Warum ist kein Vogelschutzglas in der Lärmschutzwand beim Bauvorhaben Hansaallee 55-61a berücksichtigt worden?, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Die Fragen der Anfrage
- Warum wurde für die gläserne Lärmschutzwand kein Vogelschutzglas vorgesehen?
- Warum ist Vogelschutzglas keine Standartanforderung bei der Genehmigung von Bauanträgen, bei denen entsprechende Glasflächen Bestandteil der Bebauung sind und die für viele Vögel tödlich sind?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung eine Nachrüstung bei dem Investor einzufordern?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Der Bauantrag Hansaallee 55-61a (Vorlage 174/37/2018) zum Neubau von 5Mehrfamilienhäusern wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 25.04.2018 mit dem Hinweis unserer Fraktion bei der geplanten gläsernen Lärmschutzwand auch Vogelschutzglas zu berücksichtigen, genehmigt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/015/2020