Beschlussvorlage Aktenzeichen SEBD/029/2026

Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Heinrich-Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung“ (I-2020317018) - Beschluss -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Heinrich- Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung" (I-2020317018) in Höhe von 1.478.201 EUR gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Planung des Bauwerkes umfasst einen Ersatzneubau an gleicher Stelle mit einem Hochbauteil, als Betonfertigteil für die elektrotechnische Anlage. Aufgrund der Vielzahl an Versorgungsträgern musste im Vorfeld zur eigentlichen Baumaßnahme eine Umverlegung von Fernwärme- und Trinkwasserleitungen von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (NGD) durchgeführt werden. Während der Bauzeit wird eine provisorische Pumpanlage mit Fernüberwachung und Rufbereitschaft den zuverlässigen Betrieb sicherstellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Heinrich-Holtschneider-Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · SEBD/029/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 13

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
SEBD/029/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Heinrich- Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung„ (I-2020317018) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bauausschuss08.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Heinrich- Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung" (I-2020317018) in Höhe von 1.478.201 EUR gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Beschlusslage: In seiner Sitzung vom 13.05.2025 fasste der Betriebsausschuss den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Vorlagennummer: SEBD/014/2025) für die Maßnahme „Heinrich- Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung" (I-2020317018) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.150.463 EUR. Sachdarstellung: Die Planung des Bauwerkes umfasst einen Ersatzneubau an gleicher Stelle mit einem Hochbauteil, als Betonfertigteil für die elektrotechnische Anlage. Aufgrund der Vielzahl an Versorgungsträgern musste im Vorfeld zur eigentlichen Baumaßnahme eine Umverlegung von Fernwärme- und Trinkwasserleitungen von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (NGD) durchgeführt werden. Während der Bauzeit wird eine provisorische Pumpanlage mit Fernüberwachung und Rufbereitschaft den zuverlässigen Betrieb sicherstellen. Das neue Pumpwerk wird in offener Bauweise an gleicher Stelle des Bestandsbauwerkes hergestellt. Hierzu werden temporär acht PKW-Stellplätze als Baustelleneinrichtungsfläche dienen. Zudem wird die Straße örtlich im Bereich der Baustelle eingeengt, was jedoch zu keinen Einschränkungen für Rettungs-, Liefer-, Ver-, und Entsorgungsfahrzeuge führt. Das Verkehrskonzept ist mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt und genehmigt. Das Hochbauteil wird auf dem circa 7,00 Meter breiten Gehweg direkt angrenzend zur neuen Anlage positioniert. Die Anlage erhält eine Dach- und Fassadenbegrünung zur optischen Aufwertung. Die Ausführung der Baumaßnahme „Heinrich-Holtschneider-Weg, Schmutzwasser- Pumpwerk, Sanierung" hat im April 2026 begonnen. Die gesamte Fertigstellung ist aktuell bis September 2026 geplant. Im Zuge der Bauausführung wurden neue Erkenntnisse und Sachverhalte festgestellt, die bei der ursprünglichen Kostenermittlung nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten. Daraus resultieren folgende Mehrkosten: A) Änderung des Bauablaufes In der ursprünglichen Konzeption war vorgesehen, die Leitungsumlegung durch die NGD unmittelbar vor Beginn der Hauptbaumaßnahme durchzuführen. Dieses Vorgehen zielte darauf ab, Synergien beim Erdbau und der Baustelleneinrichtung maximal zu nutzen und Schnittstellen durch die Bindung nur eines Tiefbauunternehmens zu minimieren. Im Zuge der detaillierten terminlichen Vorabstimmung mit der NGD identifizierte der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) jedoch erhebliche baubetriebliche Risiken. Aufgrund akuten Personalmangels arbeitet die NGD fast ausschließlich mit Nachunternehmern, was eine verlässliche Ressourcen- und Terminplanung unmöglich machte. Um ein unkalkulierbares Risiko von Bauzeitverzögerungen, Stillstandskosten und Regressforderungen für die gesamte Hauptbaumaßnahme proaktiv abzuwenden, entschied sich der SEBD für eine klare Leistungs- und Baugrubenabgrenzung. Die dadurch entstandenen Kosten für die zusätzliche Baustelleneinrichtung und den vorgezogenen Tiefbau (circa 72.000 EUR) sowie die zusätzlich erforderlich gewordene provisorische Wiederherstellung der Geländeoberflächen (circa 22.400 EUR) sind somit notwendige Aufwendungen zur Sicherung des Gesamtterminplans und zur Vermeidung weitaus höherer Folgeschäden. B) Geänderter Planungsumfang durch Auflagen der Baugenehmigung Für die Realisierung des elektrotechnischen Hochbauteils sowie die Aufgrabungen innerhalb der sensiblen Grundwasserschutzzone waren eine Baugenehmigung sowie eine spezialrechtliche Erlaubnis des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz zwingend erforderlich. Beide Bescheide gingen dem SEBD erst nach der finalen Beschlussfassung zu. Die darin enthaltenen, rechtlich bindenden behördlichen Auflagen machten eine sofortige planerische Anpassung unumgänglich. Da sich das anrechenbare Baukonstruktionsvolumen durch diese Auflagen veränderte, erhöhte sich das Honorar für die Ingenieurleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure final um circa 74.300 EUR. Diese Kosten waren im Vorfeld mangels vorliegender Bescheide nicht bezifferbar. Seite 2 C) Kostensteigerung durch erhöhte Submissionsergebnisse Die beiden Vergaben der Gewerke Bau- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik erfolgte ordnungsgemäß im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, um den maximalen Preiswettbewerb zu garantieren. Aufgrund der zum Ausschreibungszeitpunkt vorliegenden Marktlage sind die eingegangenen Angebote mit 21,98% für Bau- und Maschinentechnik bzw. 32,05% für die Elektrotechnik im Vergleich zum Kostenanschlag deutlich höher ausgefallen als im Vorfeld ermittelt. Bau- und Maschinentechnik: Mehrkosten von circa 127.900 EUR beim Mindestbieter. Elektrotechnik: Mehrkosten von circa 31.200 EUR beim Mindestbieter. Da es sich hierbei um das Ergebnis eines transparenten, öffentlichen Wettbewerbs handelt, stellen diese Summen die zum aktuellen Zeitpunkt realen und unumgänglichen Marktpreise für die Umsetzung des Projekts dar. Zusammenstellung der Mehrkosten Bezeichnung Mehrkosten (EUR) A) Änderung des Bauablaufes94.338 B) Geänderter Planungsumfang durch Auflagen der Baugenehmigung74.300 C) Kostensteigerung durch erhöhte Submissionsergebnisse159.100 Summe Mehrkosten327.738 Bisherige Beschlusssumme1.150.463 Neue Beschlusssumme1.478.201 Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Gebührenhaushalt des Stadtentwässerungsbetriebs und sie ist im Wirtschaftsplan 2026 und in der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 des Stadtentwässerungsbetriebs mit Gesamtkosten in Höhe von 1.150.463 EUR enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch entsprechende Mittelumschichtungen bereitgestellt. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/029/2026