Anfrage Aktenzeichen BV1/292/2020

Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Maximilian-Weyhe-Allee 9 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 3Dokumente 30. Oktober 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 benötigt würden, weil nicht ausreichend stoß-oder quergelüftet werden kann?
  2. Ist die Anschaffung von Luftreinigungsfiltern für Schulen/Kitas im Stadtbezirk 1 geplant?
  3. Wie hoch wären die Kosten?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im Kampf gegen das Coronavirpus setzen Lehrer/innen und Erzieher/innen bislang neben verschiedenen Hygieneregeln auf regelmäßiges Lüften der Räume.

Im Idealfall alle 20 Minuten. Dies ist aber aus verschiedenen Gründen nicht immer und überall möglich.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. Oktober 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
Title: 00390730.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00390730.pdf Published Time: Tue, 09 Mar 2021 10:52:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/292/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 30.10.2020 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Marina Spillner Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 13. November 2020 Betrifft: Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 - Anfrage der CDU-Fraktion Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 benötigt würden, weil nicht ausreichend stoß-oder quergelüftet werden kann? 2. Ist die Anschaffung von Luftreinigungsfiltern für Schulen/Kitas im Stadtbezirk 1 geplant? 3. Wie hoch wären die Kosten? Begründung: Im Kampf gegen das Coronavirpus setzen Lehrer/innen und Erzieher/innen bislang neben verschiedenen Hygieneregeln auf regelmäßiges Lüften der Räume. Im Idealfall alle 20 Minuten. Dies ist aber aus verschiedenen Gründen nicht immer und überall möglich. Experten weisen darauf hin, dass mobile Luftfilteranlagen besonders in Räumen nützlich wären, in denen nicht ausreichend stoß- und quergelüftet werden kann, um ansteckende Aerosole aus der Raumluft zu entfernen. Prinzipiell wäre eine Investition in mobile Luftfiltergeräte auch dauerhaft sinnvoll, um auch andere Viren (Grippe) und Feinstaubbelastung zu verringern. gez. Margarete Ernesti Sabine Schmidt Seite 2 Anlagen: BV1_292_2020_Luftreinigungsfilter_Antwort Schulen Dezernat
BV1_292_2020_Luftreinigungsfilter_Antwort Schulen Dezernat als Text anzeigen
Title: 00392178.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00392178.pdf Published Time: Mon, 16 Nov 2020 08:49:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/292/2020 Stadtdirektor Hintzsche Stellungnahme zur Anfrage „ Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 “ Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 benötigt würden, weil nicht ausreichend stoß- und quergelüftet werden kann? Antwort Schulen: Am Luisen-Gymnasium besteht eine Lüftungsproblematik in drei naturwissenschaftlichen Fachräumen. Der Sachverhalt befindet sich bereits in Prüfung. Grundsätzlich ist an allen anderen Schulstandorten im Stadtbezirk 1 die Lüftung über Fenster ausreichend möglich. Nichtsdestotrotz prüft das Schulverwaltungsamt mit einer technischen Lösung additiv zu ergänzen. Frage 2: Ist die Anschaffung von Luftreinigungsfiltern für Schulen/Kitas im Stadtbezirk 1geplant? Antwort Schulen: Das Schulverwaltungsamt beabsichtigt die Klassenräume der städtischen Grundschulgebäude mit Raumlüftungsanlagen zur Verringerung der Aerosolkonzentration auszustatten. Dies soll in Kombination mit Anschaffung von CO²-Ampeln geschehen. Das Schulverwaltungsamt befindet sich in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der technischen Arbeitssicherheit und prüft bereits diverse Geräte. Die Verwaltung wird für die Finanzierung auch Fördermittel vom Bund und Land NRW beantragen, wobei derzeit noch keine Aussage über Höhe und Umfang einer möglichen staatlichen Bezuschussung gemacht werden kann. Frage 3: Wie hoch wären die Kosten? Antwort Schulen: Kosten können zum aktuellen Zeitpunkt nicht konkret beziffert werden.
BV1_292_2020_Antwort Jugendamt Dezernat -pdf als Text anzeigen
Title: 00406204.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00406204.pdf Published Time: Thu, 25 Mar 2021 09:23:57 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/ 292/20 20 Stadtdirektor Hintzsche Stellungnahme zur Anfrage „ Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 “ Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Luftreinigungsfilter in Schulen und Kitas des Stadtbezirks 1 benötigt würden, weil nicht ausreichend stoß - und quergelüftet werden kann? Antwort Jugendamt : Die städtischen Kindertagesstätten, bei denen eine ausreichende Lüftu ng nicht möglich war, wurden seitens der Verwaltung bereits baulich nachgerüstet. So wurden beispielsweise festverglaste Fensterelemente zum Öffnen umgerüstet. Frage 2: Ist die Anschaffung von Luftrein igungsfiltern für Schulen/Kitas im Stadtbezirk 1 geplant? Antwort Jugendamt : Gemäß aktueller Empfehlung des Umweltbundesamtes sind zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit von Luftreinigungsgeräte n (mobile Geräte, Wand - oder Deckeneinbaugeräte ohne Zu - und Abluft) Prüfnachweise über die Wirksamkeit der Geräte unter Realbedingungen, also Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren), vom Hersteller einzufordern. Bisher konnte kein Hersteller diesen Prüfnachweis erbringen. Als effektivste Maßnahme zur Reduzierung von virushaltigen Partikeln in Innenräumen empfiehlt das Umweltbundesamt alle 20 Minuten Stoßlüftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Luftreinigungsgeräte allenfalls ergänzend eingesetzt werden sollten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Anschaffung Luftreinigungsgeräte nicht befürwortet werden. Frage 3: Wie hoch wären die Kosten? Antwort Jugendamt : Gem. interner Rechereche belaufen sich die Kosten für mobile Luftentkeimungsgeräte je nach Hersteller und Funktionsweise zwischen ca. 500 € bis 7.000 € pro Gerät. Eine Förderung ist nach derzeitigem Stand nicht in Aussicht: Der Bund fördert die Corona -gerechte Um - und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden . Zu den raumlufttechnischen Anlagen (RLT - Anlagen) zählen Einrichtungen zum Lüften und Klimatisie ren (Heizen, Kühlen, Befeuch ten, Entfeuchten der Zuluft) von Räumen. Diese sind zu differenzieren in Anlagen mit Zu - und Abluft und in Umluftanlagen. Eine Um - und Aufrüstung von stationäre RLT -Anlagen mit Zu - und Abluft ist nicht erforderlich, da die Aerosole mit der Abluft entfernt werden und Frischluft zugeführt wird. Für diese Anlagen hat d as Bundesministerium für Arbeits schutz und Soziales (BMAS) eine neue Arbeitsschutzregel zum Umgang mit dem Coronavirus herausgegeben. Danach sollen diese auf Dauerbetrieb umgestellt werden. In den 22 Jugendgebäuden (Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bürgerhäuser) des Jugendamtes, die über eine solche RLT -Anlage verfügen, i st dies Ende letzten Jahres umgesetzt worden. Die Förderung des Bundes bezieht sich daher lediglich auf stationäre Umluftanlagen. In den städtischen Kitas befinden sich keine stationären Umluftanlagen. Die Förderung des Landes bezieht sich auf Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften von Räumen in Schulen , die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT -Anlage gelüftet werden können.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/292/2020