Sitzung · Sitzung beendet
Bauausschuss
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Bauausschuss · Sitzung vom 08.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sachlage: Anliegen der Anfrage BAU/012/2026 ist die Ergänzung des halbjährlichen Controllingberichts um struktur- und nutzungsbezogene Kennwerte. Der Bericht weist die Kosten bislang je Maßnahme als Gesamtgröße aus. Erst der Bezug auf Fläche und Nutzung erlaubt es, Maßnahmen unterschiedlicher Größe und Nutzungsart untereinander einzuordnen. Das bestehende Kosten- und Termincontrolling wird damit nicht in Frage gestellt; erbeten ist eine Ergänzung der Darstellung. Die Antwort der Verwaltung zur Sitzung am 30.06.2026 lässt die gestellten Fragen im Wesentlichen offen. Zu Frage 1, ob die Flächengrößen nach DIN 277:2021-08 je Maßnahme intern vorliegen und in welchem Fachverfahren sie geführt werden, enthält sie keine Aussage. Zu Frage 2 wird ein einziger Grund benannt, nämlich dass die Nachverfolgung der bereits zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss geprüften Kennwerte „nicht zielführend" sei. Zu Frage 3, die für den Fall des Nichtvorliegens preisbereinigter Daten ausdrücklich um Begründung gebeten hatte, fehlen sowohl die Auskunft über das Vorliegen als auch die erbetene Begründung. Ein Ablehnungsgrund wird an keiner Stelle geltend gemacht; insbesondere wird kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand angeführt. Der zu Frage 2 benannte Grund betrifft ein anderes Anliegen. Er bezieht sich auf die Entwicklung eines Kennwerts über den Verlauf eines einzelnen Projekts. Erbeten war die Ausweisung von Kennwerten für die im Bericht dargestellten Maßnahmen, also deren Vergleichbarkeit untereinander; hierfür ist es unerheblich, ob sich ein Kennwert innerhalb eines Projekts verändert. Zu den erfragten nutzungsspezifischen Kapazitätseinheiten verhält sich der Grund zudem nicht. Soweit er aus der Möglichkeit von Kostenabweichungen von bis zu 20 Prozent abgeleitet wird, spricht dies eher für als gegen eine Ausweisung von Kennwerten, weil sich Abweichungen dieser Größenordnung gerade durch einen Flächen- und Nutzungsbezug einordnen lassen. Entgegen der Aussage der Verwaltungsantwort auf die Anfrage BAU/012/2026 sind diese 20% übrigens nicht nach der Norm definiert, sondern entspringen gängigen Erfahrungswerten der Fachliteratur und Rechtssprechung - Die DIN 276 regelt nur Begriffe, Gliederung der Kosten in Kostengruppen und die Stufen der Kostenermittlung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Sanierung Gesamtfassade der Tonhalle, Ehrenhof 1, ausgenommen Westfassade" mit einer Gesamtsumme von 34.889.900 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.861.183 EUR für das Jahr 2026 durch Frau Stadt Kämmerin Schneider zu. Darüber hinaus beschließt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beauftragung der IPM mit der Durchführung von Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates. Die Bereitstellung für die einzelnen Haushaltsjahre ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Innerhalb und außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Jahre 1926 treten immer wieder Feuchtigkeitsschäden auf, die u.a. auf schadhafte Wasser- und Abwasserleitungen und Entwässerungsanlagen der Dachterrasse, aber auch auf nicht mehr funktionierende Abdichtungen der Fassadenelemente zurückzuführen sind. Am 19.9.2024 beschloss der Rat zunächst die Sanierung der Westfassade der Tonhalle im Zusammenhang mit den notwendigen Sanierungsarbeiten des Verwaltungstraktes (KUA/047/2024). Der Beschluss erfolgte losgelöst von den weiteren Sanierungsmaßnahmen an den übrigen Fassadenflächen der Tonhalle, eingeschlossen der Dachterrasse und dem wesentlichen Entwässerungssystem. Die Untersuchungen zur durchgeführten Planung laut Bedarfsbeschluss KUA/045/2025 konkretisieren die Maßnahmen zur vollständigen Sanierung der Außenhülle (Fassade und Terrasse) und Beseitigung der Schäden. Zur Erfassung des Leistungsumfangs und zur Vermeidung von Risiken aus nicht entdeckten Schäden im Bestand wurden Bestandsaufnahmen und Bauteilöffnungen zur Prüfung durch Gutachter und Fachingenieure durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Planung verarbeitet und in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße" mit einer Gesamtsumme von 15.097.600 EUR (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Stadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 370.