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SEBD/029/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Heinrich-
Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung„ (I-2020317018)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bauausschuss08.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Heinrich-
Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung" (I-2020317018) in Höhe von
1.478.201 EUR gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des
Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Beschlusslage:
In seiner Sitzung vom 13.05.2025 fasste der Betriebsausschuss den Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss (Vorlagennummer: SEBD/014/2025) für die Maßnahme „Heinrich-
Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung" (I-2020317018) mit
Gesamtkosten in Höhe von 1.150.463 EUR.
Sachdarstellung:
Die Planung des Bauwerkes umfasst einen Ersatzneubau an gleicher Stelle mit einem
Hochbauteil, als Betonfertigteil für die elektrotechnische Anlage. Aufgrund der Vielzahl an
Versorgungsträgern musste im Vorfeld zur eigentlichen Baumaßnahme eine Umverlegung
von Fernwärme- und Trinkwasserleitungen von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (NGD)
durchgeführt werden. Während der Bauzeit wird eine provisorische Pumpanlage mit
Fernüberwachung und Rufbereitschaft den zuverlässigen Betrieb sicherstellen.
Das neue Pumpwerk wird in offener Bauweise an gleicher Stelle des Bestandsbauwerkes
hergestellt. Hierzu werden temporär acht PKW-Stellplätze als Baustelleneinrichtungsfläche
dienen. Zudem wird die Straße örtlich im Bereich der Baustelle eingeengt, was jedoch zu
keinen Einschränkungen für Rettungs-, Liefer-, Ver-, und Entsorgungsfahrzeuge führt. Das
Verkehrskonzept ist mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt und genehmigt.
Das Hochbauteil wird auf dem circa 7,00 Meter breiten Gehweg direkt angrenzend zur neuen
Anlage positioniert. Die Anlage erhält eine Dach- und Fassadenbegrünung zur optischen
Aufwertung.
Die Ausführung der Baumaßnahme „Heinrich-Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-
Pumpwerk, Sanierung" hat im April 2026 begonnen. Die gesamte Fertigstellung ist aktuell bis
September 2026 geplant.
Im Zuge der Bauausführung wurden neue Erkenntnisse und Sachverhalte festgestellt, die bei
der ursprünglichen Kostenermittlung nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt
werden konnten. Daraus resultieren folgende Mehrkosten:
A) Änderung des Bauablaufes
In der ursprünglichen Konzeption war vorgesehen, die Leitungsumlegung durch die NGD
unmittelbar vor Beginn der Hauptbaumaßnahme durchzuführen. Dieses Vorgehen zielte
darauf ab, Synergien beim Erdbau und der Baustelleneinrichtung maximal zu nutzen und
Schnittstellen durch die Bindung nur eines Tiefbauunternehmens zu minimieren.
Im Zuge der detaillierten terminlichen Vorabstimmung mit der NGD identifizierte der
Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) jedoch erhebliche baubetriebliche Risiken. Aufgrund
akuten Personalmangels arbeitet die NGD fast ausschließlich mit Nachunternehmern, was
eine verlässliche Ressourcen- und Terminplanung unmöglich machte. Um ein
unkalkulierbares Risiko von Bauzeitverzögerungen, Stillstandskosten und
Regressforderungen für die gesamte Hauptbaumaßnahme proaktiv abzuwenden, entschied
sich der SEBD für eine klare Leistungs- und Baugrubenabgrenzung.
Die dadurch entstandenen Kosten für die zusätzliche Baustelleneinrichtung und den
vorgezogenen Tiefbau (circa 72.000 EUR) sowie die zusätzlich erforderlich gewordene
provisorische Wiederherstellung der Geländeoberflächen (circa 22.400 EUR) sind somit
notwendige Aufwendungen zur Sicherung des Gesamtterminplans und zur Vermeidung
weitaus höherer Folgeschäden.
B) Geänderter Planungsumfang durch Auflagen der Baugenehmigung
Für die Realisierung des elektrotechnischen Hochbauteils sowie die Aufgrabungen innerhalb
der sensiblen Grundwasserschutzzone waren eine Baugenehmigung sowie eine
spezialrechtliche Erlaubnis des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz zwingend
erforderlich.
Beide Bescheide gingen dem SEBD erst nach der finalen Beschlussfassung zu. Die darin
enthaltenen, rechtlich bindenden behördlichen Auflagen machten eine sofortige planerische
Anpassung unumgänglich. Da sich das anrechenbare Baukonstruktionsvolumen durch diese
Auflagen veränderte, erhöhte sich das Honorar für die Ingenieurleistungen gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure final um circa 74.300 EUR. Diese Kosten
waren im Vorfeld mangels vorliegender Bescheide nicht bezifferbar.
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C) Kostensteigerung durch erhöhte Submissionsergebnisse
Die beiden Vergaben der Gewerke Bau- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik erfolgte
ordnungsgemäß im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, um den maximalen
Preiswettbewerb zu garantieren.
Aufgrund der zum Ausschreibungszeitpunkt vorliegenden Marktlage sind die eingegangenen
Angebote mit 21,98% für Bau- und Maschinentechnik bzw. 32,05% für die Elektrotechnik im
Vergleich zum Kostenanschlag deutlich höher ausgefallen als im Vorfeld ermittelt.
Bau- und Maschinentechnik: Mehrkosten von circa 127.900 EUR beim Mindestbieter.
Elektrotechnik: Mehrkosten von circa 31.200 EUR beim Mindestbieter.
Da es sich hierbei um das Ergebnis eines transparenten, öffentlichen Wettbewerbs handelt,
stellen diese Summen die zum aktuellen Zeitpunkt realen und unumgänglichen Marktpreise
für die Umsetzung des Projekts dar.
Zusammenstellung der Mehrkosten
Bezeichnung Mehrkosten
(EUR)
A) Änderung des Bauablaufes94.338
B) Geänderter Planungsumfang durch Auflagen der Baugenehmigung74.300
C) Kostensteigerung durch erhöhte Submissionsergebnisse159.100
Summe Mehrkosten327.738
Bisherige Beschlusssumme1.150.463
Neue Beschlusssumme1.478.201
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Gebührenhaushalt des
Stadtentwässerungsbetriebs und sie ist im Wirtschaftsplan 2026 und in der
Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 des Stadtentwässerungsbetriebs mit Gesamtkosten in Höhe
von 1.150.463 EUR enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel
werden durch entsprechende Mittelumschichtungen bereitgestellt.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
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