Beschlussvorlage Aktenzeichen ACI/038/2026

Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente 8. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) beschließt, den Verein  jemenitische Gemeinde in NRW e.V. für ein Jahr (bis einschließlich 31.12.2026) und die bekannten Vereine  Interkulturelle und interreligiöse Gesellschaft - Freundschaft(!)Wagen e.V.  Klub Neue Zeiten e.V. für drei Jahre (bis einschließlich 31.12.2028) als förderungswürdige Migrantenvereine im Sinne der „Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine" anzuerkennen. Die Anerkennung als förderungswürdiger Migrantenverein beinhaltet keine Zusage über eine Förderung jeglicher Art.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen erfolgt auf Basis der Richtlinien des Rates - Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine - MO-Richtlinien (Beschluss vom 17.11.2022, Ö-Vorlage INTR/022/2022). Die anzuerkennenden Vereine beantragen erstmalig oder erneut die Anerkennung. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach Kapitel 2 der MO-Richtlinien. Die Dauer der Anerkennung beinhaltet keine Aussage über die inhaltliche oder qualitative Arbeit der Vereine, sondern ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel dem Gültigkeitszeitraum des letzten Finanzamtsbescheides.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · ACI/038/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    JemenitischeGemeinde_Anlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    FreundschaftWagen_Anlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    KlubNeueZeiten_Anlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Sitzung · TOP 6.1

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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ACI/038/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen Fachbereich: 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Chancengerechtigkeit und 07.09.2026Entscheidung Integration Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) beschließt, den Verein  jemenitische Gemeinde in NRW e.V. für ein Jahr (bis einschließlich 31.12.2026) und die bekannten Vereine  Interkulturelle und interreligiöse Gesellschaft - Freundschaft(!)Wagen e.V.  Klub Neue Zeiten e.V. für drei Jahre (bis einschließlich 31.12.2028) als förderungswürdige Migrantenvereine im Sinne der „Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine" anzuerkennen. Die Anerkennung als förderungswürdiger Migrantenverein beinhaltet keine Zusage über eine Förderung jeglicher Art. Sachdarstellung: Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen erfolgt auf Basis der Richtlinien des Rates - Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine - MO-Richtlinien (Beschluss vom 17.11.2022, Ö-Vorlage INTR/022/2022). Die anzuerkennenden Vereine beantragen erstmalig oder erneut die Anerkennung. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach Kapitel 2 der MO-Richtlinien. Die Dauer der Anerkennung beinhaltet keine Aussage über die inhaltliche oder qualitative Arbeit der Vereine, sondern ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel dem Gültigkeitszeitraum des letzten Finanzamtsbescheides. Anlagen: FreundschaftWagen_Anlage JemenitischeGemeinde_Anlage KlubNeueZeiten_Anlage Seite 2
JemenitischeGemeinde_Anlage als Text anzeigen
Anlage zur Beschlussvorlage ACI/038/2026 Sitzung des ACI am 07.09.2026 ☒ Erstmalige Anerkennung des Vereins ☐ Wiederholte Anerkennung des Vereins Jemenitische Gemeinde in NRW e.V. VR 11475 (Name des Vereins laut Vereinsregister) Vereinsregister-Nr. AG Düsseldorf 1. Allgemeine Informationen über den Verein Der Verein Jemenitische Gemeinde in NRW e.V. beantrag erstmals eine Anerkennung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenorganisationen. Der Verein hat sein Wirkungsgebiet im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf und besteht aus 250 Mitgliedern. Zwecke des Vereins sind laut Satzung - die Förderung der deutsch-jemenitischen Beziehung - die Förderung von pädagogischen und kulturellen Zwecken - die Anregung zum Kulturaustausch - die Förderung der Bildung auf allen Ebenen - der Abbau von Vorurteilen, Diskriminierung und Rassismus - die Beschaffung von Mitteln für eine Steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für mildtätige Zwecke im Jemen - die Unterstützung des jeminitischen Volks in Notlagen. 