Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente8. Juli 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) beschließt, den Verein jemenitische Gemeinde in NRW e.V. für ein Jahr (bis einschließlich 31.12.2026) und die bekannten Vereine Interkulturelle und interreligiöse Gesellschaft - Freundschaft(!)Wagen e.V. Klub Neue Zeiten e.V. für drei Jahre (bis einschließlich 31.12.2028) als förderungswürdige Migrantenvereine im Sinne der „Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine" anzuerkennen. Die Anerkennung als förderungswürdiger Migrantenverein beinhaltet keine Zusage über eine Förderung jeglicher Art.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen erfolgt auf Basis der Richtlinien des Rates - Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine - MO-Richtlinien (Beschluss vom 17.11.2022, Ö-Vorlage INTR/022/2022). Die anzuerkennenden Vereine beantragen erstmalig oder erneut die Anerkennung. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach Kapitel 2 der MO-Richtlinien. Die Dauer der Anerkennung beinhaltet keine Aussage über die inhaltliche oder qualitative Arbeit der Vereine, sondern ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel dem Gültigkeitszeitraum des letzten Finanzamtsbescheides.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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ACI/038/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen
Fachbereich:
54 - Amt für Migration und Integration
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und 07.09.2026Entscheidung
Integration
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) beschließt, den Verein
jemenitische Gemeinde in NRW e.V.
für ein Jahr (bis einschließlich 31.12.2026)
und die bekannten Vereine
Interkulturelle und interreligiöse Gesellschaft - Freundschaft(!)Wagen e.V.
Klub Neue Zeiten e.V.
für drei Jahre (bis einschließlich 31.12.2028) als förderungswürdige Migrantenvereine im
Sinne der „Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer
Migrantenvereine" anzuerkennen.
Die Anerkennung als förderungswürdiger Migrantenverein beinhaltet keine Zusage über eine
Förderung jeglicher Art.
Sachdarstellung:
Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen erfolgt auf Basis der
Richtlinien des Rates - Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer
Migrantenvereine - MO-Richtlinien (Beschluss vom 17.11.2022, Ö-Vorlage INTR/022/2022).
Die anzuerkennenden Vereine beantragen erstmalig oder erneut die Anerkennung. Sie
erfüllen die Voraussetzungen nach Kapitel 2 der MO-Richtlinien.
Die Dauer der Anerkennung beinhaltet keine Aussage über die inhaltliche oder qualitative
Arbeit der Vereine, sondern ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, wie zum
Beispiel dem Gültigkeitszeitraum des letzten Finanzamtsbescheides.
Anlagen:
FreundschaftWagen_Anlage
JemenitischeGemeinde_Anlage
KlubNeueZeiten_Anlage
Seite 2
JemenitischeGemeinde_Anlage als Text anzeigen
Anlage
zur Beschlussvorlage ACI/038/2026
Sitzung des ACI am 07.09.2026
☒ Erstmalige Anerkennung des Vereins
☐ Wiederholte Anerkennung des Vereins
Jemenitische Gemeinde in NRW e.V. VR 11475
(Name des Vereins laut Vereinsregister) Vereinsregister-Nr.
AG Düsseldorf
1. Allgemeine Informationen über den Verein
Der Verein Jemenitische Gemeinde in NRW e.V. beantrag erstmals eine
Anerkennung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen
der Migrantenorganisationen. Der Verein hat sein Wirkungsgebiet im gesamten
Stadtgebiet Düsseldorf und besteht aus 250 Mitgliedern.
Zwecke des Vereins sind laut Satzung
- die Förderung der deutsch-jemenitischen Beziehung
- die Förderung von pädagogischen und kulturellen Zwecken
- die Anregung zum Kulturaustausch
- die Förderung der Bildung auf allen Ebenen
- der Abbau von Vorurteilen, Diskriminierung und Rassismus
- die Beschaffung von Mitteln für eine Steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für mildtätige Zwecke im Jemen
- die Unterstützung des jeminitischen Volks in Notlagen.
