Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/056/2026

Abbruchantrag, Linienstraße 36, 38 – Antrag auf Abbruch eines Mehrfamilienhauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Linienstraße 36 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 11Dokumente 23. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Linienstraße 36, 38 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5575/056. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Vorhaben befindet sich zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Eisenstraße“.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Das Gebäude besitzt keine eigenständige städtebauliche oder gestalterische Prägung für das Ortsbild. Es handelt sich um eine typische, im Blockrand vielfach vorhandene Gründerzeitbebauung ohne besondere architektonische Merkmale, ohne Eck- oder Solitärstellung sowie ohne städtebauliche Dominanz im Straßenraum.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV3/056/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Ansicht Bestandsgebäude · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Straßenansicht Neubau · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Ansicht Hofgebäude Neubau · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Bestandsfoto I · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Bestandsfoto II · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Bestandsfoto III · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Bestandsfoto IV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Bestandsfoto V · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  12. Sitzung · TOP 5.1

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00577764.pdf Published Time: 2026-02-24T13:37:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/056/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Abbruchantrag, Linienstraße 36, 38 – Antrag auf Abbruch eines Mehrfamilienhauses Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung genehmigt den Abbruch. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Linienstraße 36, 38 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5575/056. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Vorhaben befindet sich zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Eisenstraße“. Die Erhaltungssatzung dient dem Schutz der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes. Rückbau, Änderung oder Errichtung baulicher Anlagen bedürfen einer Genehmigung. Demnach kann eine Genehmigung versagt werden, wenn eine bauliche Anlage das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Geplant ist der Abbruch des IV-geschossigen straßenseitigen Wohnhauses und des II-geschossigen hofseitigen Anbaus sowie der im Hof befindlichen Gewerbehalle, die derzeit als Autowerkstatt genutzt wird. Die baulichen Anlagen wurden um ca. 1900 errichtet. Aufgrund der Erhaltungssatzung fällt die Entscheidung über die Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Das Gebäude besitzt keine eigenständige städtebauliche oder gestalterische Prägung für das Ortsbild. Es handelt sich um eine typische, im Blockrand vielfach vorhandene Gründerzeitbebauung ohne besondere architektonische Merkmale, ohne Eck- oder Solitärstellung sowie ohne städtebauliche Dominanz im Straßenraum. Eine geschichtliche oder künstlerische Bedeutung (§ 2 Abs. 2 der Erhaltungssatzung) liegt ebenfalls nicht vor. Das Objekt ist nicht in der Denkmalliste eingetragen und verfügt über keine außergewöhnliche architektonische oder handwerkliche Qualität. Das Baujahr allein begründet keine besondere Schutzwürdigkeit im Sinne der Erhaltungssatzung. Die Gebäude befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand, da deutliche bauliche Schäden, Feuchtigkeitsprobleme, erhebliche Abnutzungserscheinungen sowie statische Defizite vorliegen. Gegen den Abbruch der baulichen Anlagen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Nachrichtlich: Die geplante Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Stadthäusern im Hinterhof sowie einer Tiefgarage wurde am 02.07.2024 der Bezirksvertretung bereits vorgestellt und beschlossen (Beschlussvorlage BV3/100/2024). Anlagen: Katasterauszug Luftbild Ansicht Bestandsgebäude Straßenansicht Neubau Ansicht Hofgebäude Neubau Bestandsfoto I Bestandsfoto II Bestandsfoto III Bestandsfoto IV
Ansicht Bestandsgebäude als Text anzeigen
Title: KM_C360i26020513160.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00577827.pdf Published Time: Mon, 23 Feb 2026 13:08:45 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Straßenansicht Neubau als Text anzeigen
Title: 2114_BA_20_AN_Straßenansicht Süd_100 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00577828.pdf Published Time: Mon, 23 Feb 2026 13:09:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Ansicht Hofgebäude Neubau als Text anzeigen
Title: 2114_BA_22_AN_Hofansicht Süd - Frontansicht BT B_100_A URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00577829.pdf Published Time: Mon, 23 Feb 2026 13:11:46 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00577831.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00577831.pdf Published Time: Mon, 23 Feb 2026 13:12:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00578250.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578250.pdf Published Time: Tue, 24 Feb 2026 15:33:33 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/056/2026