Antrag Aktenzeichen BV8/150/2024

Abzug von zwei Altkleidercontainern in Eller (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 161 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 30. August 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, die Altkleidercontainer - an der Ecke Schlesische Straße / Schweidnitzer Straße - an der Ecke Jägerstraße / Festenbergstraße kurzfristig ersatzlos abzuziehen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Es handelt sich bei beiden Altkleidercontainern um eine „Müllecken". Im Umfeld der Altkleidercontainers finden sich nahezu dauerhaft Ablagerungen aus Kleidung und sonstigem Müll. Alternative Abgabemöglichkeiten für Altkleider bestehen im Stadtbezirks- und Stadtgebiet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. August 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV8/150/2024 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.08.2024 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Abzug von zwei Altkleidercontainern in Eller (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten, die Altkleidercontainer - an der Ecke Schlesische Straße / Schweidnitzer Straße - an der Ecke Jägerstraße / Festenbergstraße kurzfristig ersatzlos abzuziehen. Begründung: Es handelt sich bei beiden Altkleidercontainern um eine „Müllecken". Im Umfeld der Altkleidercontainers finden sich nahezu dauerhaft Ablagerungen aus Kleidung und sonstigem Müll. Alternative Abgabemöglichkeiten für Altkleider bestehen im Stadtbezirks- und Stadtgebiet. gez. Christian Rütz gez. Holger-Michael Arndt

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/150/2024