Radfahren entgegen Einbahnstraße in der Geibelstraße - Antrag der CDU-Fraktion -
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, das Fahrradfahren in beiden Richtungen auf der Geibelstraße zwischen Vautierstraße und Grafenberger Allee (Einbahnstraße) freizugeben und entsprechend auszuschildern.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
In den umliegenden Einbahnstraßen (Schubertstr., Geibelstr. ab Vautierstr. bis Graf-Recke-Str.) ist das Fahren mit dem Fahrrad in beiden Richtungen bereits durch eine entsprechende Beschilderung ermöglicht und tägliche Praxis. Gerade der Fahrradverkehr zum Eingang der Gutenberg-Schule in der Schubertstr.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juni 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Wo passiert das?
Geibelstraße – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 7
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/175/2021