Anfrage Aktenzeichen BV9/128/2021

Ramadanende auf der Bezirkssportanlage Benrath - Anfrage von Herrn Salinger; AfD

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walther-Rathenau-Straße 15 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 4. Juni 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 25.06.2021 Betrifft: Ramadanende auf der Bezirkssportanlage Benrath - Anfrage von Herrn Salinger; AfD Die Bezirkssportanlage Benrath wurde per Miet- und Pflegevertrag von der Stadt Düsseldorf an den VfL Benrath e.V. übertragen. Die Vergabe der Bezirkssportanlage erfolgt laut Webseite der Stadt Düsseldorf durch den Verein.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. Seit wann werden städtische Sportanlagen im Gebiet der BV 9 für religiöse Zeremonien als Versammlungsstätten genutzt und wie ist dies bspw. mit der Satzung des VfL Benrath unter § 3 Zweck und Aufgaben des Vereins zu vereinbaren? (dort heißt es u.a. „Partei politische, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen“) 2. Frauen und Männer beteten auf den Sportanlagen in streng voneinander getrennten Abschnitten. Wie steht die BV 9 zu dieser öffentlich-praktizierten Form der Geschlechtertrennung?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Juni 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00414076.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00414076.pdf Published Time: Mon, 15 Nov 2021 08:42:11 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/128/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 04.06.2021 AfD in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 25.06.2021 Betrifft: Ramadanende auf der Bezirkssportanlage Benrath - Anfrage von Herrn Salinger; AfD Die Bezirkssportanlage Benrath wurde per Miet- und Pflegevertrag von der Stadt Düsseldorf an den VfL Benrath e.V. übertragen. Die Vergabe der Bezirkssportanlage erfolgt laut Webseite der Stadt Düsseldorf durch den Verein. Laut Presseberichten dienten die Sportplätze des VfL Benrath e.V. am Donnerstagmorgen (13.5.) als religiöse Freiluft-Versammlungsstätte für die Düsseldorfer Muslime. Der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) und das Gemeindezentrum Masjid Assalam hatten zum Festtagsgebet anlässlich des Ende des Ramadans eingeladen. Mehrere hundert Muslime waren mit ihren Familien gekommen und beteten in nach Geschlechtern getrennten Bereichen auf den Sportflächen. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller (CDU) begrüßte die gläubigen Muslime und posierte für Fotos u.a. mit dem in der kritikstehenden KDDM-Vorsitzenden Dr. Dereköy. Anfrage: 1. Seit wann werden städtische Sportanlagen im Gebiet der BV 9 für religiöse Zeremonien als Versammlungsstätten genutzt und wie ist dies bspw. mit der Satzung des VfL Benrath unter § 3 Zweck und Aufgaben des Vereins zu vereinbaren? (dort heißt es u.a. „Partei politische, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen“) 2. Frauen und Männer beteten auf den Sportanlagen in streng voneinander getrennten Abschnitten. Wie steht die BV 9 zu dieser öffentlich-praktizierten Form der Geschlechtertrennung? 3. Wird oder wurde der VfL Benrath mit öffentlichen Geldern der Bezirksvertretung 9 direkt oder indirekt (bspw. über Sponsoren) gefördert? Seite 2 Quelle: https://www.report-d.de/Duesseldorf/Aktuelles/Duesseldorf-Benrath-Festtagsgebet-zum-Ende-des-Ramadan-144488 Anlagen: BV9_128_2021_Ramadanende Bezirkssportanlage Benrath.
BV9_128_2021_Ramadanende Bezirkssportanlage Benrath. als Text anzeigen
Title: 00422647.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00422647.pdf Published Time: Fri, 03 Sep 2021 08:04:05 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP 5.3 BV9/128/2021 Sitzung der BV 9 am 03.09.2021 Anfrage von Herrn Salinger; AfD Ramadan ende auf de r Bezirkssportanlage Bernrath Frage 1: Seit wann werden städtische Sportanlagen im Gebiet der BV 9 für religiöse Zeremonien als Versammlungsstätten genutzt und wie ist dies bspw. mit der Satzung des VfL Benrath unter § 3 Zweck und Aufgaben des Vereins zu vereinbaren? (dort heißt es u.a. „Parteipolitische, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen“) Antwort z ur Frage 1: Der Vfl Benrath 06 e.V. ist Hauptmieter der Bezirkssportanlage Karl -Hohmann - Straße. Die Anlage ist per Miet - und Pflegevertrag an den Verein übertragen, was auch das Recht zur Weitervermietung der Anlagen beinhaltet. Die in der Anfrage angespro chene Gebetsveranstaltung erfolgte durch den Verein. Der Sportverwaltung ist nicht bekannt, seit wann die Anlage für Gebetsveranstaltungen ge nutzt wird. Über die Kompatibilitä t der Veranstaltung zur Satzung des Vereins kann die Verwaltung keine Auskünfte g eben. Frage 2: Frauen und Männer beteten auf den Sportanlagen in streng voneinander getrennten Abschnitten. Wie steht die BV 9 zu dieser öffentlich -praktizierten Form der Geschlechtertrennung? Antwort zur Frage 2 : Zur Haltung der Bezirksvertretung in dieser Frage kann die Sportverwaltung keine Antwort geben. Frage 3: Wird oder wurde der VfL Benrath mit öffentlichen Geldern der Bezirksvertretung 9 direkt oder indirekt (bspw. über Sponsoren) gefördert? Antwort zur Frage 3 : Die Bezirksvertretung 9 hat in den letzten Jahren für den VfL Benrath keine Gelder aus den bezirklichen Verfügungsmitteln bereitgestellt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/128/2021