Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen im Stadtteil Stockum, hier: Wohngebiet zwischen A44, Am Roten Haus, Sandweg und Danziger Straße
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die versuchsweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen im oben genannten Wohngebiet für zunächst ein Jahr.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Wohngebiet ist, da es verkehrlich ausschließlich über die Straße Sandweg erschlossen ist, nicht von Durchgangsverkehren betroffen. Mit Fahrbahnquer-schnitten von 4,0m (Wacholderweg), 4,50m (Birkenweg, Schlehenweg) bis 5,50m (Eichenbruch) entsprechen diese den Querschnitten für Wohnwege bzw. Wohn-straßen entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RAST 2006. Das Wohngebiet ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. September 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/021/2019