Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/067/2024

Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 19. März 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vorgelegte Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Die Landeshaupts tadt Düsseldorf vergibt im Zwei -Jahres -Turnus den Heine -Preis.

Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen oder politischen Fortschr itt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten".

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. März 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00515672.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515672.pdf Published Time: Mon, 03 Jun 2024 15:05:43 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: KUA/067/2024 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich : 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 13.06.2024 Vorberatung Haupt - und Finanzausschuss 17.06.2024 Vorberatung Rat 27.06.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vorgelegte Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Die Landeshaupts tadt Düsseldorf vergibt im Zwei -Jahres -Turnus den Heine -Preis. Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen oder politischen Fortschr itt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten". Der Preis wurde zu Ehren des 1797 in Düsseldorf geborenen Heinrich Heine gestiftet. Die erste Verleihung erfolgte 1972 anlässlich des 175. Geburtstag des Dichters. Viele berühmte Persönlichkeiten wurden seitdem mit dem Heine -Preis ausgezeichnet, unter anderem Max Frisch (1989), Elfriede Jelinek (2002), Jürgen Habermas (2012), A.L. Kennedy (2016) und Rachel Salamander (2021). Seite 2 Der Heine -Pr eis zählt zu den bedeutendsten Literatur - und Persönlichkeitspreisen in Deutschland; er ist mit 50.000 Euro dotiert. Vor dem Hintergrund der Erfahrung einer globalen Pandemie und den Anforderungen des Klimaschutzes ist es erforderlich, die bisherige Praxi s bei der Verleihung des Heine -Preises zu verändern. Die letzte Änderung der Bestimmungen zur Verleihung des Heine -Preises fand im Jahr 2012 statt. Die Bestimmungen sollen zeitgemäß aufgrund seitdem gewonnener Erfahrungen modifiziert werden. Dies betrifft sowohl die Tagungsmöglichkeiten des Preisgerichtes, deren Prozess der Entscheidungsfindung als auch die mögliche Anzahl an Preisträgerinnen und Preisträgern. 2. Ausgangslage Maßgeblich sind zurzeit die bisherigen Bestimmungen über die Verleihung des Hein e- Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Juni 1971 (Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 30 vom 31.07.1971, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 24.05.2012, siehe https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/4/41/41 -101. 3. Geplante Maßnahmen Die beigefü gte Synopse stellt in der Rubrik „Neue Fassung“ (rechte Spalte) die von der Verwaltung beabsichtigten Veränderungen dar. Sie sind in kursiver, fett gedruckter Schrift gekennzeichnet. Die bisherige Praxis der persönlichen Anwesenheit des Preisgerichtes so ll um andere Varianten der Zusammenkunft erweitert werden. Die Mitglieder der Jury des Heine - Preises sollen zukünftig nicht nur in Präsenz, sondern zudem digital oder auch in hybrider Form zusammenkommen können. Auch die Anzahl möglicher Preisträgerinnen und Preisträger soll unter bestimmten Umständen erweitert werden. Sollte keine 2/3 Mehrheit für eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu Stande kommen, so soll das Preisgericht mit einer einfachen Mehrheit festlegen können, dass die beiden Kandidatinnen od er Kandidaten mit den meisten Stimmen mit jeweils der Hälfte des Preisgeldes geehrt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Durch die Änderungen werden keine Kosten verursacht. Anlagen: Anlage 1 Synopse Heine -Preis
Anlage 1 Synopse Heine-Preis als Text anzeigen
Title: 00515988.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515988.pdf Published Time: Fri, 22 Mar 2024 09:28:24 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Die beigefügte Synopse enthält eine Fassung der bisherigen Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der # Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Juni 1971 (Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 30 vom 31.07.1971, zuletzt geändert durch # Ratsbeschluss vom 24.05.2012 . Die Änderungen sind in gefettete r, kursiver Schrift dargestellt . # Synopse zur Erstellung von neuen Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der # Landeshauptstadt Düsseldorf # Bisherige Fassung Neue Fassung § 1 Der Preis Zu Ehren ihres großen Sohnes, des Dichters Heinrich Heine, der mit seinem Werk der ganzen Menschheit gehört, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf zu seinem 175. Geburtstag den Heine Preis gestiftet. Der Heine Preis wird an Persönlichkeiten verliehen, die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen und politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten . Er ist eine Auszeichnung und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen. § 1 Der Preis Zu Ehren ihres großen Sohnes, des Dichters Heinrich Heine, der mit seinem Werk der ganzen Menschheit gehört, hat die Landeshauptstadt Düss eldorf zu seinem 175. Geburtstag den Heine Preis gestiftet. Der Heine Preis wird an Persönlichkeiten verliehen, die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen und politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten. Er ist eine Auszeichnung und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen. § 2 Dotierung Der Heine -Preis ist mit einem Geldbetrag von 50.000,00 EUR verbunden. § 2 Dotierung Der Heine -Preis ist mit einem Gesamtg eldbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR verbunden. Er wird bei zwei Preisträgerinnen/Preisträgern zu gleichen Teilen auf diese aufgeteilt. § 3 Turnus Die Verleihung des Heine -Preises erfolgt alle zwei Jahre § 3 Turnus Die Verleihung des Heine -Preises erfolgt alle zwei Jahre § 4 Verfahren Die Entscheidung über die Verleihung des Heine -Preises erfolgt durch ein vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetztes Preisgericht. Das Preisgericht § 4 Verfahren Die Entscheidung über die Verleihung des Heine -Preises erfolgt durch ein vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetztes Preisgericht. Das Preisgericht entscheidet unabhängig und abschließend über die Persönlichkeit, die den Heine - Preis erhält. entscheidet unabhängig und abschließend über die Persönlichkeit /die Persönlichkeiten , di e den Heine -Preis erhält /erhalten . § 5 Zusammensetzung des Preisgerichts Das Preisgericht besteht aus derzeit siebzehn Mitgliedern. Dem Preisgericht gehören an: 1. der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2. je ein Vertreter/eine Vertreterin der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen, 3. der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 4. der Leiter/die Leiterin des Heinrich -Heine -Institutes der Landeshauptstadt Düsseldorf, 5. der Rektor/die Rekto rin der Heinrich -Heine -Universität oder ein von der Heinrich -Heine -Universität entsandtes Mitglied der Universität, 6. ein von der Heinrich -Heine -Gesellschaft entsandtes Mitglied, 7. vom Rat zu wählende Fachjurorinnen/Fachjuroren, deren Anzahl der unter Ziffer 2 genannten Mitglieder entspricht. Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, erfolgt die Nachwahl in gleicher Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf . § 5 Zusammensetzung des Preisgeri chts Das Preisgericht besteht aus derzeit siebzehn Mitgliedern. Dem Preisgericht gehören an: 1. der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2. je ein Vertreter/eine Vertreterin der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen, 3. der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 4. der Leiter/die Leiterin des Heinrich -Heine -Institutes der Landeshauptstadt Düsseldorf, 5. der Rektor/die Rektorin der Heinrich -Heine -Universität oder ein von der Heinrich -Heine -Univers ität entsandtes Mitglied der Universität, 6. ein von der Heinrich -Heine -Gesellschaft entsandtes Mitglied, 7. vom Rat zu wählende Fachjurorinnen/Fachjuroren, deren Anzahl der unter Ziffer 2 genannten Mitglieder entspricht. Scheidet ein Mitglied während der Wahlp eriode aus, erfolgt die Nachbesetzung in gleicher Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf . § 6 Die Fachjurorinnen/Fachjuroren des Preisgerichts Die Fachjurorinnen/Fachjuroren werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Fachjurorinnen/Fachjuroren erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Sie bestimmt sich entsprechend der Entschädigungsvero rdnung des Landes Nordrhein -Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Daneben kann ihnen für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. § 6 Die Fachjurorinnen/Fachjuroren des Preisgerichts Die Fachjurorinnen/ Fachjuroren werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Fachjurorinnen/Fachjuroren erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Sie bestimmt sich entsprechend der Entschädigungsverordnung des L andes Nordrhein -Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Daneben kann ihnen für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. § 7 Vorschläge Jedes Mitglied des Preisgerichts kann bis zu zwei Kandidaten vorschlagen § 7 Vorschläge Jedes Mitglied des Preisgerichts kann bis zu zwei Kandidaten vorschlagen . § 8 Sitzungen des Preisgerichts Das Preisgericht tagt zur Beratung und Abstimmung über die Verleihung des Heine -Preises in nichtöffentlicher Sitzung. Den Vorsitz führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, in Vertretung die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent. § 8 Sitzungen des Preisgerichts Das Preisgericht tagt zur Beratung und Abstimmung über die Verleihung des Heine -Preises in nichtöffentlicher Sitzung . Die Sitzung der in § 9 genannten Mitglieder kann in Präsenz , digital oder in hybrider Form stattfinden. Den Vorsitz führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, in Vertretung die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent. § 9 Entscheidung des Preisgerichts Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder (in diesem Fall 12 Personen) , davon mindestens die Hälfte der Juroren gem. § 5 Ziffern 4 bis 7 anwesend sind. Das Preisgericht entscheidet mit 2/3 Mehrheit der anwesend en Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über die Entscheidung des Preisgerichtes ist eine von allen anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. In der Niederschrift ist die Wahl zu begründen. Ein eventuell abweichendes Votum ist auf Wunsch des betroffenen Mitglieds des Preisgerichtes in die Niederschrift aufzunehmen. Das Preisgericht trifft seine Entscheidung in den Sitzungen unabhängig und abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 9 Entscheidung des Preisgerichts Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder (in diesem Fall 12 Personen) teilnehmen . Von den teilnehmenden Mitgliedern muss mindestens die Hälfte dem § 5 Ziffern 4 bis 7 zuzuordnen sein. Das Preisgericht entscheidet mit 2/3 Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Sofern sich d as Preisgericht nicht auf eine Preisträgerin/einen Preisträger einigen kann, kann mit einfacher Mehrheit de s Preisgerichtes entschieden werden, dass die beiden Kandidat inne n/Kandidaten mit den meisten Stimmen den Heine -Preis der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten . Über die Entscheidung des Preisgerichtes ist eine von allen teilnehmenden Mitgliedern zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. In der Niederschrift ist die Wahl zu begründen. Ein eventuell abweichendes Votum ist auf Wunsch des betroffenen Mitglieds des Preisgerichtes in die Niederschrift aufzunehmen. Das Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 10 Bekanntgabe Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des Heine -Preises in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der Heine -Preis nicht verliehen, so ist auch dies der Öffentlichkeit mitzuteilen. § 10 Bekanntgabe Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des Heine -Preises in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der Heine -Preis nicht verliehen, so ist auch dies der Öffentli chkeit mitzuteilen .§ 11 Verleihung des Preises Die Verleihung des Heine -Preises wird von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vorgenommen. Die Verleihung soll möglichst jeweils am 13. Dezember, dem Geburtstag des Dichters, stattfinden. § 11 Verleihung des Preises Die Verleihung des Heine -Preises wird von der Oberbürgermeisterin/ vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vorgenommen. Die Verleihung so ll möglichst jeweils am 13. Dezember, dem Geburtstag des Dichters, stattfinden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/067/2024