2. Formelle Prüfung des Antrags auf Anerkennung
a. Antrag auf erstmalige Anerkennung
Der Antrag auf erstmalige Anerkennung ist am 16.09.2025 eingegangen.
b. Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zu den
UN-Menschenrechten. Die erforderliche Erklärung des Vereins (siehe Antrag)
liegt unterschrieben vor.
c. Satzung
Die Satzung des Vereins liegt in der aktuell gültigen Fassung vor. Die
Satzungsziele dienen der Völkerverständigung und der Integration.
d. Vereinsregister
Der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor.
Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf.
Die Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.
e. Körperschaftsfreistellungsbescheid
Der aktuelle Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes (Bescheid
nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der
satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den§§ 51, 59, 60 und 61 AO) vom
26.02.2024 liegt vor (Befreiung bis 31.12.2027).
f. Mitgliederversammlung
Ein aktuelles Protokoll der Mitgliederversammlung vom 31.05.2025 liegt vor.
g. Raumplan
Ein Raumplan liegt nicht vor, da der Verein nicht über eigene Räume verfügt.
h. Ausschlussgründe
nach Ziffer 2.1 der MSO-Richtlinien sind nicht bekannt geworden. Der Verein
i. bietet nicht hauptsächlich rein sportliche, kulturelle, religiöse, nationale
und/oder politische Aktivitäten, Feste und Veranstaltungen an.
ii. befasst sich nicht hauptsächlich mit innenpolitischen Angelegenheiten
oder der Entwicklungshilfe des jeweiligen Herkunftslandes.
iii. erklärt, dass in seinen Vereinsräumen keine illegalen Aktivitäten
stattfinden, organisiert oder gestattet werden.
3. Empfehlung der Verwaltung
Der Verein kann nach Prüfung der formellen Voraussetzungen befristet für
☒ 1 Jahr
☐ 3 Jahre
anerkannt werden.
(Begründung: bei neuen Vereinen 1 Jahr, bei Verlängerungen maximal 3 Jahre, längstens bis zur
Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)
FreundschaftWagen_Anlage als Text anzeigen
Anlage
zur Beschlussvorlage ACI/038/2026
Sitzung des ACI am 07.09.2026
☐ Erstmalige Anerkennung des Vereins
☒ Wiederholte Anerkennung des Vereins
Interkulturelle und interreligiöse Gemeinschaft - VR 12020
Freundschaft(!)Wagen e.V.
(Name des Vereins laut Vereinsregister) Vereinsregister-Nr.
AG Düsseldorf.
1. Allgemeine Informationen über den Verein
Der Verein Interkulturelle und interreligiöse Gemeinschaft -
Freundschaft(!)Wagen e.V. beantrag erneut eine Anerkennung gemäß den
Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der
Migrantenorganisationen. Der Verein hat sein Wirkungsgebiet im gesamten
Stadtgebiet Düsseldorf und besteht aus 7 Mitgliedern.
Die Zielgruppen sind vor allem Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Zweck
des Vereins ist laut Satzung
a. Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des Faschings. Dies soll verwirklicht
werden durch aktive Beteiligungen an jährlichen Karnevals-
Zeremonien, Mitbeteiligung an Karnevalswagen und Mitgestaltung von
Karnevalsfesten, z.B. Gestaltung von Karnevalssitzungen
b. Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und Völkerverständigung und Verbesserung der
Lebensqualität- Hierzu sollen Dialog und Begegnungsveranstaltungen
zu Themengebieten Toleranz, Integration und Frieden stattfinden. Des
Weiteren sollen Antidiskriminierungsprojekte aufgebaut werden und
Aufklärungsveranstaltungen über Radikalismus und gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit durchgeführt werden und Friedensinitiativen
ergriffen werden, die eine Spaltung der Gesellschaft verhindern sollen.
2. Formelle Prüfung des Antrags auf Anerkennung
a. Antrag auf erstmalige Anerkennung
Der Antrag auf erstmalige Anerkennung ist 2021 eingegangen.
b. Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zu den
UN-Menschenrechten
c. Satzung
Die Satzung des Vereins liegt in der aktuell gültigen Fassung vor. Die
Satzungsziele dienen der Völkerverständigung und der Integration.
d. Vereinsregister
Der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor.
Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf (VR 12020).
