Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/021/2019

Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen im Stadtteil Stockum, hier: Wohngebiet zwischen A44, Am Roten Haus, Sandweg und Danziger Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Roten Haus · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. September 2019veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die versuchsweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen im oben genannten Wohngebiet für zunächst ein Jahr.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Wohngebiet ist, da es verkehrlich ausschließlich über die Straße Sandweg erschlossen ist, nicht von Durchgangsverkehren betroffen. Mit Fahrbahnquer-schnitten von 4,0m (Wacholderweg), 4,50m (Birkenweg, Schlehenweg) bis 5,50m (Eichenbruch) entsprechen diese den Querschnitten für Wohnwege bzw. Wohn-straßen entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RAST 2006. Das Wohngebiet ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. September 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00355486.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00355486.pdf Published Time: Tue, 12 Nov 2019 11:38:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/021/2019 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen im Stadtteil Stockum, hier: Wohngebiet zwischen A44, Am Roten Haus, Sandweg und Danziger Straße Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 26.11.2019 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die versuchsweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen im oben genannten Wohngebiet für zunächst ein Jahr. Sachdarstellung: Das Wohngebiet ist, da es verkehrlich ausschließlich über die Straße Sandweg erschlossen ist, nicht von Durchgangsverkehren betroffen. Mit Fahrbahnquer-schnitten von 4,0m (Wacholderweg), 4,50m (Birkenweg, Schlehenweg) bis 5,50m (Eichenbruch) entsprechen diese den Querschnitten für Wohnwege bzw. Wohn-straßen entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RAST 2006. Das Wohngebiet ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Von der Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen erhofft sich die Verwaltung positive verkehrliche Wirkungen in Bezug auf eine Senkung des Geschwindigkeits-niveaus wie auch auf eine deutliche Reduzierung von Umwegfahrten für die Anlieger. Eine Änderung der Parkraumsituation ist nicht zu erwarten, wird jedoch in Bezug auf mögliche Parksuchverkehre angrenzender Nutzungen beobachtet. Auf die veränderte Verkehrsführung wird geeignet hingewiesen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/021/2019