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Title: 00452632.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00452632.pdf
Published Time: Wed, 08 Jun 2022 12:34:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/125/2022
CDU -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.06.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 21. Juni 2022
Betrifft:
Sicherheit für Pferd und Reiter am Leuchtenberger Kirchweg herstellen
(Anfrage Frau Perger, CDU -Fraktion, vom 7. Juni 2022)
Der Leuchtenberger Kirchweg wird regelmäßig von den in der Umgebung
ansässigen Reit - und Pferdebetrieben als Reitweg und zum Überführen der
Pferde zur Weide benutzt.
Leider kommt es hier häufig zu gefährlichen Situationen wie kritischen
Überholmanövern oder lautem Hupen, das die Pferde aufscheucht, verursacht
durch das rücksichtslose Verhalten der Kraftfahrer, die nicht bereit sind, kurz zu
warten, bis Pferd und Reiter bzw. Pferdeführer die Möglichkeit haben, in der
häufig nur einspurigen Straße den Autofahrern Platz zu machen.
Die Verwaltung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Maßnahmen können an dieser Stelle ergriffen werden, um die
Sicherheit für Reiter, Pferd und Pferdeführer zu gewährleisten?
2. Wie kann man die Autofahrer darauf hinweisen, dass diese Straße auch
von Pferden und Reitern bzw. Pferdeführern benutzt wird?
gez. Nicole Perger
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00461366.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00461366.pdf
Published Time: Mon, 26 Sep 2022 11:51:30 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/125/2022
> Anfrage Frau Perger, CDU-Fraktion, vom 7. Juni 2022
> hier: Sicherheit für Pferd und Reiter am Leuchtenberger Kirchweg herstellen
Frage 1:
Welche Maßnahmen können an dieser Stelle ergriffen werden, um die Sicherheit für Reiter, Pferd und Pferdeführer zu gewährleisten?
Antwort:
Vor Ort sind bereits Gefahrzeichen in Form von Verkehrszeichen (VZ) 101-13 „Reiter“ installiert. Eine weitere Beschilderung in Form von VZ 238 „Reitweg“ ist im Straßenverlauf nicht zulässig, da es lediglich einen reinen Reitweg ausweist. Somit sind an dieser Stelle die Möglichkeiten der Verwaltung ausgeschöpft.
Die Verwaltung wird den zuständigen Bezirksdienst der Polizei informieren um gegebenenfalls anlassbezogene Verkehrskontrollen, beispielsweise in dem Zeitfenster, wo Pferde zur Wiese geführt werden, zu veranlassen.
Diese Kontrollen könnten dazu beitragen, Kraftfahrer zu sensibilisieren und bieten die Möglichkeit, begangene Verstöße, wie beispielsweise das unzulässige Hupen, umgehend zu ahnden.
Frage 2:
Wie kann man die Autofahrer darauf hinweisen, dass diese Straße auch von Pferden und Reitern bzw. Pferdeführern benutzt wird?
Antwort:
Zu Sensibilisierung der Kraftfahrzeugführer wird das VZ 101-13 „Reiter“ zusätzlich in Form eines Piktogramms auf die Fahrbahn aufgetragen werden. Ein entsprechender Auftrag wird vorbereitet.