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Ausgangssituation Die Rettungswache 24 (Fürstenwall 206) ist als Unterbringung für den Rettungsdienst nicht mehr tauglich. Eine nutzungsspezifische Weiterentwicklung im Bestand ist nicht möglich. Zudem steht im Abschlussbericht einer Organisationsuntersuchung sowie in den Rettungsdienstbedarfsplänen die Notwendigkeit zur Prüfung bzw. die Forderung nach einer Verlegung in Richtung Westen, um eine bessere Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung zu ermöglichen.1,2 Die Verlegung der Rettungswache 24 an einen Standort weiter südwestlich an die Völklinger Straße verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung im Bereich Düsseldorf-Hafen. Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen ab dem Jahr 2000 empfohlene Standortverlegung 3,4 ist insbesondere im Hinblick auf die bereits erfolgten und noch geplanten Entwicklungen des Ortsteils dringend erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Ausgangssituation Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2 Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden 1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit erreicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" mit einer Gesamtsumme von 8.422.900 € (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Gesamtkosten der Maßnahme8.422.900 EUR Kosten der Errichtung / IPM7.757.000 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar / Rückbau): Rückbau (investive Kosten) 233.700 EUR +Ausstattung und Inventar (konsumtive Kosten) 203.692 EUR + Ausstattung und Inventar (investive Kosten) 228.508 EUR = Gesamtkosten LHD 665.900 EUR Jährliche Nettofolgekosten1.508.901 EUR Zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand Restbuchwert des bereits abgebrochenen Gebäudes in 202542.156 EUR Bedarfslage: Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Erweiterung Cecilien- Gymnasiums am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräume" mit einer Gesamtsumme von 3.230.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 377.413 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. die Verwaltung zu ermächtigen, das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und zusätzlich zu finanzieren.
Ausgangssituation Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur potentiellen Erhöhung der Schulplatzkapazität am Standort Niederkasser Straße 36 unter Berücksichtung des Anspruches auf einen Ganztagsplatz sowie der Aufnahme des Raumbedarfs des Cecilien-Gymnasiums nach Aufgabe des Standortes Comeniusstraße 1 zu erstellen (vgl. SCHUA/093/2023). Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die IPM mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Realisierung der Bedarfe ist grundsätzlich am Standort Niederkasseler Straße 36 möglich. Aufgrund des damit einhergehenden großen Baukörpers wurde darüber hinaus die Abbildung des Raumbedarfs für das Cecilien-Gymasium am Hauptstandort, Schorlemerstraße 99 untersucht. Im Endergebnis ist die Realisierung am Hauptstandort Schorlemerstraße 99 im Nord-Osten auf einem ungenutzten Teil der Grünanlage möglich. Bedarfskonkretisierung Der Bedarf wurde gemäß Raumprogramm und erwartetem Bedarf für 117 Schüler*innen auf 6 Mehrzweckräume à 55m² festgelegt. Darstellung der Maßnahmen Variante zur Umsetzung Als Variante zur Umsetzung wurde eine Totalunternehmervergabe (TU-Vergabe) gewählt. Eine TU-Vergabe impliziert eine kombinierte Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen zu einem Pauschalfestpreis in einem frühen Stadium der Projektabwicklung. Konkret bedeutet das, dass fünf Bieter ein Angebot über die zu beschaffende Leistung abgegeben haben. Diese Angebote beinhalten eine Entwurfsplanung mit Pauschalfestpreis. Die Angebote wurden fachlich über eine Bewertungsmatrix bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde zur Ermittlung der Gesamtkosten der Maßnahme herangezogen und ist Grundlage dieses Beschlusses. Konzept und Funktionszusammenhänge Die geplante