planungen einbezogen und die Zustimmung zu einer solchen Maßnahme seitens der Verwaltung eingeholt? Antwort: Das Aufstellen von Fahrradständern erfolgt gemäß Zuständigkeitsordnung als laufendes Geschäft der Verwaltung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/045/2020