Antrag Aktenzeichen BV2/117/2026

Antrag zur Überprüfung der Hol- und Bringzone an der Brehmschule

Amtlicher Titel: Überprüfung der Hol- und Bringzone sowie des Schulbus-Halteverhaltens in der Sohnstraße im Umfeld der Brehmschule - Antrag der AFD-Fraktion

Ein Vorschlag einer Fraktion an den Rat, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sohnstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die AFD-Fraktion beantragt eine Überprüfung der Hol- und Bringzone sowie des Schulbus-Halteverhaltens in der Sohnstraße. Die Bezirksvertretung 2 entscheidet darüber am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr.

Einordnung

Die AFD-Fraktion hat am 5. Mai 2026 den Antrag zur Überprüfung der Hol- und Bringzone sowie des Schulbus-Halteverhaltens in der Sohnstraße eingereicht. Die Bezirksvertretung 2 wird in ihrer Sitzung am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr darüber entscheiden.

Hintergrund

Der Antrag zielt darauf ab, die Verkehrssituation rund um die Brehmschule zu verbessern. Eine Überprüfung könnte zu sichereren Bedingungen für die Schüler führen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung 2 könnte Auswirkungen auf die Sicherheit der Schüler und die Verkehrsordnung in der Umgebung der Brehmschule haben.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 trifft am 9. Juni 2026 eine Entscheidung über den Antrag.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag von AFD-Fraktion zur Hol- und Bringzone
  • Bezirksvertretung 2 entscheidet am 9. Juni 2026
  • Ziel: Verbesserung der Verkehrssituation an der Brehmschule

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585870.pdf Published Time: 2026-05-05T09:26:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/117/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.04.2026 > AFD-Fraktion > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Überprüfung der Hol- und Bringzone sowie des Schulbus-Halteverhaltens in der Sohnstraße im Umfeld der Brehmschule - Antrag der AFD-Fraktion Antrag: Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung, die derzeitige verkehrliche Situation in der Sohnstraße im Umfeld der Brehmschule zu überprüfen und der Bezirksvertretung das Ergebnis vorzulegen. Dabei soll insbesondere geprüft werden: 1. ob die derzeitige Ausgestaltung der Hol- und Bringzone im Bereich Sohnstraße (Höhe Hausnummer 14) den Anforderungen der Verkehrssicherheit entspricht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der aktuell praktizierte Halt von Bussen vor dem Fußgängerüberweg von der Verwaltung selbst als verkehrlich kritisch bewertet wird, 2. welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um einen eindeutig geregelten und sicheren Schulbus-Haltepunkt zu schaffen, der sowohl den Anforderungen der Schulwegsicherheit als auch den tatsächlichen Abläufen vor Ort entspricht, 3. ob und in welchem Umfang der durch die derzeitige Regelung bedingte Wegfall von Parkmöglichkeiten für Anwohner reduziert oder durch alternative Lösungen (z. B. Anpassung der zeitlichen Regelung oder Verlagerung des Haltebereichs) anders geregelt werden kann. Begründung: Die Beantwortung der Anfrage BV2/043/2026 zeigt, dass die derzeitige Situation in der Sohnstraße im Zusammenhang mit der eingerichteten Hol- und Bringzone noch nicht abschließend geklärt ist. Zwar wurde der Bereich im Zuge von Schulwegsicherungsmaßnahmen mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) versehen, gleichzeitig ist eine offizielle Schulbushaltestelle nach Angaben der Verwaltung noch nicht abschließend festgelegt. Besonders relevant ist, dass die Verwaltung selbst darauf hinweist, dass der derzeit praktizierte Halt von Bussen vor dem Fußgängerüberweg verkehrlich kritisch ist, da Überholvorgänge erforderlich werden und die Sichtbeziehungen eingeschränkt werden. Daraus ergibt sich ein konkreter Prüfbedarf hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Zudem wird auf ein Schulwegsicherungskonzept eines externen Gutachters aus dem Jahr 2024 verwiesen, ohne dass aus der bisherigen Antwort hervorgeht, welche Alternativen geprüft wurden und aus welchen Gründen die derzeitige Lösung gewählt wurde. Seite 2 Darüber hinaus wird aus der Anwohnerschaft auf den Wegfall von Parkmöglichkeiten hingewiesen. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine alternative Ausgestaltung möglich ist, die sowohl den Anforderungen der Schulwegsicherheit als auch den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung trägt. gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel Fraktionsvorsitzender

KI-gestützt aufbereitet am 29. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/117/2026