Antrag Aktenzeichen JURAT/008/2020

Montage einer Lichtanlage im Außenhof der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Himmelgeister Straße 22 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Februar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Jugendrat bittet die Verwaltung, eine Lichtanlage im Außenbereich der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“ anzubringen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im Außenhof der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“ sind eine Handvoll sehr schwache Laternen installiert, die im Winter nicht genügend Licht für Außenaktivitäten erbringen.

Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung, die vorhandenen Laternen so umzurüsten, d ass sich an dunklen Tagen auch sehbehinderte Menschen auf dem Gelände unbedenklich aufhalten können. Die Montage von neuen Lichtquellen wäre vorteilhaft, da die alten Anlagen ungünstig platziert sind. Eine mobile Lichtquelle käme als Lösungsmöglichkeit eb enfalls infrage.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
Title: 00373008.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00373008.pdf Published Time: Wed, 13 May 2020 09:44:49 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: JURAT/008/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.02.2020 An den Düsseldorfer Jugendrat Antrag des Anas Al- Qura´an zur Sitzung des Jugendrates am 07.05.2020 Betrifft: Montage einer Lichtanlage im Außenhof der Jugendfreizeiteinrichtung „V24„ Antrag: Der Jugendrat bittet die Verwaltung, eine Lichtanlage im Außenbereich der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“ anzubringen. Begründung: Im Außenhof der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“ sind eine Handvoll sehr schwache Laternen installiert, die im Winter nicht genügend Licht für Außenaktivitäten erbringen. Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung, die vorhandenen Laternen so umzurüsten, d ass sich an dunklen Tagen auch sehbehinderte Menschen auf dem Gelände unbedenklich aufhalten können. Die Montage von neuen Lichtquellen wäre vorteilhaft, da die alten Anlagen ungünstig platziert sind. Eine mobile Lichtquelle käme als Lösungsmöglichkeit eb enfalls infrage.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JURAT/008/2020