2. Formelle Prüfung des Antrags auf Anerkennung a. Antrag auf erstmalige Anerkennung Der Antrag auf erstmalige Anerkennung ist am 16.09.2025 eingegangen. b. Freiheitlich-demokratische Grundordnung Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zu den UN-Menschenrechten. Die erforderliche Erklärung des Vereins (siehe Antrag) liegt unterschrieben vor. c. Satzung Die Satzung des Vereins liegt in der aktuell gültigen Fassung vor. Die Satzungsziele dienen der Völkerverständigung und der Integration. d. Vereinsregister Der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. e. Körperschaftsfreistellungsbescheid Der aktuelle Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes (Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den§§ 51, 59, 60 und 61 AO) vom 26.02.2024 liegt vor (Befreiung bis 31.12.2027). f. Mitgliederversammlung Ein aktuelles Protokoll der Mitgliederversammlung vom 31.05.2025 liegt vor. g. Raumplan Ein Raumplan liegt nicht vor, da der Verein nicht über eigene Räume verfügt. h. Ausschlussgründe nach Ziffer 2.1 der MSO-Richtlinien sind nicht bekannt geworden. Der Verein i. bietet nicht hauptsächlich rein sportliche, kulturelle, religiöse, nationale und/oder politische Aktivitäten, Feste und Veranstaltungen an. ii. befasst sich nicht hauptsächlich mit innenpolitischen Angelegenheiten oder der Entwicklungshilfe des jeweiligen Herkunftslandes. iii. erklärt, dass in seinen Vereinsräumen keine illegalen Aktivitäten stattfinden, organisiert oder gestattet werden. 3. Empfehlung der Verwaltung Der Verein kann nach Prüfung der formellen Voraussetzungen befristet für ☒ 1 Jahr ☐ 3 Jahre anerkannt werden. (Begründung: bei neuen Vereinen 1 Jahr, bei Verlängerungen maximal 3 Jahre, längstens bis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)
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Anlage zur Beschlussvorlage ACI/038/2026 Sitzung des ACI am 07.09.2026 ☐ Erstmalige Anerkennung des Vereins ☒ Wiederholte Anerkennung des Vereins Interkulturelle und interreligiöse Gemeinschaft - VR 12020 Freundschaft(!)Wagen e.V. (Name des Vereins laut Vereinsregister) Vereinsregister-Nr. AG Düsseldorf. 1. Allgemeine Informationen über den Verein Der Verein Interkulturelle und interreligiöse Gemeinschaft - Freundschaft(!)Wagen e.V. beantrag erneut eine Anerkennung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenorganisationen. Der Verein hat sein Wirkungsgebiet im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf und besteht aus 7 Mitgliedern. Die Zielgruppen sind vor allem Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Zweck des Vereins ist laut Satzung a. Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings. Dies soll verwirklicht werden durch aktive Beteiligungen an jährlichen Karnevals- Zeremonien, Mitbeteiligung an Karnevalswagen und Mitgestaltung von Karnevalsfesten, z.B. Gestaltung von Karnevalssitzungen b. Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigung und Verbesserung der Lebensqualität- Hierzu sollen Dialog und Begegnungsveranstaltungen zu Themengebieten Toleranz, Integration und Frieden stattfinden. Des Weiteren sollen Antidiskriminierungsprojekte aufgebaut werden und Aufklärungsveranstaltungen über Radikalismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit durchgeführt werden und Friedensinitiativen ergriffen werden, die eine Spaltung der Gesellschaft verhindern sollen. 2. Formelle Prüfung des Antrags auf Anerkennung a. Antrag auf erstmalige Anerkennung Der Antrag auf erstmalige Anerkennung ist 2021 eingegangen. b. Freiheitlich-demokratische Grundordnung Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zu den UN-Menschenrechten c. Satzung Die Satzung des Vereins liegt in der aktuell gültigen Fassung vor. Die Satzungsziele dienen der Völkerverständigung und der Integration. d. Vereinsregister Der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf (VR 12020). