Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 25.06.2021 Betrifft: Ramadanende auf der Bezirkssportanlage Benrath - Anfrage von Herrn Salinger; AfD Die Bezirkssportanlage Benrath wurde per Miet- und Pflegevertrag von der Stadt Düsseldorf an den VfL Benrath e.V. übertragen. Die Vergabe der Bezirkssportanlage erfolgt laut Webseite der Stadt Düsseldorf durch den Verein.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“
1. Seit wann werden städtische Sportanlagen im Gebiet der BV 9 für religiöse Zeremonien als Versammlungsstätten genutzt und wie ist dies bspw. mit der Satzung des VfL Benrath unter § 3 Zweck und Aufgaben des Vereins zu vereinbaren? (dort heißt es u.a. „Partei politische, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen“) 2. Frauen und Männer beteten auf den Sportanlagen in streng voneinander getrennten Abschnitten. Wie steht die BV 9 zu dieser öffentlich-praktizierten Form der Geschlechtertrennung?
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Juni 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Title: 00414076.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00414076.pdf
Published Time: Mon, 15 Nov 2021 08:42:11 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV9/128/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 04.06.2021
AfD in der Bezirksvertretung 9
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirkes 9
Herrn Dr. Graf
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 25.06.2021
Betrifft:
Ramadanende auf der Bezirkssportanlage Benrath - Anfrage von Herrn Salinger; AfD
Die Bezirkssportanlage Benrath wurde per Miet- und Pflegevertrag von der Stadt Düsseldorf an den VfL Benrath e.V. übertragen. Die Vergabe der Bezirkssportanlage erfolgt laut Webseite der Stadt Düsseldorf durch den Verein.
Laut Presseberichten dienten die Sportplätze des VfL Benrath e.V. am Donnerstagmorgen (13.5.) als religiöse Freiluft-Versammlungsstätte für die Düsseldorfer Muslime. Der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) und das Gemeindezentrum Masjid Assalam hatten zum Festtagsgebet anlässlich des Ende des Ramadans eingeladen.
Mehrere hundert Muslime waren mit ihren Familien gekommen und beteten in nach Geschlechtern getrennten Bereichen auf den Sportflächen. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller (CDU) begrüßte die gläubigen Muslime und posierte für Fotos u.a. mit dem in der kritikstehenden KDDM-Vorsitzenden Dr. Dereköy.
Anfrage:
1. Seit wann werden städtische Sportanlagen im Gebiet der BV 9 für religiöse Zeremonien als Versammlungsstätten genutzt und wie ist dies bspw. mit der Satzung des VfL Benrath unter § 3 Zweck und Aufgaben des Vereins zu
vereinbaren? (dort heißt es u.a. „Partei politische, konfessionelle und rassistische
Bestrebungen sind ausgeschlossen“)
2. Frauen und Männer beteten auf den Sportanlagen in streng voneinander getrennten Abschnitten. Wie steht die BV 9 zu dieser öffentlich-praktizierten Form der Geschlechtertrennung?
3. Wird oder wurde der VfL Benrath mit öffentlichen Geldern der Bezirksvertretung 9 direkt oder indirekt (bspw. über Sponsoren) gefördert? Seite 2
Quelle: https://www.report-d.de/Duesseldorf/Aktuelles/Duesseldorf-Benrath-Festtagsgebet-zum-Ende-des-Ramadan-144488
Anlagen:
BV9_128_2021_Ramadanende Bezirkssportanlage Benrath.
BV9_128_2021_Ramadanende Bezirkssportanlage Benrath. als Text anzeigen
Title: 00422647.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00422647.pdf
Published Time: Fri, 03 Sep 2021 08:04:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
TOP 5.3 BV9/128/2021
Sitzung der BV 9 am 03.09.2021
Anfrage von Herrn Salinger; AfD
Ramadan ende auf de r Bezirkssportanlage Bernrath
Frage 1:
Seit wann werden städtische Sportanlagen im Gebiet der BV 9 für religiöse
Zeremonien als Versammlungsstätten genutzt und wie ist dies bspw. mit der Satzung
des VfL Benrath unter § 3 Zweck und Aufgaben des Vereins zu vereinbaren? (dort
heißt es u.a. „Parteipolitische, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind
ausgeschlossen“)
Antwort z ur Frage 1:
Der Vfl Benrath 06 e.V. ist Hauptmieter der Bezirkssportanlage Karl -Hohmann -
Straße. Die Anlage ist per Miet - und Pflegevertrag an den Verein übertragen, was
auch das Recht zur Weitervermietung der Anlagen beinhaltet. Die in der Anfrage
angespro chene Gebetsveranstaltung erfolgte durch den Verein. Der Sportverwaltung
ist nicht bekannt, seit wann die Anlage für Gebetsveranstaltungen ge nutzt wird. Über
die Kompatibilitä t der Veranstaltung zur Satzung des Vereins kann die Verwaltung
keine Auskünfte g eben.
Frage 2:
Frauen und Männer beteten auf den Sportanlagen in streng voneinander getrennten
Abschnitten. Wie steht die BV 9 zu dieser öffentlich -praktizierten Form der
Geschlechtertrennung?
Antwort zur Frage 2 :
Zur Haltung der Bezirksvertretung in dieser Frage kann die Sportverwaltung keine
Antwort geben.
Frage 3:
Wird oder wurde der VfL Benrath mit öffentlichen Geldern der Bezirksvertretung 9
direkt oder indirekt (bspw. über Sponsoren) gefördert?
Antwort zur Frage 3 :
Die Bezirksvertretung 9 hat in den letzten Jahren für den VfL Benrath keine Gelder
aus den bezirklichen Verfügungsmitteln bereitgestellt.