Anfrage Aktenzeichen BV5/087/2020

Hupkonzert der Deutschen Bahn bei der Ortsdurchfahrt Angermund?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lintorfer Waldstraße 13 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. Juni 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist der Verwaltung der beschriebene Zustand bereits bekannt und falls ja, was ist der Grund für das anlasslose Hupen der Züge bei der Ortsdurchfahrt?
  2. Falls der Verwaltung der beschriebene Zustand bereits bekannt ist: Was hat die Verwaltung unternommen, damit das anlasslose Hupen seitens der DB unterbleibt?
  3. Falls der Verwaltung der beschriebene Zustand bisher nicht bekannt war: Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, damit das anlasslose Hupen seitens der DB unterbleibt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Juni 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00381704.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00381704.pdf Published Time: Wed, 10 Jun 2020 09:06:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/087/2020 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.06.2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 23. Juni 2020 Betrifft: Hupkonzert der Deutschen Bahn bei der Ortsdurchfahrt Angermund? (Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, vom 9. Juni 2020) Anwohnerinnen und Anwohner der Bahnstrecke in Angermund berichten, dass seit einigen Wochen auffällig viele Züge bei der Ortsdurchfahrt Angermund laut hupen. Ein Anlass (z.B. Baustelle) ist dafür nicht erkennbar. Das laute Hupen wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern zusätzlich zum Fahrtlärm der Bahn als zusätzliche Lärmbelastung und damit als sehr störend empfunden. Die Verwaltung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist der Verwaltung der beschriebene Zustand bereits bekannt und falls ja, was ist der Grund für das anlasslose Hupen der Züge bei der Ortsdurchfahrt? 2. Falls der Verwaltung der beschriebene Zustand bereits bekannt ist: Was hat die Verwaltung unternommen, damit das anlasslose Hupen seitens der DB unterbleibt? 3. Falls der Verwaltung der beschriebene Zustand bisher nicht bekannt war: Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, damit das anlasslose Hupen seitens der DB unterbleibt? gez. Martin Schilling
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Title: Microsoft Word - Antwort.TOP10.Hupkonzerte der DB bei Ortsdurchfahrt Angermund.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00386046.pdf Published Time: Wed, 26 Aug 2020 11:35:49 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/087/2020 Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, vom 9. Juni 2020 hier: Hupkonzerte der Deutschen Bahn bei der Ortsdurchfahrt Angermund Frage 1: Ist der Verwaltung der beschriebene Zustand bereits bekannt und falls ja, was ist der Grund für das anlasslose Hupen der Züge bei der Ortsdurchfahrt? Antwort: Der Verwaltung ist der beschriebene Zustand nicht bekannt. Frage 2: Falls der Verwaltung der beschriebene Zustand bereits bekannt ist: Was hat die Verwaltung unternommen, damit das anlasslose Hupen seitens der DB unterbleibt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Falls der Verwaltung der beschriebene Zustand bisher nicht bekannt war: Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, damit das anlasslose Hupen seitens der DB unterbleibt? Antwort: Die Stadt Düsseldorf ist für den Fahrbetrieb der Deutschen Bahn AG (DB AG) nicht zuständig. Deshalb wurde die DB AG als Betreiberin sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) seitens der Verwaltung um Stellungnahme gebeten. Die DB AG übermittelte der Stadt folgende Stellungnahme: „Triebfahrzeugführer sind in bestimmten Situationen verpflichtet, zur Wahrung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs ein sogenanntes Achtungssignal zu geben, also zu „hupen“. Das kann unter anderem der Fall sein, um Personen zu warnen, die sich unberechtigt Zutritt zu Bahnanlagen verschafft haben oder wenn aus Sicht des Triebfahrzeugführers auf diese Weise ein Personenunfall vermieden werden kann (beispielsweise, wenn sich Reisende auf Bahnsteigen innerhalb des gekennzeichneten Gefahrenbereichs zu nah an der Bahnsteigkante aufhalten). Weiterhin kann es im Rahmen von Bauarbeiten vorkommen, dass die am Gleis Arbeitenden durch Ach- tungssignale der Triebfahrzeugführer gewarnt werden. Wir haben Ihre Anfrage an die Kollegen der DB Fernverkehr und der DB Regio gesendet. Von dort kam jeweils die Rückmeldung, dass es keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung an einem möglichen „Hupkonzert“ gibt. Es gab demnach keine entsprechende Weisung an die Triebfahrzeugführer, in Angermund ein Achtungs- signal zu geben und auch keinen betrieblichen Anlass. Allerdings überqueren nach Meldung einiger Triebfahrzeugführer in diesem Streckenabschnitt gerade bei gutem Wetter hin und wieder einige Personen die Gleisanlagen, um eine Abkürzung zu einem nahe gelegenen Badesee zu nehmen. In diesem Fall wird natürlich ein Achtungssignal abgegeben. Zu anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen können wir keine Aussage treffen.“ Weiterhin hat uns die DB Netz AG bestätigt, dass es im Bereich Angermund in jüngster Zeit keine Bauarbeiten gegeben hat, von der mögliche „Hupkon- zerte“ ausgegangen sein könnten. Seitens des VRR wurde uns folgende Stellungnahme übersandt: „Wir haben versucht, das Thema „Hupkonzerte in Angermund“ bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) aufzuklären. Ohne Eingrenzung des Zeitraums ist dies schwer gefallen. In den vergangenen Wochen gab es verschiedene Bauarbeiten wie zum Beispiel Schienenschleifen, Austausch von Weichengroßteilen zwischen Duisburg-Großenbaum und Düsseldorf. Dies könnte im Zusammenhang mit einigen Hupsignalen stehen, müsste aber genauer zeitlich untersucht werden. Nach Aussage der EVU kann ich Ihnen mitteilen, dass es aktuell weder einen betrieblichen Anlass noch Anweisungen gibt, im Bereich Angermund zu hupen.“ Aus Sicht der Verwaltung sind die Aufklärungsmöglichkeiten auf Basis der mitgeteilten Stellungnahmen im Rahmen dieses Sachverhaltes ausgeschöpft. Für den Fall, dass sich das „Hupkonzert“ fortsetzen sollte, besteht zukünftig nur die Möglichkeit mit konkreten Angaben (Zeit und Ort) auf die DB AG beziehungsweise den VRR zuzugehen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/087/2020