Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG - Ersatzwahl -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beauftragt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW die/den städtische/-n Kapitalvertreter/-in, darauf hinzuwirken, dass die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH der EnBW Energie Baden -Württemberg AG die Entsendung von Ratsherrn Lukas Mielczarek in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG vorschlägt.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) ist über ihre unmittelbare und hundertprozentige Tochtergesellschaft Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH mit einer Quote von 25,05 % mittelbar an der Stadtwerke Düsseldorf AG beteiligt. Hauptaktionärin ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, die 54,95 % der Anteile hält.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/344/2024