Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00515672.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515672.pdf
Published Time: Mon, 03 Jun 2024 15:05:43 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
KUA/067/2024
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Fachbereich :
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 13.06.2024 Vorberatung
Haupt - und Finanzausschuss 17.06.2024 Vorberatung
Rat 27.06.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vorgelegte Änderung der
Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der Landeshauptstadt
Düsseldorf.
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung
Die Landeshaupts tadt Düsseldorf vergibt im Zwei -Jahres -Turnus den Heine -Preis.
Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der
Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen
oder politischen Fortschr itt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die
Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten".
Der Preis wurde zu Ehren des 1797 in Düsseldorf geborenen Heinrich Heine gestiftet.
Die erste Verleihung erfolgte 1972 anlässlich des 175. Geburtstag des Dichters. Viele
berühmte Persönlichkeiten wurden seitdem mit dem Heine -Preis ausgezeichnet,
unter anderem Max Frisch (1989), Elfriede Jelinek (2002), Jürgen Habermas (2012),
A.L. Kennedy (2016) und Rachel Salamander (2021). Seite 2
Der Heine -Pr eis zählt zu den bedeutendsten Literatur - und Persönlichkeitspreisen in
Deutschland; er ist mit 50.000 Euro dotiert.
Vor dem Hintergrund der Erfahrung einer globalen Pandemie und den Anforderungen
des Klimaschutzes ist es erforderlich, die bisherige Praxi s bei der Verleihung des
Heine -Preises zu verändern.
Die letzte Änderung der Bestimmungen zur Verleihung des Heine -Preises fand im
Jahr 2012 statt. Die Bestimmungen sollen zeitgemäß aufgrund seitdem gewonnener
Erfahrungen modifiziert werden. Dies betrifft sowohl die Tagungsmöglichkeiten des
Preisgerichtes, deren Prozess der Entscheidungsfindung als auch die mögliche Anzahl
an Preisträgerinnen und Preisträgern.
2. Ausgangslage
Maßgeblich sind zurzeit die bisherigen Bestimmungen über die Verleihung des Hein e-
Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Juni 1971 (Düsseldorfer Amtsblatt
Nummer 30 vom 31.07.1971, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom
24.05.2012, siehe https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/4/41/41 -101.
3. Geplante Maßnahmen
Die beigefü gte Synopse stellt in der Rubrik „Neue Fassung“ (rechte Spalte) die von
der Verwaltung beabsichtigten Veränderungen dar. Sie sind in kursiver, fett
gedruckter Schrift gekennzeichnet.
Die bisherige Praxis der persönlichen Anwesenheit des Preisgerichtes so ll um andere
Varianten der Zusammenkunft erweitert werden. Die Mitglieder der Jury des Heine -
Preises sollen zukünftig nicht nur in Präsenz, sondern zudem digital oder auch in
hybrider Form zusammenkommen können.
Auch die Anzahl möglicher Preisträgerinnen und Preisträger soll unter bestimmten
Umständen erweitert werden. Sollte keine 2/3 Mehrheit für eine Kandidatin oder
einen Kandidaten zu Stande kommen, so soll das Preisgericht mit einer einfachen
Mehrheit festlegen können, dass die beiden Kandidatinnen od er Kandidaten mit den
meisten Stimmen mit jeweils der Hälfte des Preisgeldes geehrt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Ja x Nein
Durch die Änderungen werden keine Kosten verursacht.
Anlagen:
Anlage 1 Synopse Heine -Preis
Anlage 1 Synopse Heine-Preis als Text anzeigen
Title: 00515988.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515988.pdf
Published Time: Fri, 22 Mar 2024 09:28:24 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Die beigefügte Synopse enthält eine Fassung der bisherigen Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der
# Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Juni 1971 (Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 30 vom 31.07.1971, zuletzt geändert durch
# Ratsbeschluss vom 24.05.2012 . Die Änderungen sind in gefettete r, kursiver Schrift dargestellt .
# Synopse zur Erstellung von neuen Bestimmungen über die Verleihung des Heine -Preises der
# Landeshauptstadt Düsseldorf
# Bisherige Fassung Neue Fassung
§ 1 Der Preis
Zu Ehren ihres großen Sohnes, des Dichters Heinrich Heine, der mit seinem Werk
der ganzen Menschheit gehört, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf zu seinem
175. Geburtstag den Heine Preis gestiftet.
Der Heine Preis wird an Persönlichkeiten verliehen, die durch ihr geistiges
Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine
eingesetzt hat, den sozialen und politischen Fortschritt fördern, der
Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit
aller Menschen verbreiten . Er ist eine Auszeichnung und wird nicht öffentlich
ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.
