Antrag Bündnis 90/Die Grünen Aktenzeichen RAT/194/2020

Änderungsantrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage RAT/129/2020: Honorarauszahlung an selbständige MitarbeiterInnen der Volkshochschule

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. Mai 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus dem Original

Für Veranstaltungen und Kurse bis zum 22.03.2020 sollen 100 %, für Veranstaltungen und Kurse ab dem 23.03. sollen 60 % bzw. 67 % für Mitarbeiter*innen mit Kind(ern) im Haushalt analog zum Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Mai 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00378293.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00378293.pdf Published Time: Wed, 08 Jul 2020 07:25:42 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/194/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.05.2020 An Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel Vorsitzender des Rates Änderungsantrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Rats am 14.05.2020 Betrifft: Änderungsantrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage RAT/129/2020: Honorarauszahlung an selbständige MitarbeiterInnen der Volkshochschule Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 14.05.2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, den freiberuflichen Mitarbeiter*innen für Kurse und Veranstaltungen, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten und nicht einvernehmlich nachgeholt werden können, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Honorare anteilig auszuzahlen – sofern die Mitarbeiter *innen nicht im März und April aus der „NRW -Soforthilfe 2020“ Zuschüsse für den Lebensunterhalt erhalten. Für Veranstaltungen und Kurse bis zum 22.03.2020 sollen 100 %, für Veranstaltungen und Kurse ab dem 23.03. sollen 60 % bzw. 67 % für Mitarbeiter*innen mit Kind(ern) im Haushalt analog zum Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden. Für Veranstaltungen und Kurse, die im Mai aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten und nicht einvernehmlich nachgeholt werden können, sollen unabhängig von der „NRW -Soforthilfe 2020“ 60 % bzw. 67 % ausgezahlt werden. Seite 2 Sachdarstellung Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski Für die Richtigkeit: Stephan Soll

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/194/2020