Antrag Aktenzeichen BV8/152/2024

Tempo-30-Zone Darmstädter Straße (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Darmstädter Straße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 30. August 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die bestehende Tempo -30-Zone auf der Darmstädter Straße zwischen Sturmstraße und Auguste -Leven-Weg auf die Weinheimer Straße bis nordöstlich der Einmündung Bensheimer Straße erweitert werden kann, (auch) um sie mit den beiden Tempo -30-Zonen Bensheimer Straße und Weinheimer Straße zu verbinden. Bei positivem Prüfergebnis wird die Verwaltung geb eten, die Beschilderung entsprechend vorzunehmen und am Beginn der 30 -Zone ein „30"-Piktrogramm auf die Fahrbahn aufzubringen. Sollte die Erweiterung nicht zulässig sein, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Beschilderung streckenbezogenen Tempo 30 auf dem Abschnitt möglich ist, hilfsweise eine Beschilderung von Tempo 30 zur Nachtzeit.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Tempo-30-Zone im Gurkenland endet auf der Darmstädter Straße eher unvermittelt unter den Bahnbrücken auf Höhe des Auguste -Leven-Wegs. Dies führt dazu, dass im Bereich der Kurve Weinheimer Straße vor dem Supermarkt unnötig beschleunigt und dann vor der Ampel Klein Eller wieder abgebremst wird, in einem Bereich, der durch Bushaltestelle und zwei Einmündungen sowie verstärkter Fußgängerquerung besonders gefährlich ist. Auch in Gegenrichtung ist das Phänomen zu beobachten Durch die maßvolle Ausweitung der 30-Zone können die drei Tempo -30-Zonen Darmstädter Straße, Weinheimer Straße und Bensheimer Straße verbunden werden, was auch einen Beitrag gegen den Schilderwald liefert. Behinderungen für den Busverkehr in dem nur 240 Meter langen Stück sind nicht zu erwarten. Die Zulässigkeit der Maßnahme ergibt sich bereits aus geltendem Recht, das Lückenschlüsse zwischen 2 Geschwindigkeitsanordnungen bis 300 Meter zulässt. Es braucht daher nicht das Inkrafttreten der am 5.7.2024 im Bundesrat beschlossenen StVO-Novelle, die Lückenschlüsse sogar bis 500 Meter ermöglicht, sowie die Vorlage der Verwaltungsvorschrift abgewartet werden. Wegen der Länge unter 300 Meter fällt die Maßnahme als unwesentliche Maßnahme trotz des ÖPNV in die Entscheidungszuständigkeit der BV 8 (vergleiche bereits: Eller Kamp/Kamper Weg).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. August 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Darmstädter Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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BV8/152/2024 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.08.2024 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Tempo-30-Zone Darmstädter Straße (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die bestehende Tempo -30-Zone auf der Darmstädter Straße zwischen Sturmstraße und Auguste -Leven-Weg auf die Weinheimer Straße bis nordöstlich der Einmündung Bensheimer Straße erweitert werden kann, (auch) um sie mit den beiden Tempo -30-Zonen Bensheimer Straße und Weinheimer Straße zu verbinden. Bei positivem Prüfergebnis wird die Verwaltung geb eten, die Beschilderung entsprechend vorzunehmen und am Beginn der 30 -Zone ein „30"-Piktrogramm auf die Fahrbahn aufzubringen. Sollte die Erweiterung nicht zulässig sein, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Beschilderung streckenbezogenen Tempo 30 auf dem Abschnitt möglich ist, hilfsweise eine Beschilderung von Tempo 30 zur Nachtzeit. Begründung: Die Tempo-30-Zone im Gurkenland endet auf der Darmstädter Straße eher unvermittelt unter den Bahnbrücken auf Höhe des Auguste -Leven-Wegs. Dies führt dazu, dass im Bereich der Kurve Weinheimer Straße vor dem Supermarkt unnötig beschleunigt und dann vor der Ampel Klein Eller wieder abgebremst wird, in einem Bereich, der durch Bushaltestelle und zwei Einmündungen sowie verstärkter Fußgängerquerung besonders gefährlich ist. Auch in Gegenrichtung ist das Phänomen zu beobachten Seite 2 Durch die maßvolle Ausweitung der 30-Zone können die drei Tempo -30-Zonen Darmstädter Straße, Weinheimer Straße und Bensheimer Straße verbunden werden, was auch einen Beitrag gegen den Schilderwald liefert. Behinderungen für den Busverkehr in dem nur 240 Meter langen Stück sind nicht zu erwarten. Die Zulässigkeit der Maßnahme ergibt sich bereits aus geltendem Recht, das Lückenschlüsse zwischen 2 Geschwindigkeitsanordnungen bis 300 Meter zulässt. Es braucht daher nicht das Inkrafttreten der am 5.7.2024 im Bundesrat beschlossenen StVO-Novelle, die Lückenschlüsse sogar bis 500 Meter ermöglicht, sowie die Vorlage der Verwaltungsvorschrift abgewartet werden. Wegen der Länge unter 300 Meter fällt die Maßnahme als unwesentliche Maßnahme trotz des ÖPNV in die Entscheidungszuständigkeit der BV 8 (vergleiche bereits: Eller Kamp/Kamper Weg). gez. Dagmar von Dahlen gez. Holger-Michael Arndt

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/152/2024