Taubenvergrämung Koblenzer Straße unter dem „Netto-Markt“ - Anfrage von Frau Sieghart-Edel (SPD-Fraktion) -
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
Die BV 10 stellte 2023 eine Anfrage zur Ertüchtigung des Netzes zur Taubenvergrämung unterhalb des Netto -Marktes-Bauwerk. 1) Hat es mittlerweile ein Gespräch mit dem Eigentümer des Bauwerks gegeben? 2) Inwieweit gibt es eine Planung durch das Amt für Brücken- und Tunnel, um die Tauben zu vergrämen? 3) Wann ist mit einer Vorstellung der Planung und Kosten in der BV zu rechnen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Durch die hohe Taubenpopulation sind der Fuß- und Radweg, sowie die Straße und die Wände ständig mit Kot verdreckt. Das ist weder gesundheitsfördernd, noch sieht es ansehnlich aus. Zudem ist der Erfolg des Taubenhauses, welches am S-Bahnhof Garath installiert ist, aus unserer Sicht in Gefahr.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Wo passiert das?
Koblenzer Straße – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 10
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/178/2024