Anfrage Aktenzeichen BV5/110/2025

Wann legt die Verwaltung einen Fahrplan für den Supermarkt in Angermund vor?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Zeppenheimer Straße 22 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Was hat die Verwaltung bezüglich der Planung eines Supermarktes mit Wohnbebauung „Am Fettpott" in den letzten Jahren (seit dem o.g. Beschluss) unternommen?
  2. Wie und wann werden die interessierte Öffentlichkeit, die Angermun - der*innen sowie die interessierten Gewerbetreibenden informiert und beteiligt?
  3. Wird die Planung auch eine Anbindung an die bestehenden Geschäfte im Sinne eines gemeinsamen Ortsmittelpunktes / Geschäftszentrum aufweisen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juni 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/110/2025 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.06.2025 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Juni 2025 Betrifft: Wann legt die Verwaltung einen Fahrplan für den Supermarkt in Angermund vor? (Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Juni 2025) Die Bezirksvertretung 5 hat im Jahr 2021 und au f Antrag der CDU und von Bündnis 90 / Die Grünen den einstimmigen Beschluss gefasst endlich in die Planung eines Supermarktes in Angermund einzusteigen. „Die Bezirksvertretung 5 bittet den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, die Planungen für die städtische Fläche „Am Fettpott" in Angermund zu beauftragen, insbesondere zeitnah einen entsprechenden Planungswettbewerb mit vorgeschalteter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszuloben." Dieser Antrag ist in der Verwaltung offenbar „versandet". Den Versuch, das Thema wieder in Erinnerung zu rufen, erteilten die anderen Fraktionen in der Bezirksvertretung 5 eine Absage, zumindest lehnten sie den folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. April 2024 ab (BV5/050/2024) "Wohnraumschaffung und Infrastrukturplanung im Düsseldorfer Norden realistisch und bedarfsorientiert angehen: die Planung am Fettpott (Supermarkt und Wohnen) sowie Dreiecksparkplatz (Supermarkt) Kaiserswerth vorantreiben!" Mitte 2025 muss leider festgehalten werden, dass es einen konkreten „Fahrplan" mit einem Startdatum für die Planung, die neben dem Supermarkt auch den im Norden aktuell benötigten neuen Wohnraum beinhalten sollte, nicht gibt. In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat das letzte Gastronomielokal in Angermu nd geschlossen. Andere Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister warten dringend auf ein Investitionssignal, das die Hoffnung nähren könnte, dass das Ortszen - trum Angermund wieder erstarken könnte. Leider hat die Bezirksvertretung 5 und die Menschen im Düss eldorfer Norden in Bezug auf die Planung von wohnortnaher und gut zu Fuß oder mit dem Rad erreichbarer Einkaufsinfrastruktur bezüglich des Supermarkts in Kaiserswerth mehr als ein Jahrzehnt warten müssen, bis die Planung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit aufgenommen wurde. Angermund wartet erst seit sieben Jahren auf eine Planung für den Supermarkt Seite 2 und den Wohnungsbau (nach der Einstufung als Projekt geringerer Priorität im Jahr 2018 (sog. Perspektivenpapiers zur Baulandentwicklung) und damit das Jahrzehnt nicht erreicht wird bitte ich namens meiner Fraktion um die Beant - wortung folgender Fragen: 1. Was hat die Verwaltung bezüglich der Planung eines Supermarktes mit Wohnbebauung „Am Fettpott" in den letzten Jahren (seit dem o.g. Beschluss) unternommen? 2. Wie und wann werden die interessierte Öffentlichkeit, die Angermun - der*innen sowie die interessierten Gewerbetreibenden informiert und beteiligt? 3. Wird die Planung auch eine Anbindung an die bestehenden Geschäfte im Sinne eines gemeinsamen Ortsmittelpunktes / Geschäftszentrum aufweisen? gez. Waldemar M. Fröhlich

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/110/2025