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RAT/004/2025
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Bericht
Betrifft:
Bericht aus der Kleinen Kommission Kö-Bogen & KAP
Fachbereich:
03/0 - Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 06.02.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Berichtszeitraum: 12. Dezember 2024 - 05. Februar 2025
Der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 über die Bildung einer Kleinen Kommission Kö-
Bogen sieht neben der Einsetzung dieser Kommission auch die Berichterstattung in
jeder Ratssitzung vor. Durch Ratsbeschluss vom 07.05.2024 ist der Aufgabenbereich
der Kleinen Kommission Kö-Bogen um den Konrad-Adenauer-Platz (KAP) erweitert
worden (Rat/123/2024).
Im Berichtszeitraum hat die Kommission einmal getagt, nämlich am 22. Januar 2025.
Die Sitzung wurde in Präsenz durchgeführt.
1. Teil - KAP
Zur Anbindung des Konrad-Adenauer-Platzes an das Radhauptnetz tagten die
Kleinen Kommissionen Kö-Bogen/KAP und Radverkehr bisher separat. Die
Sondersitzung erfolgte zu diesem Tagesordnungspunkt gemeinsam mit
abschließender Beratung und Abgabe einer Empfehlung je Kommission an die
Verwaltung, wobei die KK Rad vorberatend zu der KK Kö-Bogen/KAP gehört wurde.
Die Verwaltung stellt den Sachstand vor: Zur Zusammenführung der Vorplanung
wurden die Prüfaufträge der Ratssitzung vom 22.2.2024 (OVA 146/2023/1) bearbeitet.
Einzig offen war zu dieser Sitzung noch die Aufgabe der Anbindung des Konrad-
Adenauer-Platzes an das Radhauptnetz. Es werden die gefundenen und weiter
entwickelten Varianten R1.1, R 4.1 sowie die angepasste Ursprungsvariante aus dem
Wettbewerb nochmals vorgestellt. Der Anschluss des Hansahauses als optional zu
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betrachtenden Fahrradgaragenstandort und die gefundenen konfliktminimierenden
Maßnahmen für die Varianten R 1.1 und R 4.1 wurden seitens der Verwaltung unter
Hinzuziehung externer Berater in eine Neubewertung eingebracht. Die ursprüngliche
Bewertungsgrundlage wurde im Sinne der objektiven Vergleichbarkeit hinsichtlich der
Auswahl und der Wichtung der Einzelkriterien beibehalten und somit nicht angepasst.
Das Konfliktpotential zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden wurde auf 20%
sowie das Konfliktpotential zwischen Radfahrenden und Bussen auf 15%, die
Platzgestaltung mit insgesamt 15% gewichtet, um den Auftrag zur Umsetzung des
Wettbewerbsergebnisses von 2018 mit in Betracht zu ziehen.
Die Vorteile einer möglichen Unterbringung der Fahrradgarage im Hansahaus im
Vergleich zur unterirdischen Fahrradgarage werden von der Verwaltung durch die
erdgeschossige, von mehreren Seiten mögliche Erschließung, dem Potential für eine
größere Anzahl an Abstellanlagen, die Vereinfachung der Bauabfolge und den
Bestandserhalt der Bismarckstraße insgesamt als vorteilhaft angesehen. Eine
Herausforderung bei der Anbindung des Hansahauses an die Fahrradstraße
Bismarckstraße stellt die Gleisquerung der Graf-Adolf-Straße dar.
Bis zum Abschluss der derzeitig in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie für
Hansahaus als Fahrradgarage und damit einer Vergleichsbetrachtung zwischen
Hansahaus und unterirdischer Fahrradgarage werden beide Optionen parallel geführt.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen möglichst bis Ende 2025 vorliegen (vor
dem Bedarfsbeschluss).
Mögliche beispielhafte Maßnahmen zur Konfliktminimierung sind bei Variante
R1.1 (Radweg über den Platz) die Abgrenzung zwischen Haltestelle und Radweg z.B.
mit einer Glastrennwand, das höhenmäßige und farbliche Absetzen des Radweges mit
einer Tieferlegung z.B. um 3-6 cm mit Sinus- oder Rampensteinen, das Auftragen von
Piktogrammen und die Verdeutlichung der Bevorrechtigung der Zufußgehenden durch
niveaugleiche Querungsstellen.
Mögliche beispielhafte Maßnahmen zur Konfliktminimierung in der Variante R 4.1
(Radweg östlich des Platzes) sind das Auftragen von Piktogrammen und die
Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen wie z.B. „Zone 20" oder „Tempo 30".
Im Vergleich der Neubewertung unter Einbeziehung des Hansahauses und der
konfliktminimierenden Maßnahmen lagen die Varianten R 1.1 (2,48) und R 4.1 (2,55)
sehr nahe beieinander. Sowohl innerhalb der Fachverwaltung als auch bei der
Hinzuziehung externer Experten war keine eindeutige Empfehlung für eine Variante
auszusprechen. Mit Blick auf maximale Flexibilität und Offenheit bezüglich zukünftiger
Entwicklungen wird daher seitens der Verwaltung eine Kompromisslösung
vorgeschlagen. Diese beruht auf der Variante R 4.1, sieht aber ergänzend die
Freihaltung der Trasse für einen Radweg wie in Variante 1.1 vor. Der Radweg könnte
nach einer Phase der Evaluation umgesetzt werden, wenn die Ergebnisse/Konflikte
zwischen Busverkehr und Radverkehr dies nahelegen.
