Verkehrsführung für die Abbiegesituation auf der B7 stadteinwärts in die Straße Rotthäuser Weg - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotthäuser Weg · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug2Dokumente10. März 2020veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
Welche Eigentümerverhältnisse beziehungsweise Wartungszuständigkeiten bestehen bzgl. der Kreuzung Rotthäuser Weg/ Knittkuhler Straße /Bergische Landstr.?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Verkehrsteilnehmern ist es seit jeher nicht möglich von Osten mittels Linksabbiegung von der Bergischen Landstraße in den Rotthäuser Weg einzufahren. Jedoch bestand vormals die Wendemöglichkeit in der Einfahrt der Bergischen Kaserne nach ca 300 m. Durch die erfolgte Abpollerung dieser Einfahrt verlängert sich die zufahrende Strecke bis zur nächsten Wendemöglichkeit um mehr als 2 km (Hinund Rückweg). Dies erscheint unter ökologischen Aspekten als vollkommen sinnlos.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
BV7/111/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 08.03.2020
Julian Deterding (FDP-Fraktion)
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.03.2020
Betrifft:
Verkehrsführung für die Abbiegesituation auf der B7 stadteinwärts in die Straße
Rotthäuser Weg
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Dete rding (FDP-Fraktion) bittet die Verwaltung
um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Eigentümerverhältnisse beziehungsweise Wartungszuständigkeiten
bestehen bzgl. der Kreuzung Rotthäuser Weg/ Knittkuhler Straße /Bergische
Landstr.?
2. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf eine
Verkürzung des aktuell verlängerten Umweges (Rechtsschleife) für KFZ, die von
Osten mit dem Ziel Rotthäuser Weg einfahren?
Sachdarstellung:
Verkehrsteilnehmern ist es seit jeher nicht möglich von Osten mittels Linksabbiegung
von der Bergischen Landstraße in den Rotthäuser Weg einzufahren. Jedoch
bestand vormals die Wendemöglichkeit in der Einfahrt der Bergischen Kaserne
nach ca 300 m. Durch die erfolgte Abpollerung dieser Einfahrt verlängert sich die
zufahrende Strecke bis zur nächsten Wendemöglichkeit um mehr als 2 km (Hinund
Rückweg). Dies erscheint unter ökologischen Aspekten als vollkommen sinnlos.
gez.: Julian Deterding
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
7.5
Anlage 1 zu Vorlage BV7/111/2020
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2020
Verkehrsführung für die Abbiegesituation auf der B7 stadteinwärts in die
Straße Rotthäuser Weg
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion)
Frage 1:
Welche Eigentümerverhältnisse beziehungsweise Wartungszuständigkeiten beste-
hen bzgl. der Kreuzung Rotthäuser Weg/ Knittkuhler Straße /Bergische Landstr.?
Antwort:
Die Knittkuhler Straße und der Rothäuser Weg sind in der Baulast der der Landes-
hauptstadt Düsseldorf. Die Bergische Landstraße ist in der Baulast von Stra-
ßen.NRW und somit auch in deren Zuständigkeit.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf eine Ver-
kürzung des aktuell verlängerten Umweges (Rechtsschleife) für KFZ, die von Osten
mit dem Ziel Rotthäuser Weg einfahren?
Antwort:
Der Knotenpunkt Rotthäuser Weg / Bergische Landstraße wurde 1998 umgebaut.
Grund hierfür war insbesondere die Häufung von Unfällen auf dem rechten Fahrstrei-
fen sowie der Wunsch der Anlieger Rotthäuser Weg den Durchgangsverkehr zu mi-
nimieren.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme wurde aus dem vorhandenen separaten Linksab-
biegestreifen ein Geradausfahrstreifen und der rechte Fahrstreifen wurde zu einem
separaten Rechtsabbiegerfahrstreifen.
Die Zufahrt zum Rothäuser Weg sollte indirekt über eine Wendemöglichkeit in der
Kaserneneinfahrt an der Knittkuler Straße erfolgen.
Gegen diese Vorgehensweise gab es zum damaligen Zeitpunkt von Seiten der Ber-
gischen Kaserne keine Einwände und wurde so geduldet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin der angesprochenen
Zufahrt zum Kasernengelände hat die Abpollerung der Einfahrt aufgrund folgender
permanent auftretender Probleme durchgeführt:
- Ständiges Parken auf den Flächen durch LKW´s und Transporter
- Versperrung der Zufahrt zum Gelände
- Erschwernis von An- und Abfahrten
- Ständige Ablagerungen von Müll und Unrat
Eine Möglichkeit zum sicheren Wenden besteht an der ca. 600 m weiter gelegenen
Zufahrt zum Bundeswehrdienstleistungszentrum mit Wendehammer.
Der Querschnitt der Knittkuhler Straße ist zu gering um eine direktes Wenden zu er-
möglichen und daher ist auch der Bau einer Wendmöglichkeit unter der gegebenen
räumlichen Situation nicht möglich.
Somit sieht die Fachverwaltung aktuell keine Möglichkeit den Umweg bis zur o.g.
Wendemöglichkeit in 600 m Entfernung zu verkürzen.
Im Rahmen der Überplanung der Bergischen Kaserne wird aber eine entsprechende
Wendemöglichkeit von der Fachverwaltung berücksichtigt werden.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.