Anfrage Aktenzeichen BV2/074/2021

Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo-Beucker-Straße und Sohnstraße, stadteinwärts - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee (Abschnitt zwischen Ivo-Beucker-Straße und Sohnstraße) · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. März 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Aus welchem Grund kam die Verwaltung am 23.02.2021 zu einem anderen Ergebnis als am 01.09.2020?
  2. Gibt es einen Vertrauensschutz der Bezirksvertretung 2 gegenüber der Verwaltung dahingehend, dass die Verwaltung gegenüber der Kommunalpolitik an ihre ursprüngliche Aussage gebunden bleibt oder können wir den Aussagen der Verwaltung generell nicht mehr trauen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/074/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.03.2021 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Patrick Schiffer Betrifft: Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo-Beucker-Straße und Sohnstraße, stadteinwärts - Anfrage der CDU-Fraktion Durch Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 21.01.2020 wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, das Parken auf dem linken Seitenstreifen des Gehwegs links neben dem Radweg auf der Grafenberger Allee stadteinwärts zwischen der östlichen Ivo-Beucker-Straße und der Lindenstraße zu erlauben. Mit einer Informationsvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 01.09.2020 teilte die Verwaltung uns mit, dass im Abschnitt zwischen Ivo- Beucker-Straße und der Zufahrt Grafenberger Allee 258 das Parken im Seitenraum angeordnet werden kann, da dort ausreichende Flächen zwischen Bordführung und vorhandenem Radweg existieren. Mit Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 10.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die genannte Fläche zum Parken freizugeben. Mit einer Informationsvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 23.02.2021 teilte die Verwaltung nun mit, dass sie einem Längsparken an dieser Stelle doch nicht zustimmen könne, da ein Mindestmaß von 4,85 m für die gesamte Straßenraumbreite unterschritten würde. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Haben sich die für die Beurteilung der ausreichenden Straßenraumbreite maßgeblichen Rechtsvorschriften zwischen dem 01.09.2020 und dem 23.02.2021 geändert? 2. Aus welchem Grund kam die Verwaltung am 23.02.2021 zu einem anderen Ergebnis als am 01.09.2020? 3. Gibt es einen Vertrauensschutz der Bezirksvertretung 2 gegenüber der Verwaltung dahingehend, dass die Verwaltung gegenüber der Kommunalpolitik Seite 2 an ihre ursprüngliche Aussage gebunden bleibt oder können wir den Aussagen der Verwaltung generell nicht mehr trauen? gez. Achim Graf Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 074 2021 Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo-Beucker-Straße und Sohnstraße stadteinwärts als Text anzeigen
Seite 1 von 1 TOP: 41 Sitzung: 18.05.2021 Drucksache BV2/074/2021 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.03.2021 Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo -Beucker-Straße und Sohnstraße, stadteinwärts - Anfrage der CDU-Fraktion Frage 1: Haben sich die für die Beurteilung der ausreichenden Straßenraumbreite maßgeblichen Rechtsvorschriften zwischen dem 01.09.2020 und dem 23.02.2021 geändert? Antwort zu Frage 1: Die maßgeblichen Rechtsvorschriften haben sich in dem genannten Zeitraum nicht geändert. Frage 2: Aus welchem Grund kam die Verwaltung am 23.02.2021 zu einem anderen Ergebnis als am 01.09.2020? Antwort zu Frage 2: Die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2020 zielte ausschließlich darauf ab, kurzfristig eine straßenverkehrsrechtliche eindeutige Situation für den ruhenden Verkehr zu schaffen. Dabei sind die Belange des Radverkehrs nicht beachtet worden. Die Stellungnahme vom 23.02.2021 formulierte die abschließend notwendigen Voraussetzungen, um in diesem Straßenabschnitt die vorhandene Radverkehrsanlage zu sichern. Auf Basis der konkreten Ansprüche für den Radverkehr ist eine verkehrsrechtliche Anordnung von Stellplätzen im Seitenraum nun leider doch nicht möglich. Frage 3: Gibt es einen Vertrauensschutz der Bezirksvertretung 2 gegenüber der Verwaltung dahingehend, dass die Verwaltung gegenüber der Kommunalpolitik an ihre ursprüngliche Aussage gebunden bleibt oder können wir den Aussagen der Verwaltung generell nicht mehr trauen? Antwort zu Frage 3: Bei den zwei der Bezirksvertretung 2 vorliegenden sich widersprechenden Stellungnahmen der Verwaltung handelt es sich um einen Fehler. Die Verwaltung bittet um Entschuldigung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/074/2021