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
e. Körperschaftsfreistellungsbescheid
Aktuelle Körperschaftsfreistellungsbescheide des Finanzamtes (Bescheid
nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der
satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den§§ 51, 59, 60 und 61 AO) für die
Jahre 2020 - 2024 vom 25.07.2025 liegen vor.
f. Mitgliederversammlung
Ein aktuelles Protokoll der Mitgliederversammlung liegt vor.
g. Ausschlussgründe
nach Ziffer 2.1 der MSO-Richtlinien sind nicht bekannt geworden. Der Verein
i. bietet nicht hauptsächlich rein sportliche, kulturelle, religiöse, nationale
und/oder politische Aktivitäten, Feste und Veranstaltungen an.
ii. befasst sich nicht hauptsächlich mit innenpolitischen Angelegenheiten
oder der Entwicklungshilfe des jeweiligen Herkunftslandes.
iii. erklärt, dass in seinen Vereinsräumen keine illegalen Aktivitäten
stattfinden, organisiert oder gestattet werden.
3. Empfehlung der Verwaltung
Der Verein kann nach Prüfung der formellen Voraussetzungen befristet für
☐ 1 Jahr
☒ 3 Jahre
anerkannt werden.
(Begründung: bei neuen Vereinen 1 Jahr, bei Verlängerungen maximal 3 Jahre, längstens bis zur
Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)
KlubNeueZeiten_Anlage als Text anzeigen
Anlage
zur Beschlussvorlage ACI/038/2026
Sitzung des ACI am 07.09.2026
☐ Erstmalige Anerkennung des Vereins
☒ Wiederholte Anerkennung des Vereins
Verein zur Unterstützung russischsprachiger Mitbürger in VR 8595
Düsseldorf - Klub "Neue Zeiten"
(Name des Vereins laut Vereinsregister) Vereinsregister-Nr.
AG Düsseldorf
1. Allgemeine Informationen über den Verein
Der Verein Verein zur Unterstützung russischsprachiger Mitbürger in Düsseldorf
- Klub "Neue Zeiten" beantrag erneut eine Anerkennung gemäß den Richtlinien
zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenorganisationen. Der
Verein hat sein Wirkungsgebiet im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf und besteht
aus 26 Mitgliedern.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration von Geflüchteten und die
soziale Integration durch kulturelle Angebote.
2. Formelle Prüfung des Antrags auf Anerkennung
a. Antrag auf wiederholte Anerkennung
Der Antrag auf wiederholte Anerkennung ist am 19.09.2025 eingegangen.
b. Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zu den
UN-Menschenrechten
i. Die erforderliche Erklärung des Vereins (siehe Antrag) liegt unterschrieben
vor.
c. Satzung
Die Satzung des Vereins liegt in der aktuell gültigen Fassung vor. Die
Satzungsziele dienen der Völkerverständigung und der Integration.
d. Vereinsregister
Der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor.
Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf.
Die Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.
e. Körperschaftsfreistellungsbescheid
Der aktuelle Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes (Bescheid
nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der
satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den§§ 51, 59, 60 und 61 AO) vom
27.06.2023 liegt vor (Befreiung bis 31.12.2027).
Mitgliederversammlung
Ein aktuelles Protokoll der Mitgliederversammlung vom 16.11.2025 liegt vor.
f. Raumplan
Ein Raumplan liegt nicht vor, da der Verein nicht über eigene Räume verfügt.
g. Ausschlussgründe
nach Ziffer 2.1 der MSO-Richtlinien sind nicht bekannt geworden. Der Verein
i. bietet nicht hauptsächlich rein sportliche, kulturelle, religiöse, nationale
und/oder politische Aktivitäten, Feste und Veranstaltungen an.
ii. befasst sich nicht hauptsächlich mit innenpolitischen Angelegenheiten
oder der Entwicklungshilfe des jeweiligen Herkunftslandes.
iii. erklärt, dass in seinen Vereinsräumen keine illegalen Aktivitäten
stattfinden, organisiert oder gestattet werden.
3. Empfehlung der Verwaltung
Der Verein kann nach Prüfung der formellen Voraussetzungen befristet für
☐ 1 Jahr
☒ 3 Jahre
anerkannt werden.
(Begründung: bei neuen Vereinen 1 Jahr, bei Verlängerungen maximal 3 Jahre, längstens bis zur
Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.