Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 2
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
09.06.2026 · Bezirksvertretung 2
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 2 · Sitzung vom 09.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Bezirksvertretung 2 nimmt die Beanstandung ihres ablehnenden Beschlusses vom 28. April 2026 zum Abbruchantrag Hoffeldstraße 43 - Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 12. Mai 2026 (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung 2 hebt ihren ablehnenden Beschluss vom 28. April 2026 auf und beschließt die Genehmigung der Beseitigung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hoffeldstraße 43 gemäß der Vorlage BV2/111/2025/1 (Anlage 2).
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 28. April 2026 mehrheitlich den Abbruchantrag zum Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hoffeldstraße 43 abgelehnt. Dieser ablehnende Beschluss zur Vorlage BV2/111/2025/1 wurde durch den Oberbürgermeister gem. den §§ 37 Absatz 6 Satz 5, 54 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet, da geltendes Recht verletzt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/5490200/2 (Verfügungsmittel): Die Ev.
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung, die derzeitige verkehrliche Situation in der Sohnstraße im Umfeld der Brehmschule zu überprüfen und der Bezirksvertretung das Ergebnis vorzulegen. Dabei soll insbesondere geprüft werden: 1. ob die derzeitige Ausgestaltung der Hol- und Bringzone im Bereich Sohnstraße (Höhe Hausnummer 14) den Anforderungen der Verkehrssicherheit entspricht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der aktuell praktizierte Halt von Bussen vor dem Fußgängerüberweg von der Verwaltung selbst als verkehrlich kritisch bewertet wird, 2. welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um einen eindeutig geregelten und sicheren Schulbus-Haltepunkt zu schaffen, der sowohl den Anforderungen der Schulwegsicherheit als auch den tatsächlichen Abläufen vor Ort entspricht, 3. ob und in welchem Umfang der durch die derzeitige Regelung bedingte Wegfall von Parkmöglichkeiten für Anwohner reduziert oder durch alternative Lösungen (z. B. Anpassung der zeitlichen Regelung oder Verlagerung des Haltebereichs) anders geregelt werden kann.
Die Beantwortung der Anfrage BV2/043/2026 zeigt, dass die derzeitige Situation in der Sohnstraße im Zusammenhang mit der eingerichteten Hol- und Bringzone noch nicht abschließend geklärt ist. Zwar wurde der Bereich im Zuge von Schulwegsicherungsmaßnahmen mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) versehen, gleichzeitig ist eine offizielle Schulbushaltestelle nach Angaben der Verwaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Ablösung von 2 Stellplätzen.
Das Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Birkenstraße 2 wird umgebaut und erweitert. Geplant ist die Aufstockung um 2 weitere Geschosse. Durch die Aufstockung erweitert sich der Bedarf um 2 weitere Stellplätze. Aufgrund der Lage des Grundstücks in einer Zone für Anwohnerparken fällt die Genehmigung der Ablösung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee zwischen den Knotenpunkten Hans- Sachs-Straße / Cranachstraße und Sohnstraße / Lichtstraße in Fahtrichtung Lichtstraße.
Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Grafenberger Allee ist Bestandteil des Radhauptnetzes der Landeshauptstadt Düsseldorf und stellt eine bedeutende Ost-West-Verbindung für den Radverkehr dar. Im Zuge des Ausbaus des Radhauptnetzes sollen die bestehenden Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee im Abschnitt Hans-Sachs-Straße / Cranachstraße bis zur Sohnstraße / Lichtstraße erneuert und qualitativ verbessert werden. Kurz vor dem Knotenpunkt Cranachstraße / Grafenberger Allee schließt die Maßnahme an die Radleitroute 2 an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Mindestgrünphase für die Überquerung der Schlüterstraße für Fußgänger*innen verlängert werden kann, um die Überquerung der Schlüterstraße ohne Zwischenhalt zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Steuerung der LSA an der Kreuzung Schlüterstraße / Grafenberger Allee erfolgt verkehrsabhängig, insbesondere um die Wartezeit der ÖV-Fahrzeuge zu reduzieren. Dazu verkürzt und verlängert die Steuerung einzelne Phasen, um sowohl die Wartezeit der ÖV- Fahrzeuge zu minimieren als auch um in einem Takt mit den Nachbaranlage n zu bleiben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzulegen, wie eine Beleuchtung des Parcours-Platzes sowie des 3x3-Basketballplatzes realisiert werden kann. Hierbei soll eine kostengünstige einfache Lösung realisiert werden (z. B. Nutzung der Bestandsmaste). Dabei ist die bereits vorhandene Beleuchtung des Fußwegs zwischen der Schlüterstraße und der Schwabstraße entlang der beiden Trainingsflächen maßvoll zu erweitern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, nun endlich die notwendigen Schritte zu unternehmen bzw. Gespräche mit der Telekom aufzunehmen mit dem Ziel, die Telefonzellen auf der Rethelstraße auf Höhe des Ahnfeldplatzes und Lindenstraße / Birkenstraße ersatzlos zu demontieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit der Fußgehenden erhöht werden könnte, die im Bereich der Kreuzung Mathildenstraße die Grunerstraße queren und diese Maßnahmen gegebenenfalls zu treffen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Grunerstraße befinden sich sowohl östlich als auch westlich des Knotenpunkts Grunerstraße/Mathildenstraße/Im Rottfeld jeweils Fußgängerüberwege. Im betreffenden Streckenabschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird sowohl durch entsprechende Verkehrszeichen als auch durch auf der Fahrbahn angebrachte „30“-Piktogramme hingewiesen.
6 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.