Antrag Aktenzeichen BV8/072/2020

Bahnübergang Am Hackenbruch (Antrag CDU-Fraktion)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Hackenbruch · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 6. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 8 beantragt gemäß § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung, dass der Ordnungs- und Verkehrsausschuss bzw. das sonst zuständige Gremium des Rates über folgende Anregung berät und entscheidet: Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG und den Kostenträgern den Abschluss einer Planungsvereinbarung für einen planfreien Umbau des Bahnübergangs Am Hackenbruch vorzubereiten, der folgende Ziele verfolgt:  Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Nutzer des Bahnübergangs (Bus, Fahrrad, Fußgänger, Auto, Sonstige) und den Zugverkehr,  Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrsführung für die Nutzer des Bahnübergangs (Vermeidung von Wartezeiten),  Ermöglichung einer Radverkehrslösung,  großräumige Verbesserung des Bahn-Lärmschutzes auch im Umfeld des Bahnübergangs an der Güterbahnstrecke Rath-Eller,  ansprechende stadtbildliche Qualität und bestmöglicher Erhalt von Frei- und Grünflächen sowie von Bäumen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Seit Jahren fordert die Bezirksvertretung 8 einen Umbau des Bahnübergangs Am Hackenbruch, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Lärmschutz zu verbessern und die Abwicklungsqualität zu optimieren. Bei dem Bahnübergang handelt es sich um den letzten ebenerdigen Bahnübergang mit Buslinienverkehr in Düsseldorf. Die ebenfalls an der Güterbahnstrecke Rath-Eller gelegenen Bahnübergänge mit ÖPNV Staufenplatz und Vennhauser Allee wurden längst in Unter- bzw. Überführungen umgewandelt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Am Hackenbruch – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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Title: 00373669.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00373669.pdf Published Time: Fri, 06 Mar 2020 09:51:07 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV8/072/2020 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.03.2020 Herrn Bezirksbürgermeister Gerwald van Leyen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Bahnübergang Am Hackenbruch (Antrag CDU-Fraktion) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung beschließen zu lassen: Die Bezirksvertretung 8 beantragt gemäß § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung, dass der Ordnungs- und Verkehrsausschuss bzw. das sonst zuständige Gremium des Rates über folgende Anregung berät und entscheidet: Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG und den Kostenträgern den Abschluss einer Planungsvereinbarung für einen planfreien Umbau des Bahnübergangs Am Hackenbruch vorzubereiten, der folgende Ziele verfolgt:  Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Nutzer des Bahnübergangs (Bus, Fahrrad, Fußgänger, Auto, Sonstige) und den Zugverkehr,  Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrsführung für die Nutzer des Bahnübergangs (Vermeidung von Wartezeiten),  Ermöglichung einer Radverkehrslösung,  großräumige Verbesserung des Bahn-Lärmschutzes auch im Umfeld des Bahnübergangs an der Güterbahnstrecke Rath-Eller,  ansprechende stadtbildliche Qualität und bestmöglicher Erhalt von Frei- und Grünflächen sowie von Bäumen. Ferner wird die Verwaltung gebeten, gegenüber der Bahn, dem Land und dem Bund auf eine zeitnahe Prüfung hinzuwirken, ob die Sicherheit am Bahnübergang kurzfristig und bis zu einem endgültigen Umbau ohne erhebliche Verlängerung der Wartezeiten durch Nachrüstung einer Gefahrraumfreimeldeanlage zu den bestehenden Seite 2 Halbschranken erhöht werden kann, und bejahendenfalls die Nachrüstung der Anlage anzuregen. Begründung: Seit Jahren fordert die Bezirksvertretung 8 einen Umbau des Bahnübergangs Am Hackenbruch, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Lärmschutz zu verbessern und die Abwicklungsqualität zu optimieren. Bei dem Bahnübergang handelt es sich um den letzten ebenerdigen Bahnübergang mit Buslinienverkehr in Düsseldorf. Die ebenfalls an der Güterbahnstrecke Rath-Eller gelegenen Bahnübergänge mit ÖPNV Staufenplatz und Vennhauser Allee wurden längst in Unter- bzw. Überführungen umgewandelt. Hintergrund der Bemühungen ist der gesteigerte Güterverkehr, der für die Anwohner im Stadtbezirk 8 erhebliche Lärmmehrbelastungen mit sich bringt und die Sperrzeiten am Bahnübergang – auch für den ÖPNV und Radverkehr – verlängert. Zudem kam es in der Vergangenheit zu drei schweren Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten und hohen Sachschäden, als Fahrzeuge, darunter ein Rheinbahnbus, auf dem Bahnübergang stehengeblieben sind. Bislang scheiterte ein Umbau des Bahnübergangs auch an Finanzierungsfragen. Die Bahn sah die Kommune in einer Finanzierungsverantwortung für jedenfalls ein Drittel der Kosten. Die Stadt ist dem entgegengetreten, da sie in einem Umbau in erster Linie einen Mehrwert für die Bahn im Zusammenhang mit der Kapazitätsausnutzung der Strecke im Güterbahnkorridor Rotterdam-Genua erblickte. Durch das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungs-verfahren im Verkehrsbereich, das die Bundesregierung initiiert hat, ist nunmehr eine Veränderung der Kostenverteilung eingetreten: Für verkehrsförderliche Umbauten von Bahnübergängen zahlt künftig der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land ein Sechstel der Kosten. Die Kommune ist aus der Kostenlast entlassen. Über den Verfahrensweg für einen Umbau informierte die Verwaltung auf Anfrage der CDU den Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 05.03.2020. Die Stadt sollte die sich ergebende Chance für neue Gespräche zügig nutzen und mit der Bahn und den Kostenträgern eine Planungsvereinbarung vorbereiten. Der federführende Fachausschuss sollte diese Forderung der BV 8 unterstützen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob kurzfristig durch Nachrüstung einer Gefahrraumfreimeldeanlage zu den bestehenden Halbschranken die Sicherheit am Bahnübergang erhöht werden kann. Das Eisenbahnbundesamt hat diese Lösung in seinem Bericht von 2014 zu den Unfallereignissen am Bahnübergang Am Hackenbruch ausdrücklich empfohlen. Bislang sieht sich die Bahn zu einer Nachrüstung allerdings nicht verpflichtet. Die Kommune hat zudem bei der Bahn bislang keine Nachrüstung angeregt. Die Verwaltung hat diesbezüglich mit angeblich verlängerten Sperrzeiten argumentiert, sich dabei aber – wohl irrtümlich – auf die Sperrzeitenverlängerung bezogen, die eine Lösung mit Vollschranken und Gefahrraummeldeanlage bedingen würde. Da bei Halbschranken das Problem der Räumung des Bahnübergangs nicht in gleicher Weise gegeben ist wie bei Vollschranken, dürfte die Sperrzeitenverlängerung bei einer Nachrüstung bloß der Gefahrraumfreimeldeanlage – wie vom EBA empfohlen – deutlich geringer ausfallen. Gez. Christian Rütz Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/072/2020