Antrag Aktenzeichen JURAT/010/2020

Errichtung eines Fußgängerüberwegs/ Zebrastreifens über die Höhenstraße 5/ Ecke Bogenstraße

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Höhenstraße 5 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 22. April 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Jugendrat bittet die zuständige Fachverwaltung die Errichtung eines Fußgängerüberwegs/ Zebrastreifen vor dem Eingang der Katholischen Grundschule Höhenstraße 5 und dem Lessing Gymnasium zu prüfen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Auch in verkehrsberuhigten Tempo 30 - Bereichen können bei Kindergarten - und Schulwegen gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege/ Zebrastreifen) zur Unterstützung der Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmer (z.B. Kinder und Senioren) dienen. Dies erscheint insbesondere im oben genannten Verkehrsraum sinnvoll.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. April 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00376153.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00376153.pdf Published Time: Mon, 21 Sep 2020 06:45:16 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: JURAT/010/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 22.04.2020 An den Düsseldorfer Jugendrat Antrag des Anas Al- Qura‘an zur Sitzung des Jugendrates am 07.05.2020 Betrifft: Errichtung eines Fußgängerüberwegs/ Zebrastreifens über die Höhenstraße 5/ Ecke Bogenstraße Antrag: Der Jugendrat bittet die zuständige Fachverwaltung die Errichtung eines Fußgängerüberwegs/ Zebrastreifen vor dem Eingang der Katholischen Grundschule Höhenstraße 5 und dem Lessing Gymnasium zu prüfen. Begründung: Auch in verkehrsberuhigten Tempo 30 - Bereichen können bei Kindergarten - und Schulwegen gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege/ Zebrastreifen) zur Unterstützung der Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmer (z.B. Kinder und Senioren) dienen. Dies erscheint insbesondere im oben genannten Verkehrsraum sinnvoll. Durch eine Häufung von kurzzeitig parkenden Autos (Elterntaxis) an der Höhenstraße 5/ Ecke Bogenstraße, insbesondere zu Stoßzeiten, kann eine sichere Überquerung dieses Straßenabschnitts von jungen Verkehrsteilnehmer*innen nicht einwandfrei gewährleistet werden. Ein Fußgängerüberweg bzw. Zebrastreifen hätte das Potenzial Autofahrer*innen daran zu hindern, vor der Schule zu halten und dadurch die unnötige Gefährdung junger Verkehrsteilnehmer*innen in Kauf zu nehmen. Die Einrichtung eines Fußgängerwegs/ Zebrastreifens wäre nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der KGS Höhenstraße und des Lessing Gymnasiums von großem Nutzen, sondern auch für die Besucher*innen der umliegenden Kindergärten und der Jugendfreizeiteinrichtung eine Verbesserung. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JURAT/010/2020