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BV2/074/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.03.2021
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer
Betrifft:
Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo-Beucker-Straße und Sohnstraße,
stadteinwärts
- Anfrage der CDU-Fraktion
Durch Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 21.01.2020 wurde die Verwaltung
gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, das Parken auf dem linken Seitenstreifen
des Gehwegs links neben dem Radweg auf der Grafenberger Allee stadteinwärts
zwischen der östlichen Ivo-Beucker-Straße und der Lindenstraße zu erlauben.
Mit einer Informationsvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am
01.09.2020 teilte die Verwaltung uns mit, dass im Abschnitt zwischen Ivo-
Beucker-Straße und der Zufahrt Grafenberger Allee 258 das Parken im
Seitenraum angeordnet werden kann, da dort ausreichende Flächen zwischen
Bordführung und vorhandenem Radweg existieren.
Mit Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 10.11.2020 wurde die Verwaltung
beauftragt, die genannte Fläche zum Parken freizugeben.
Mit einer Informationsvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am
23.02.2021 teilte die Verwaltung nun mit, dass sie einem Längsparken an dieser
Stelle doch nicht zustimmen könne, da ein Mindestmaß von 4,85 m für die
gesamte Straßenraumbreite unterschritten würde.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Haben sich die für die Beurteilung der ausreichenden Straßenraumbreite
maßgeblichen Rechtsvorschriften zwischen dem 01.09.2020 und dem
23.02.2021 geändert?
2. Aus welchem Grund kam die Verwaltung am 23.02.2021 zu einem
anderen Ergebnis als am 01.09.2020?
3. Gibt es einen Vertrauensschutz der Bezirksvertretung 2 gegenüber der
Verwaltung dahingehend, dass die Verwaltung gegenüber der Kommunalpolitik
Seite 2
an ihre ursprüngliche Aussage gebunden bleibt oder können wir den Aussagen
der Verwaltung generell nicht mehr trauen?
gez. Achim Graf
Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 074 2021 Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo-Beucker-Straße und Sohnstraße stadteinwärts als Text anzeigen
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Sitzung: 18.05.2021
Drucksache BV2/074/2021
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.03.2021
Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo -Beucker-Straße und
Sohnstraße, stadteinwärts
- Anfrage der CDU-Fraktion
Frage 1:
Haben sich die für die Beurteilung der ausreichenden Straßenraumbreite
maßgeblichen Rechtsvorschriften zwischen dem 01.09.2020 und dem 23.02.2021
geändert?
Antwort zu Frage 1:
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften haben sich in dem genannten Zeitraum nicht
geändert.
Frage 2:
Aus welchem Grund kam die Verwaltung am 23.02.2021 zu einem anderen Ergebnis
als am 01.09.2020?
Antwort zu Frage 2:
Die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2020 zielte ausschließlich darauf ab,
kurzfristig eine straßenverkehrsrechtliche eindeutige Situation für den ruhenden
Verkehr zu schaffen. Dabei sind die Belange des Radverkehrs nicht beachtet worden.
Die Stellungnahme vom 23.02.2021 formulierte die abschließend notwendigen
Voraussetzungen, um in diesem Straßenabschnitt die vorhandene Radverkehrsanlage
zu sichern. Auf Basis der konkreten Ansprüche für den Radverkehr ist eine
verkehrsrechtliche Anordnung von Stellplätzen im Seitenraum nun leider doch nicht
möglich.
Frage 3:
Gibt es einen Vertrauensschutz der Bezirksvertretung 2 gegenüber der Verwaltung
dahingehend, dass die Verwaltung gegenüber der Kommunalpolitik an ihre
ursprüngliche Aussage gebunden bleibt oder können wir den Aussagen der
Verwaltung generell nicht mehr trauen?
Antwort zu Frage 3:
Bei den zwei der Bezirksvertretung 2 vorliegenden sich widersprechenden
Stellungnahmen der Verwaltung handelt es sich um einen Fehler.
Die Verwaltung bittet um Entschuldigung.