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. e. Körperschaftsfreistellungsbescheid Aktuelle Körperschaftsfreistellungsbescheide des Finanzamtes (Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den§§ 51, 59, 60 und 61 AO) für die Jahre 2020 - 2024 vom 25.07.2025 liegen vor. f. Mitgliederversammlung Ein aktuelles Protokoll der Mitgliederversammlung liegt vor. g. Ausschlussgründe nach Ziffer 2.1 der MSO-Richtlinien sind nicht bekannt geworden. Der Verein i. bietet nicht hauptsächlich rein sportliche, kulturelle, religiöse, nationale und/oder politische Aktivitäten, Feste und Veranstaltungen an. ii. befasst sich nicht hauptsächlich mit innenpolitischen Angelegenheiten oder der Entwicklungshilfe des jeweiligen Herkunftslandes. iii. erklärt, dass in seinen Vereinsräumen keine illegalen Aktivitäten stattfinden, organisiert oder gestattet werden. 3. Empfehlung der Verwaltung Der Verein kann nach Prüfung der formellen Voraussetzungen befristet für ☐ 1 Jahr ☒ 3 Jahre anerkannt werden. (Begründung: bei neuen Vereinen 1 Jahr, bei Verlängerungen maximal 3 Jahre, längstens bis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)
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Anlage zur Beschlussvorlage ACI/038/2026 Sitzung des ACI am 07.09.2026 ☐ Erstmalige Anerkennung des Vereins ☒ Wiederholte Anerkennung des Vereins Verein zur Unterstützung russischsprachiger Mitbürger in VR 8595 Düsseldorf - Klub "Neue Zeiten" (Name des Vereins laut Vereinsregister) Vereinsregister-Nr. AG Düsseldorf 1. Allgemeine Informationen über den Verein Der Verein Verein zur Unterstützung russischsprachiger Mitbürger in Düsseldorf - Klub "Neue Zeiten" beantrag erneut eine Anerkennung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenorganisationen. Der Verein hat sein Wirkungsgebiet im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf und besteht aus 26 Mitgliedern. Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration von Geflüchteten und die soziale Integration durch kulturelle Angebote. 2. Formelle Prüfung des Antrags auf Anerkennung a. Antrag auf wiederholte Anerkennung Der Antrag auf wiederholte Anerkennung ist am 19.09.2025 eingegangen. b. Freiheitlich-demokratische Grundordnung Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zu den UN-Menschenrechten i. Die erforderliche Erklärung des Vereins (siehe Antrag) liegt unterschrieben vor. c. Satzung Die Satzung des Vereins liegt in der aktuell gültigen Fassung vor. Die Satzungsziele dienen der Völkerverständigung und der Integration. d. Vereinsregister Der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. e. Körperschaftsfreistellungsbescheid Der aktuelle Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes (Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den§§ 51, 59, 60 und 61 AO) vom 27.06.2023 liegt vor (Befreiung bis 31.12.2027). Mitgliederversammlung Ein aktuelles Protokoll der Mitgliederversammlung vom 16.11.2025 liegt vor. f. Raumplan Ein Raumplan liegt nicht vor, da der Verein nicht über eigene Räume verfügt. g. Ausschlussgründe nach Ziffer 2.1 der MSO-Richtlinien sind nicht bekannt geworden. Der Verein i. bietet nicht hauptsächlich rein sportliche, kulturelle, religiöse, nationale und/oder politische Aktivitäten, Feste und Veranstaltungen an. ii. befasst sich nicht hauptsächlich mit innenpolitischen Angelegenheiten oder der Entwicklungshilfe des jeweiligen Herkunftslandes. iii. erklärt, dass in seinen Vereinsräumen keine illegalen Aktivitäten stattfinden, organisiert oder gestattet werden. 3. Empfehlung der Verwaltung Der Verein kann nach Prüfung der formellen Voraussetzungen befristet für ☐ 1 Jahr ☒ 3 Jahre anerkannt werden. (Begründung: bei neuen Vereinen 1 Jahr, bei Verlängerungen maximal 3 Jahre, längstens bis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/038/2026