Beschlussvorlage Aktenzeichen SEBD/036/2026

Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Humperdinckstraße" (I-2020423001) - Beschluss -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 13.10.2026 bei Bauausschuss.
13. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 27. August 2026veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens
  • jeweils nah beieinander und weit über den beschlossenen Kanalbaukosten lagen.
  • Einheitspreisen gebeten. Als Ergebnis dieser Gespräche gaben beide Bieter einen

Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Humperdinckstraße" (I-2020423001) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bauausschuss13.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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SEBD/036/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Humperdinckstraße" (I-2020423001) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bauausschuss13.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Humperdinckstraße" (I-2020423001) in Höhe von 2.132.745 Euro gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Beschlusslage: In seiner Sitzung vom 19.05.2026 fasste der Betriebsausschuss den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Vorlagennummer: SEBD/017/2026) für die Maßnahme „Humperdinckstraße" (I-2020423001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.687.287 Euro. Sachdarstellung: Ausgangssituation Die Kanalbaumaßnahme Humperdinckstraße befindet sich im Stadtteil Düsseldorf-Benrath. Die bestehende Kanaltrasse verläuft in einem dicht bebauten städtischen Umfeld und kreuzt dabei die verkehrstechnisch bedeutende Achse „Hildener Straße". Der vorhandene Mischwasserkanal (MW-Kanal) muss aufgrund einer hydraulischen Überlastung erneuert und vergrößert werden. Die Baumaßnahme erstreckt sich von der Paulistraße 12 im Norden bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Telemannstraße südlich der Hildener Straße. Die vorhandene MW-Kanalisation befindet sich in der Mitte der genannten Straßen und unterquert im Verlauf der Baumaßnahme ebenfalls den Itterbach. Darstellung der Maßnahme Insgesamt werden rund 264 Meter (m) MW-Kanal der Dimensionen 300 mm, 400 mm und 500 mm zurückgebaut und durch Kanäle der Dimensionen 300 mm und 600 mm ersetzt. Von der Paulistraße 12 bis zur Kreuzung Hildener Straße/Paulistraße wird der Kanal in geschlossener Stollenbauweise erneuert, um den Verkehr auf der Paulistraße so wenig wie möglich einzuschränken. Dazu werden nur in der Mitte der Straße zwei Baugruben geöffnet, sodass der Verkehr rechts und links in beide Richtungen weiter fließen kann. Von der Ecke Paulistraße/Hildener Straße bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Regerstraße südlich des Itterbachs wird der Kanal in geschlossener Bauweise mittels Vortriebsverfahren erneuert. Dabei wird auch der Itterbach in geschlossener Bauweise unterquert. Dies geschieht, um die Belastung für den Verkehr, insbesondere auf der Hildener Straße, so gering wie möglich zu halten. Von der Kreuzung Humperdinckstraße/Regerstraße bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Telemannstraße wird der Kanal in offener Bauweise als Wanderbaustelle unter Vollsperrung erneuert. Dies ist gemäß geltendem Regelwerk verkehrstechnisch notwendig. Zudem wird ein bereits vorhandener Kanalstrang unter der Hildener Straße aufrechterhalten und mittels Inliner-Verfahren in geschlossener Bauweise saniert. Das mit dem Amt für Verkehrsmanagement, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Awista abgestimmte Verkehrskonzept sieht daher großräumige Umleitungen vor. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Awista wird im Rahmen des Verkehrskonzeptes gewährleistet. Folgende Mehrkosten führen zu der Notwendigkeit, einen Änderungsbeschluss herbeizuführen und die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Humperdinckstraße" beschließen zu lassen: Submission der Kanalbauleistung Bei der Submission am 30.07.2026 lagen zwei Angebote vor, deren Angebotssummen jeweils nah beieinander und weit über den beschlossenen Kanalbaukosten lagen. Daraufhin hat der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) mit den beiden Bietern unabhängig voneinander Nachverhandlungsgespräche gemäß § 75 a der Gemeindeordnung NRW durchgeführt. Hierbei wurde den Bietern die Möglichkeit eingeräumt, die jeweiligen Angebote nochmals zu überarbeiten und um Erläuterung zu außergewöhnlich hohen und niedrigen Einheitspreisen gebeten. Als Ergebnis dieser Gespräche gaben beide Bieter einen Preisnachlass auf das ursprüngliche Submissionsergebnis. Dem nach wie vor an erster Stelle liegenden Bieter wurde der Zuschlag auf sein überarbeitetes Angebot in Höhe von 1.927.651 Euro (brutto) erteilt. Dabei sind Mehrkosten in Höhe von 445.458 Euro entstanden. Aufgrund der verkehrstechnisch sensiblen Lage der Humperdinckstraße wurden für die Realisierung der Maßnahme seitens des SEBD Bauverfahren gewählt, die eine Minimierung der Verkehrsbeeinträchtigung ermöglichen. Der infrage kommende Bieterkreis wird dadurch eingeschränkt. Es wurde daher entschieden, von einer Aufhebung der Ausschreibung abzusehen, da der SEBD der Ansicht war, dass eine erneute Ausschreibung kein günstigeres Angebot ergeben hätte. Seite 2 Zusammenstellung der Mehrkosten Bezeichnung Mehrkosten Submission der Kanalbauleistung445.458 Euro Summe Mehrkosten445.458 Euro Bisherige Beschlusssumme1.687.287 Euro Neue Beschlusssumme2.132.745 Euro Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Gebührenhaushalt des Stadtentwässerungsbetriebes und sie ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 des Stadtentwässerungsbetriebes mit Gesamtkosten in Höhe von 1.666.500 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch entsprechende Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist die Maßnahme in Höhe von 2.132.745 Euro ausfinanziert. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Seite 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/036/2026