Städtebauliche Aufwertung Wohnsiedlung "Grünau", Anfrage der SPD-Fraktion
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Die Fragen der Anfrage
- Welcher Planungsbestand hinsichtlich der Realisierung des Wohnbauprojekts Neugestaltung eines Teils der Siedlung Grünau der „Städtischen W ohnungs- baugesellschaft Düsseldorf“ ist der Verwaltung bekannt?
- Da das Bauprojekt derzeit nicht auf der von der SWD auf ihrer Webseite veröffentlichten Liste der bis zu 2022 zu realisierenden Projekte enthalten ist, stellt sich die Frage, ob der Verwaltung Hindernisgründe bezüglich einer zeit-nahen Umsetzung bekannt sind?
- Wann ist nach Einschätzung der Verwaltung bzw. der SWD mit einem Baubeginn zu rechnen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Im September 2016 hat eine Jury im Rahmen einer Wettbewerbsausschreibung der „Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Düsseldorf“ (SWD) einen Architektenentwurf zur Neugestaltung eines Teils der Siedlung „Grünau“ zur Umsetzung vorgeschlagen.
Hierbei soll es zu Teilabrissen von Bestandgebäuden und Garagenhöfen, zur Aufstockung von Gebäuden, zum Neubau von Wohngebäuden, zum Neubau eines Parkhauses und zu einer Lärmschutzoptimierung zur Kevelaerer Straße kommen. Insgesamt sollen durch eine Optimierung der Flächennutzung bis zu 200 neue Wohnungen entstehen. Auf der Webseite der SWD AG werden derzeitig alle Bauprojekte bis zum Jahr 2022 erfasst. Das Projekt „Grünau“ wird dabei nicht benannt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4 - ENTFÄLLT
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/032/2020