Alt-Eller Fußgängerquerung (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten, die Querungssituation am Knotenpunkt Alt -Eller/ Gertrudisstraße durch das Vorziehen des südlichen Gehwegs an den Fahrbahnrand (Gehwegnase) und Einengung der Gertrudisstraße im Anschlussbereich an die Straße Alt-Eller zu verbessern. Die Kosten werden aus dem bezirksbezogenen Bauunterhalt getragen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Verkehrssituation ist für Fußgängerinnen und -gänger, insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer rund um die KiTA Alt -Eller herausfordernd. Die Beschränkung auf Tempo 30 führte zu keiner spürbaren Verbesserung der Situation. Ein FGÜ kann lauf Verwaltung nicht eingerichtet werden. Wir schließen uns jedoch dem Vorschlag der Verwaltung (BV8/187/2024) in der Form des vorliegenden Antrags zur Entschärfung der Situation an.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Wo passiert das?
Alt-Eller – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 8
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/019/2025