Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Aus „Anfrage“
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung um Auskunft, ob das Gartenamt berechtigt ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Riesenbärenklaus im Himmelgeister Rheinbogen zu bekämpfen oder ob dies in die Zuständigkeit von Dritten fällt. Weiterhin bitten wir um Auskunft, ob solche Dritte ggf. durch die Stadt Düsseldorf dazu verpflichtet werden können, gegen die Ausbreitung des Riesenbärenklaus auf ihrem Privateigentum vorzugehen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Der Riesenbärenklau ist gesundheitsschädlich. Der Kontakt mit dem Pflanzensaft erzeugt in Reaktion mit Sauerstoff schwere Verbrennungen auf der Haut. Der Riesenbärenklau wächst meistens am Rand von Wegen und Pfaden in direkter Nähe zu Spaziergängern. Es gibt eine sehr starke Verbreitung im südlichen Bereich des Himmelgeister Rheinbogens zwischen dem Deich und dem Fluss.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Juni 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
Title: 00381037.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00381037.pdf
Published Time: Fri, 21 Aug 2020 08:44:07 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV9/118/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.06.2020
CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung 9
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirkes 9
Herrn Dr. Graf
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 19-06-2020
Betrifft:
Maßnahmen zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus im Himmelgeister Rheinbogen -Anfrage von Frau Geller und Herrn Hampe; CDU
Anfrage :
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung um Auskunft, ob das
Gartenamt berechtigt ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung
des Riesenbärenklaus im Himmelgeister Rheinbogen zu bekämpfen oder
ob dies in die Zuständigkeit von Dritten fällt. Weiterhin bitten wir um
Auskunft, ob solche Dritte ggf. durch die Stadt Düsseldorf dazu
verpflichtet werden können, gegen die Ausbreitung des Riesenbärenklaus
auf ihrem Privateigentum vorzugehen.
Begründung :
Der Riesenbärenklau ist gesundheitsschädlich. Der Kontakt mit dem Pflanzensaft
erzeugt in Reaktion mit Sauerstoff schwere Verbrennungen auf der Haut. Der
Riesenbärenklau wächst meistens am Rand von Wegen und Pfaden in direkter
Nähe zu Spaziergängern. Es gibt eine sehr starke Verbreitung im südlichen
Bereich des Himmelgeister Rheinbogens zwischen dem Deich und dem Fluss.
Diese muss möglichst kurzfristig beseitigt werden. Hierzu werden entsprechende
Informationen benötigt.
BV9_118_2020_Maßnahmen zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus im HR.doc als Text anzeigen
Title: 00386149.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00386149.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2020 10:37:57 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
TOP 17 BV9/118/2020
Sitzung der BV 9 am 28.08.2020
Anfrage von Frau Geller und Herrn Hampe; CDU
Maßnahmen zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus im Himmelgeister Rheinbogen
Antwort zur Anfrage:
Der Riesen-Bärenklau ist in Nordrhein-Westfalen flächendeckend verbreitet. Besonders entlang der Fließgewässer und ihrer Auen haben sich große Bestände etabliert. Eine einzige Pflanze produziert zwischen 10 000 und 40 000 keimfähige Samen, die zudem eine hohe Keimungsrate besitzen. Die Ausbreitung der Samen erfolgt z.B. durch Hochwasserereignisse immer wiederkehrend.
Es erfolgt landesweit keine flächendeckende Kartierung der Bestände und auch keine flächendeckende Bekämpfung. Eine flächendeckende Bekämpfung würde aufgrund des hohen Ausbreitungspotentials nur aufgrund eines landesweit abzustimmenden Konzeptes sinnvoll sein. Dies ist von Seiten des Landes zurzeit nicht vorgesehen.
Aus verkehrssicherungsrechtlicher Sicht besteht weder seitens der Stadt, noch seitens Dritter die Notwendigkeit, solche Pflanzen generell und standortunabhängig zu beseitigen. Dies entspricht auch der Auffassung des Versicherungsverbandes. Nur in wenigen Ausnahmefällen könnte die Stadt Dritte ordnungsbehördlich verpflichten ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. In der freien Landschaft oder im Wald ist das in aller Regel nicht der Fall.
Das Gartenamt bekämpft die Ausbreitung der Herkulesstaude in Düsseldorf schon seit 30 Jahren. Dies erfolgt jedoch nur an Gefahrenstellen wie z. B. an Spielplätzen sowie auf städtischen Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete.