Montage einer Lichtanlage im Außenhof der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
Der Jugendrat bittet die Verwaltung, eine Lichtanlage im Außenbereich der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“ anzubringen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Im Außenhof der Jugendfreizeiteinrichtung „V24“ sind eine Handvoll sehr schwache Laternen installiert, die im Winter nicht genügend Licht für Außenaktivitäten erbringen.
Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung, die vorhandenen Laternen so umzurüsten, d ass sich an dunklen Tagen auch sehbehinderte Menschen auf dem Gelände unbedenklich aufhalten können. Die Montage von neuen Lichtquellen wäre vorteilhaft, da die alten Anlagen ungünstig platziert sind. Eine mobile Lichtquelle käme als Lösungsmöglichkeit eb enfalls infrage.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Jugendrat - ENTFÄLLT
Bezirksvertretung 3
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JURAT/008/2020