Anfrage Aktenzeichen BV5/084/2026

Wann kommen die Markierungen der Parkstände in der Straße Zum Hohen Bröhl?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Zum Hohen Bröhl · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wann ist mit dem Ende der internen Abstimmung in der Verwaltung zu rechnen, so dass die Markierungen aufgetragen werden können?
  2. Kann die Verwaltung einen Plan zur Lage von Parkplätzen in der Straße Zum Hohen Bröhl zur Verfügung stellen, der als Grundlage für die bislang ausgestellten Ordnungsgelder (Falschparker) diente?
  3. Welche Normen oder Richtlinien sind bei „allgemeinen Verkehrsüberwachung“ für die Stadtverwaltung relevant, um falsch / nicht ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge in der Straße Zum Hohen Bröhl festzustellen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Zum Hohen Bröhl – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV5/084/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 17

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589709.pdf Published Time: 2026-06-12T09:01:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/084/2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.06.2026 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 30. Juni 2026 # Betrifft: Wann kommen die Markierungen der Parkstände in der Straße Zum Hohen Bröhl? (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. Juni 2026) Bei der Straße Zum Hohen Bröhl handelt es sich um eine von der Edmund-Bertrams- Straße abgehende ringförmige Straße zur Erschließung einer Wohnsiedlung mit ca. 50 Gebäuden ohne Durchgangsverkehr. Die Straße ist als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Verkehrszeichen 325) gekennzeichnet. Dies hat u.a. zur Folge, dass das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Diese Markierungen sind seit Jahren nicht mehr zu erkennen und so haben in den vergangenen Jahren rund 35 Autos konfliktfrei mit Rettungsdiensten, Müllentsorgung und Handwerkerfahrzeugen auf der Straße parken können. Die Verwaltung beantwortete zur Sitzung der BV5 am 28.04.2026 Fragen zur möglichen Anzahl und Neumarkierung der Stellflächen dahingehend, dass ein Entwurf eines Parkflächenkonzeptes vorliegt, die Neumarkierung allerdings zeitlich nicht bestimmt werden kann. Seitdem sind rund zwei Monate vergangen und die Anwohner*innen wissen aufgrund der fehlenden Markierungen nicht, wo Parkten zulässig ist und wo nicht. Darüber hinaus teilte die Verwaltung mit, dass “Bis zur Umsetzung der vorgesehenen Markierungsmaßnahmen wird der betreffende Bereich weiterhin im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung kontrolliert.“ Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann ist mit dem Ende der internen Abstimmung in der Verwaltung zu rechnen, so dass die Markierungen aufgetragen werden können? 2. Kann die Verwaltung einen Plan zur Lage von Parkplätzen in der Straße Zum Hohen Bröhl zur Verfügung stellen, der als Grundlage für die bislang ausgestellten Ordnungsgelder (Falschparker) diente? 3. Welche Normen oder Richtlinien sind bei „allgemeinen Verkehrsüberwachung“ für die Stadtverwaltung relevant, um falsch / nicht ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge in der Straße Zum Hohen Bröhl festzustellen? gez. Waldemar M Fröhlich Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/084/2026