Von den Mitgliedern der beiden Kleinen Kommissionen werden folgende kritische
Anmerkungen zum Vergleich der Varianten und zur Kompromisslösung
diskutiert:
- Das Thema der Anbindung an das Radhauptnetz außerhalb des KAP sei noch
weiter zu betrachten, der übergeordnete Anschluss des Radhauptnetzes an das
Hansahaus (Graf-Adolf-Straße, Mintropplatz, Harkortstraße) müsse noch
erarbeitet werden.
- Es wird betont, dass eine gut funktionierende Radverkehrsanbindung an die
Versorgungseinrichtungen am Konrad-Adenauer-Platz sichergestellt werden
müsse; dies schließe auch eine sinnvolle Radverkehrsführung zu den
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angrenzenden Nebenstraßen ein. Es wird befürchtet, dass in der vorgestellten
Kompromissvariante die Freihaltung der Trasse für Radfahrer zur Benutzung
dieses Weges und zur Vermeidung eines Umweges einlädt.
- Die Sicherheit des Radverkehrs als oberste Priorität könne bei einer Mitführung
des Radverkehrs auf der Busspur nicht erreicht werden.
- Die Gewichtung der Bewertungskriterien im Hinblick auf das Konfliktpotential
zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden sowie zwischen Radfahrenden
und dem Busverkehr wurden während der Sitzung kritisch hinterfragt. Da die
Aufschlüsselung der Konfliktpotentiale innerhalb der Bewertungsmatrix zum
Zeitpunkt der Sondersitzung für die Kommissionsmitglieder nicht einsehbar war,
konnte keine Diskussion zur konkreten Bewertung erfolgen.
- Die Akzeptanz des Hansahauses als Fahrradgarage wird von einzelnen
Mitgliedern der KK Rad angezweifelt, da eine größere Entfernung der
Fahrradgarage zum Haupteingang des Bahnhofes bestehe. Eine Unterbringung
der Fahrradgarage im Hansahaus erfordere zudem mehr oberirdische
Abstellplätze für Fahrräder auf dem Platz. Dies wird von anderen Anwesenden
völlig gegenteilig eingeschätzt.
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Im Gegensatz zu den kritischen Anmerkungen wird von anderen Vertretern der
Kleinen Kommission an die Aufgabenstellung erinnert, den Platz an das
Radhauptnetz anzuschließen, nicht ihn zum Teil des Radhauptnetzes zu machen,
also den Platz längs zu queren. Die Längsquerung berge erhebliche Risiken für die
Zufußgehenden. Die vorgeschlagenen Konfliktminimierungsmaßnahmen seien nicht
ausreichend, um diese angemessen zu reduzieren. Auch stelle sich die Frage, wie
hoch der Bedarf der Radfahrenden an einer Längsquerung des Platzes überhaupt sei.
Die Fragen u. a. zur prozentualen Gewichtung der Bewertungskriterien wurden von
der Verwaltung beantwortet. Die Matrix wie auch die Präsentation gehen den Kleinen
Kommissionen im Nachgang zur Sitzung zu. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
zum Hansahaus und weitere relevante Themen werden künftig entsprechend der
Zuständigkeiten in den Kleinen Kommissionen vorgestellt und beraten, sobald diese
vorliegen.
Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung. Die Kleine Kommission
Radverkehr stimmt mit 7 Stimmen für die Variante R 1.1. (3 Gegenstimmen) und wird
aus der Sitzung verabschiedet. Die Kleine Kommission Kö-Bogen und KAP stimmt mit
6 Stimmen für die Variante R 1.1. (3 Gegenstimmen). Somit wird die Variante R1.1 zur
weiteren Bearbeitung weiterverfolgt. Die vorgeschlagene Kompromissvariante kommt
somit nicht zum Einsatz.
Mit der Variante R1.1. als Ergebnis der Abstimmung wird die Verwaltung als nächste
Schritte die Zusammenführung der Bausteine der Vorplanung (Unterirdische
Fahrradgarage und Platzfläche) veranlassen, zur Machbarkeitsstudie zum Hansahaus
hinsichtlich des Themas Fahrradgarage zuarbeiten und den für Ende 2025 geplanten
Bedarfsbeschluss als Meilenstein des Projekts vorbereiten
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2. Teil: Kö-Bogen
Die Bauarbeiten liegen weiterhin im Zeitplan.
Die Auftragsvergaben für die Teilprojekte 43.1 Hofgarten West und 45.7 Ende
Hofgartenpromenade wurden im Dezember 2024 abgeschlossen. Der Baubeginn ist
für Ende Januar vorgesehen. Die Ausschreibung für das letzte Teilprojekt 45.5
Tuchtinsel wird derzeit vorbereitet. Die Tuchtinsel soll dabei vor dem Hintergrund
zukünftiger Baumaßnahmen ordentlich, aber ohne allzu großen Aufwand
wiederhergestellt werden
Zu den getätigten und vorgesehenen Vergaben gibt es keinen neuen Sachstand.
Im Termin- und Kostencontrolling haben sich keine weiteren Veränderungen
ergeben; nach derzeitigem Stand wird das Kostenbudget eingehalten.
Es ist ein zweiter Nachtrag zur LED-Wand am Kö-Bogen II erforderlich. Das Thema
wird in der nächsten Kleinen Kommission Kö -Bogen/KAP diskutiert und zur
Abstimmung im Rat vorbereitet.
Die nächste Sitzung der KK Kö-Bogen & KAP findet am 25.03.2025 um 14 Uhr
digital per Videokonferenz statt.
Cornelia Zuschke