Antrag der CDU-Ratsfraktion: Für eine kulturelle Nachnutzung des Hofgärtnerhauses
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
Der Rat fordert die Verwaltung auf, seinen Beschluss vom 18. Mai 2017 umzusetzen (01/ 144/2017) und bis zur Ratssitzung am 18. Juni 2020 ein Konzept für die zukünftige Nutzung des Hofgärtnerhauses sowie für das Vergabeverfahren vorzulegen. Dabei soll nun eine bedeutsame kulturelle Nutzung des Gebäudes angestrebt werden.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Der Rat hat am 18. Mai 2017 beschlossen, „das Hofgärtnerhaus nur in Erbpacht zu vergeben, nicht zu veräußern und für die zukünftige Nutzung sowie das Vergabeverfahren ein Konzept vorzulegen. Dabei ist vorrangig eine Nutzung durch Gastronomie anzustreben“ .1 Seitdem hat die CDU-Ratsfraktion schon zwei Mal 2 nach dem Bearbeitungsstand des Ratsauftrags gefragt. Im Jahr 2018 erklärte dazu die Verwaltung: „Hinsichtlich der Nachnutzung des Hofgärtnerhauses sind Gespräche über ein mögliches Nachnutzungskonzept geführt worden. Sobald dieses konkretisiert ist, wird das Konzept und das Vergabeverfahren in den zuständigen Gremien vorgestellt.“ 101/ 144/2017. 2Anfrage der CDU-Fraktion im Rat am 22. März 2018 (01/ 28/2018) sowie im Kulturausschuss am 14. Februar 2019 (41/ 29/2019).
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Januar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/026/2020