Bauweise basiert auf einer modernen, nachhaltigen Holzbaukonstruktion mit einem hohen Vorfertigungsgrad. Die tragenden und raumabschließenden Bauteile werden überwiegend als vorgefertigte Holztafelelemente sowie Brettsperrholzelemente ausgeführt. Die industrielle Vorfertigung im Werk gewährleistet eine hohe Ausführungsqualität, kurze Bauzeiten und eine deutliche Reduzierung von Emissionen auf der Baustelle. Insbesondere werden hierdurch Lärm- und Staubbelastungen im sensiblen Umfeld minimiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt den nachfolgenden Bericht zur finanzwirtschaftlichen Lage des Stadtentwässerungsbetriebes zum I.-II. Quartal 2026 zur Kenntnis. Grundlage des Berichtswesens des Stadtentwässerungsbetriebes, der seit dem 01.01.2001 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung (per Ratsbeschluss vom 14.12.2000 mit Vorlage 60/ 38/2000) geführt wird, ist die am 08.10.2020 (Vorlage SEBD/027/2020) vom Rat der Stadt beschlossene und zum 01.01.2021 in Kraft getretene Neufassung der Betriebssatzung (§ 12). Gemäß § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung unterrichtet die Betriebsleitung „die zuständigen Gremien durch ein regelmäßiges Berichtswesen über den Vollzug des beschlossenen Wirtschaftsplanes". Der nachstehende Bericht der Betriebsleitung kommt dieser Berichtspflicht nach. Weitere Erläuterungen zum Vollzug des Wirtschaftsplanes 2026 können dem Bericht entnommen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Klärwerk-Süd, Anbau Betriebsgebäude BA2" (I-8030617005) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 7.235.194 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten35.883 EUR Bedarfslage Der Bereich Klärwerke des Stadtentwässerungsbetriebes benötigt eine räumliche Kapazitätserweiterung. Derzeit sind 35 Mitarbeitende aus drei verschiedenen Abteilungen auf die Arbeitsplätze des bestehenden Betriebsgebäudes verteilt. Um den akuten Raummangel kurzfristig aufzufangen, wurden zwölf Arbeitsplätze in temporären Bürocontainern neben dem Gebäude untergebracht. Dieses Provisorium ist weder energetisch noch ergonomisch dauerhaft tragbar und verhindert eine effiziente Zusammenarbeit. Mit dem geplanten Anbau wird die Containerlösung aufgelöst und eine zeitgemäße Unterbringung aller 35 Mitarbeitenden an einem zentralen Standort gewährleistet. Zusätzlich müssen acht Bedarfsarbeitsplätze für externe Bauleiter, Praktikanten sowie temporäre Bedarfe (z. B. für den betrieblichen Gesundheitsschutz/Mutterschutz) aus dem bereits abgerissenen Baubüro wieder zur Verfügung gestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Heinrich- Holtschneider-Weg, Schmutzwasser-Pumpwerk, Sanierung" (I-2020317018) in Höhe von 1.478.201 EUR gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Die Planung des Bauwerkes umfasst einen Ersatzneubau an gleicher Stelle mit einem Hochbauteil, als Betonfertigteil für die elektrotechnische Anlage. Aufgrund der Vielzahl an Versorgungsträgern musste im Vorfeld zur eigentlichen Baumaßnahme eine Umverlegung von Fernwärme- und Trinkwasserleitungen von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (NGD) durchgeführt werden. Während der Bauzeit wird eine provisorische Pumpanlage mit Fernüberwachung und Rufbereitschaft den zuverlässigen Betrieb sicherstellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens für das Projekt "Blanckertzstraße, Regenklärbecken" (I-2030711013) in Höhe von 1.413.880 Euro gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Der am nordöstlichen Stadtrand gelegene Ortsteil Ludenberg besitzt zwei Einzugsgebiete, die beide ihren Niederschlagswasseranteil in den Pillebach entwässern. Das Projekt „Blanckertzstraße, Regenklärbecken" behandelt dabei die Einleitsituation des Einzugsgebietes Blanckertzstraße. Vor dem Hintergrund der zum Teil hohen Verkehrsbelastung der Straßen in diesem Einzugsgebiet muss das anfallende Niederschlagswasser vor der Einleitung in den Pillebach gemäß Trennerlass NRW (2004) zukünftig gereinigt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Herzogstraße (Kanalrenovierung)" (I-2020324016) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.396.025 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 714,30 Metern.
Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.396.025 EUR = Gesamtkosten 1.396.025 EUR jährliche Nettofolgekosten5.887 EUR Ausgangssituation Der gemauerte Mischwasserkanal in der Herzogstraße wurde 1890 errichtet. Der insgesamt ca. 714,30 m lange Sanierungsabschnitt besteht aus den folgenden Profilen: Ei-Profil 1330/2000Länge 373,80 m Ei-Profil 1270/1900Länge 143,70 m Ei-Profil 1000/1500Länge 196,80 m Die Profile in diesem Abschnitt weisen starke Auswaschungen der Fugen, teilweise ohne Fugenmasse im Bereich der ersten Mauerwerkschale auf. Der Sohlbereich ist sehr stark, Kämpfer und Scheitel sind weniger stark geschädigt. Weiterhin wurden statische Risse im Scheitel sowie geschädigte Anschlussstutzen festgestellt. Bei dem Straßenabschnitt handelt es sich um eine stark belastete Verkehrsstraße.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Erwin-von-Witzleben-Straße, Hochwasser-Pumpwerk, Sanierung" (I-2020325013) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.287.302 Euro (brutto).
Kosten konsumtive Kosten 0 EUR + investive Kosten 1.287.302 EUR = Gesamtkosten 1.287.302 EUR jährliche Nettofolgekosten9.040 EUR Ausgangssituation Die Beckenanlage dient der Rückhaltung von Mischwasser (MW) und der Behandlung des abgeschlagenen MW vor der Einleitung in den Rhein. Die Beckenentleerung erfolgt mit Hilfe von drei trocken aufgestellten Pumpen und einer Ablauf-/Druckrohrleitung, Durchmesser DN 400, in den Hauptsammler Nord zur Weiterleitung zum Klärwerk Düsseldorf-Nord. Bei Rheinhochwasser ist die Entlastung zum Rhein unter Einschaltung des Hochwasserpumpwerks mit vier nass aufgestellten Pumpen gesichert. Da das Ausfallrisiko hoch ist, müssen Niederspannungsschaltanlage, Mittelspannungsschaltanlage sowie Trafos ausgetauscht werden. Die Schaltanlagen stammen aus dem Jahre 1993 und die Trafos aus dem Jahre 1968.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nach den Änderungen der Zuständigkeitsordnung (ZO) vom 27.01.2000, zuletzt durch Ratsbeschluss vom 11.12.2025, ergeben sich Änderungen für die Betriebssatzung des SEBD. Dadurch ist eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Wertgrenzen zwischen dem SEBD und den übrigen Einheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf sichergestellt. Des Weiteren führen Änderungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO) zu erforderlichen Anpassungen. Ferner werden in die Betriebssatzung redaktionelle Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Anzahl der vorgenommenen Änderungen wird die Betriebssatzung in Gänze neu beschlossen.
5 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Bauausschuss kommt am Dienstag, 8. September 2026, 15 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse zur Sanierung der Tonhallenfassade, zum Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße und zum Neubau der Rettungswache 50 in Kombination mit dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr an der Kalkumer Schlossallee. Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Zuhörer sind dazu herzlich willkommen. Sie wird zudem gestreamt - der Stream ist über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zur Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.