Anfrage Aktenzeichen BV3/030/2021

Sachstand Freigabe aller Einbahnstraßen als Zweirichtungsradweg (Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Volmerswerther Straße 260 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 26. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus „Begründung“

Gemäß einer Empfehlung aus dem OVA in der vergangenen Wahlperiode sollten alle Einbahnstraßen, bei denen es unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit möglich ist, für eine Nutzung von Radfahrenden auch in Gegenrichtung freigegeben werden. Bis zum Jahr 2018 sollte dazu laut Verwaltung eine Überprüfung der Öffnung in unserem Stadtbezirk vorgenommen werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00403562.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00403562.pdf Published Time: Thu, 01 Dec 2022 07:49:46 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV3/030/2021 Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 26.02.2021 An den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 3 Herrn Dietmar Wolf Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 09.03.2021 Betrifft: Sachstand Freigabe aller Einbahnstraßen als Zweirichtungsradweg (Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Begründung: Gemäß einer Empfehlung aus dem OVA in der vergangenen Wahlperiode sollten alle Einbahnstraßen, bei denen es unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit möglich ist, für eine Nutzung von Radfahrenden auch in Gegenrichtung freigegeben werden. Bis zum Jahr 2018 sollte dazu laut Verwaltung eine Überprüfung der Öffnung in unserem Stadtbezirk vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass die Überprüfung abgeschlossen ist und stellen fest, dass z.B. in der Kronenstraße noch keine Freigabe erfolgte. Wir fragen daher an: • Welche Einbahnstraßen im Stadtbezirk 3 konnten bisher zur Nutzung in Gegenrichtung freigegeben und welche aus welchem Grund nicht freigegeben werden? • Falls die Fahrbreite und andere Gegebenheiten nicht ausreichen: Welche Voraussetzungen müssen zur Freigabe geschaffen werden, z. B. durch ergänzende Markierungen, Halteverbote oder im Bereich von Lichtanlagen durch ein zusätzliches Signal für den Radverkehr? • Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung für weitere Freigaben?

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/030/2021