§ 1 Der Preis
Zu Ehren ihres großen Sohnes, des Dichters Heinrich Heine, der mit seinem Werk
der ganzen Menschheit gehört, hat die Landeshauptstadt Düss eldorf zu seinem
175. Geburtstag den Heine Preis gestiftet.
Der Heine Preis wird an Persönlichkeiten verliehen, die durch ihr geistiges Schaffen
im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt
hat, den sozialen und politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung
dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen
verbreiten. Er ist eine Auszeichnung und wird nicht öffentlich ausgeschrieben.
Bewerbungen sind ausgeschlossen.
§ 2 Dotierung
Der Heine -Preis ist mit einem Geldbetrag von 50.000,00 EUR verbunden.
§ 2 Dotierung
Der Heine -Preis ist mit einem Gesamtg eldbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR
verbunden. Er wird bei zwei Preisträgerinnen/Preisträgern zu gleichen
Teilen auf diese aufgeteilt.
§ 3 Turnus
Die Verleihung des Heine -Preises erfolgt alle zwei Jahre
§ 3 Turnus
Die Verleihung des Heine -Preises erfolgt alle zwei Jahre
§ 4 Verfahren
Die Entscheidung über die Verleihung des Heine -Preises erfolgt durch ein vom
Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetztes Preisgericht. Das Preisgericht
§ 4 Verfahren
Die Entscheidung über die Verleihung des Heine -Preises erfolgt durch ein vom Rat
der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetztes Preisgericht. Das Preisgericht entscheidet unabhängig und abschließend über die Persönlichkeit, die den Heine -
Preis erhält.
entscheidet unabhängig und abschließend über die Persönlichkeit /die
Persönlichkeiten , di e den Heine -Preis erhält /erhalten .
§ 5 Zusammensetzung des Preisgerichts
Das Preisgericht besteht aus derzeit siebzehn Mitgliedern. Dem Preisgericht
gehören an:
1. der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt
Düsseldorf,
2. je ein Vertreter/eine Vertreterin der im Kulturausschuss vertretenen
Fraktionen,
3. der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt
Düsseldorf,
4. der Leiter/die Leiterin des Heinrich -Heine -Institutes der Landeshauptstadt
Düsseldorf,
5. der Rektor/die Rekto rin der Heinrich -Heine -Universität oder ein von der
Heinrich -Heine -Universität entsandtes Mitglied der Universität,
6. ein von der Heinrich -Heine -Gesellschaft entsandtes Mitglied,
7. vom Rat zu wählende Fachjurorinnen/Fachjuroren, deren Anzahl der unter
Ziffer 2 genannten Mitglieder entspricht.
Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, erfolgt die Nachwahl in
gleicher Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf .
§ 5 Zusammensetzung des Preisgeri chts
Das Preisgericht besteht aus derzeit siebzehn Mitgliedern. Dem Preisgericht
gehören an:
1. der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt
Düsseldorf,
2. je ein Vertreter/eine Vertreterin der im Kulturausschuss vertretenen
Fraktionen,
3. der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt
Düsseldorf,
4. der Leiter/die Leiterin des Heinrich -Heine -Institutes der Landeshauptstadt
Düsseldorf,
5. der Rektor/die Rektorin der Heinrich -Heine -Universität oder ein von der
Heinrich -Heine -Univers ität entsandtes Mitglied der Universität,
6. ein von der Heinrich -Heine -Gesellschaft entsandtes Mitglied,
7. vom Rat zu wählende Fachjurorinnen/Fachjuroren, deren Anzahl der unter
Ziffer 2 genannten Mitglieder entspricht.
Scheidet ein Mitglied während der Wahlp eriode aus, erfolgt die Nachbesetzung in
gleicher Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der
Landeshauptstadt Düsseldorf .
§ 6 Die Fachjurorinnen/Fachjuroren des Preisgerichts
Die Fachjurorinnen/Fachjuroren werden für die Dauer einer Wahlperiode des
Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist
zulässig.
