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Title: 00438975.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00438975.pdf
Published Time: Mon, 21 Nov 2022 08:14:31 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/056/2022
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.02.2022
Petra Müller-Gehl (DIE LINKE.)
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 22.02.2022
Betrifft:
Sachstand zur Erarbeitung einer Vorgartensatzung - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.) -
Die Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit sind die Arbeiten für eine Vorgartensatzung für Düsseldorf bzw. für den Bezirk 7 gediehen? Welche Arbeitsschritte haben bereits stattgefunden, welche stehen noch aus?
2. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat sich die Verwaltung mit den aktuellen Rechtsgrundlagen unter Einbeziehung der Vorgartensatzungen anderer nordrheinwestfälischer Städte auseinandergesetzt?
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 hat am 22. Juni 2021 den Antrag „Vorbereitung von
Vorgarten satzungen für Stadtteile im Bezirk 7“ (BV/166/2021) beschlossen, in dem gleichzeitig um Information „über die Arbeitsschritte und Verfahren“ gebeten wird.
Im Vorfeld dieser Sitzung hatte das Bauaufsichtsamt in seiner Stellungnahme mitgeteilt:
„Vorerst bleibt die neue Bauordnung abzuwarten.“(Mail Frau von Rappard
10.06.2021). Der NRW-Landtag hat die Neufassung am 30. Juni 2021 beschlossen und sie ist nach der Verkündung in Kraft getreten.
Andere Städte in NRW wie beispielsweise Dortmund, Paderborn und Herdecke besitzen bereits Vorgartensatzungen.
gez.: Petra Müller-Gehl
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Sachstand zur Erarbeitung einer Vorgartensatzung.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00467779.pdf
Published Time: Mon, 21 Nov 2022 08:15:35 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
# 6.1
Anlage 1 zu Vorlage BV7/056/2022
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 22.11.2022
Sachstand zur Erarbeitung einer Vorgartensatzung Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.) Frage 1:
Wie weit sind die Arbeiten für eine Vorgartensatzung für Düsseldorf bzw. für den Bezirk 7 gediehen? Welche Arbeitsschritte haben bereits stattgefunden, welche stehen noch aus?
Antwort:
Die Bauordnung NRW 2018 enthielt zum Zeitpunkt Juni 2021 bereits nicht mehr die erforderliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Satzung zur gärtnerischen Ge-staltung. Der Landesgesetzgeber verwies damals bereits alternativ auf bauleitplaneri-sche Möglichkeiten. Der Städte und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfahl zudem den Kommunen bereits im Jahre 2019 in seiner "Handlungsempfehlung zum Umgang mit Schottergär-ten", auf planungsrechtliche und niederschwellige Lösungsansätze auszuweichen. Die alten Vorgartensatzungen seien mit Inkrafttreten der neuen Bauordnung 2018 unwirk-sam geworden. Die Bezirksregierung Düsseldorf schloss sich diesem Ergebnis im Rahmen einer fach-aufsichtlichen Überprüfung gegenüber der Landeshauptstadt Düsseldorf an. Eine neue Ermächtigungsgrundlage hat der Landesgesetzgeber nicht geschaffen. Die nunmehr seit dem Jahre 2021 geltende Bauordnung NRW enthält in dem betref-fenden § 89 Absatz 1 Nr. 5 diesbezüglich weder eine Änderung des Wortlautes noch eine Änderung in der Auslegung des Wortlauts. So besagt es die aktuelle Synopse des Landesgesetzgebers. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nunmehr jüngst jedoch zu erken-nen gegeben, dass es Vorgartensatzungen für rechtlich möglich erachte. In welcher Weise und auf welchen rechtlichen Grundlagen hat das Ministerium jedoch nicht aus-geführt. Aus diesem Grund wendet sich das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf nun an das Ministerium, um näheres zu erfahren.
Frage 2:
Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat sich die Verwaltung mit den aktuellen Rechts-grundlagen unter Einbeziehung der Vorgartensatzungen anderer nordrhein-westfäli-scher Städte auseinandergesetzt?
Antwort:
Die politische Debatte zum Thema von Stein- und Schottergärten fand in den letzten Jahren in weiten Teilen des Landes statt. In vielen Kommunen wurden politische For-derungen aufgestellt und gegebenenfalls auch in den jeweiligen Räten beschlossen. Tatsächlich neu erlassene Vorgartensatzungen sind dem Bauaufsichtsamt jedoch nicht bekannt. Vor dem Hintergrund einer bislang mangelnden Rechtsgrundlage verwun-derte das nicht. Da in vielen Kommunen jedoch politischer Konsens gegen Stein- und Schottergärten besteht, haben viele Kommunen ihre alten Vorgartensatzungen den-noch nicht förmlich per Beschluss aufgehoben und hoffen darauf, dass der Landesge-setzgeber erneut eine Rechtsgrundlage an die Hand gibt.