Anfrage Aktenzeichen BV3/171/2023

Parksituation an Kreuzung Südring/Aachener Str. (Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Südring / Aachener Str · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 11. September 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

 Mit welcher Begründung ist es möglich vor dem Eckhaus Aachener Str. 131 (Ecke Südring/Aachener Str.) auf dem breiten Grundstücksst reifen entlang des Südrings und der Aachener Str. PKW abzustellen?

 Wenn dies erlaubt ist, welche Sicherungsmaßnahmen werden ergriffen, um FußgängerInnen und Radfahrende vor Zu - und Abfahrten der PKW zu schützen?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Vor dem Eckhaus Aachener Str. 131 befindet sich entlang des Kreuzungsbereiches Aachener Str./Südring ein breiter Grundstückstreifen, der für das Parken von PKW genutzt wird. Es findet sich nirgends ein Hinweis auf einen Park platz, weder öffentlich noch privat, noch gibt es eine geregelte Zu - und Abfahrt auf den Südring bzw. auf die Aachener Straße.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. September 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00496839.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496839.pdf Published Time: Tue, 19 Sep 2023 07:30:55 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/171/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.09.2023 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung 3 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Dietmar Wolf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19.09.2023 Betrifft: Parksituation an Kreuzung Südring/Aachener Str. (Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Wolf, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung 3 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Anfrage:  Mit welcher Begründung ist es möglich vor dem Eckhaus Aachener Str. 131 (Ecke Südring/Aachener Str.) auf dem breiten Grundstücksst reifen entlang des Südrings und der Aachener Str. PKW abzustellen?  Wenn dies erlaubt ist, welche Sicherungsmaßnahmen werden ergriffen, um FußgängerInnen und Radfahrende vor Zu - und Abfahrten der PKW zu schützen?  Wenn dies nicht erlaubt ist, warum wird das Parken geduldet? Begründung: Vor dem Eckhaus Aachener Str. 131 befindet sich entlang des Kreuzungsbereiches Aachener Str./Südring ein breiter Grundstückstreifen, der für das Parken von PKW genutzt wird. Es findet sich nirgends ein Hinweis auf einen Park platz, weder öffentlich noch privat, noch gibt es eine geregelte Zu - und Abfahrt auf den Südring bzw. auf die Aachener Straße. Uns wird berichtet, dass es bei Zu - und Abfahrten auf das Grundstück durch PKW’s immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Fuß gängerinnen und Fußgängern und Radfahrenden kommt. Daher stellt sich uns die Frage, ob das Parken hier überhaupt erlaubt ist. Mit freundlichen Grüßen Vera Esders Thorsten Graeßner Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/171/2023