Die Fachjurorinnen/Fachjuroren erhalten für ihre Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung. Sie bestimmt sich entsprechend der
Entschädigungsvero rdnung des Landes Nordrhein -Westfalen in der jeweils
gültigen Fassung. Daneben kann ihnen für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt
werden.
§ 6 Die Fachjurorinnen/Fachjuroren des Preisgerichts
Die Fachjurorinnen/ Fachjuroren werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Die Fachjurorinnen/Fachjuroren erhalten für ihre Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung. Sie bestimmt sich entsprechend der
Entschädigungsverordnung des L andes Nordrhein -Westfalen in der jeweils gültigen
Fassung. Daneben kann ihnen für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. § 7 Vorschläge
Jedes Mitglied des Preisgerichts kann bis zu zwei Kandidaten vorschlagen
§ 7 Vorschläge
Jedes Mitglied des Preisgerichts kann bis zu zwei Kandidaten vorschlagen .
§ 8 Sitzungen des Preisgerichts
Das Preisgericht tagt zur Beratung und Abstimmung über die Verleihung des
Heine -Preises in nichtöffentlicher Sitzung.
Den Vorsitz führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, in Vertretung
die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent.
§ 8 Sitzungen des Preisgerichts
Das Preisgericht tagt zur Beratung und Abstimmung über die Verleihung des
Heine -Preises in nichtöffentlicher Sitzung . Die Sitzung der in § 9 genannten
Mitglieder kann in Präsenz , digital oder in hybrider Form stattfinden.
Den Vorsitz führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, in Vertretung
die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent.
§ 9 Entscheidung des Preisgerichts
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder (in
diesem Fall 12 Personen) , davon mindestens die Hälfte der Juroren gem. § 5
Ziffern 4 bis 7 anwesend sind.
Das Preisgericht entscheidet mit 2/3 Mehrheit der anwesend en Mitglieder. Jedes
Mitglied hat eine Stimme.
Über die Entscheidung des Preisgerichtes ist eine von allen anwesenden
Mitgliedern zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. In der Niederschrift ist
die Wahl zu begründen. Ein eventuell abweichendes Votum ist auf Wunsch des
betroffenen Mitglieds des Preisgerichtes in die Niederschrift aufzunehmen.
Das Preisgericht trifft seine Entscheidung in den Sitzungen unabhängig und
abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 9 Entscheidung des Preisgerichts
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder (in diesem
Fall 12 Personen) teilnehmen . Von den teilnehmenden Mitgliedern muss
mindestens die Hälfte dem § 5 Ziffern 4 bis 7 zuzuordnen sein.
Das Preisgericht entscheidet mit 2/3 Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Sofern sich d as Preisgericht nicht auf eine Preisträgerin/einen Preisträger
einigen kann, kann mit einfacher Mehrheit de s Preisgerichtes entschieden
werden, dass die beiden Kandidat inne n/Kandidaten mit den meisten
Stimmen den Heine -Preis der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten .
Über die Entscheidung des Preisgerichtes ist eine von allen teilnehmenden
Mitgliedern zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. In der Niederschrift ist die
Wahl zu begründen. Ein eventuell abweichendes Votum ist auf Wunsch des
betroffenen Mitglieds des Preisgerichtes in die Niederschrift aufzunehmen.
Das Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und abschließend. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 10 Bekanntgabe
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des
Heine -Preises in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der Heine -Preis nicht
verliehen, so ist auch dies der Öffentlichkeit mitzuteilen.
§ 10 Bekanntgabe
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des
Heine -Preises in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der Heine -Preis nicht
verliehen, so ist auch dies der Öffentli chkeit mitzuteilen .§ 11 Verleihung des Preises
Die Verleihung des Heine -Preises wird von der Oberbürgermeisterin/vom
Oberbürgermeister im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vorgenommen. Die
Verleihung soll möglichst jeweils am 13. Dezember, dem Geburtstag des
Dichters, stattfinden.
§ 11 Verleihung des Preises
Die Verleihung des Heine -Preises wird von der Oberbürgermeisterin/ vom
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen eines öffentlichen
Festaktes vorgenommen. Die Verleihung so ll möglichst jeweils am 13. Dezember,
dem Geburtstag des Dichters, stattfinden.