Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/344/2024

Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG - Ersatzwahl -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beauftragt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW die/den städtische/-n Kapitalvertreter/-in, darauf hinzuwirken, dass die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH der EnBW Energie Baden -Württemberg AG die Entsendung von Ratsherrn Lukas Mielczarek in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG vorschlägt.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) ist über ihre unmittelbare und hundertprozentige Tochtergesellschaft Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH mit einer Quote von 25,05 % mittelbar an der Stadtwerke Düsseldorf AG beteiligt. Hauptaktionärin ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, die 54,95 % der Anteile hält.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
RAT/344/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG - Ersatzwahl - Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 21.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beauftragt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW die/den städtische/-n Kapitalvertreter/-in, darauf hinzuwirken, dass die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH der EnBW Energie Baden -Württemberg AG die Entsendung von Ratsherrn Lukas Mielczarek in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG vorschlägt. Die Beauftragung gilt bis zur neuen Beschlussfassung des Rates in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung bzw. eines anderslautenden Beschlusses. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat somit bis zu einer neuen Entsendung weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Beauftragung auch für die dann anstehende Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) ist über ihre unmittelbare und hundertprozentige Tochtergesellschaft Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH mit einer Quote von 25,05 % mittelbar an der Stadtwerke Düsseldorf AG beteiligt. Hauptaktionärin ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, die 54,95 % der Anteile hält. Seite 2 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat das Recht, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu entsenden. Gemäß den konsortialvertraglichen Regelungen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH wird die EnBW Energie Baden -Württemberg AG ihr Recht dahingehend ausüben, dass die von der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH vorgeschlagenen Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt werden. Der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH steht das Vorschlagsrecht für drei Aufsichtsratsmitglieder zu. Bisher nehmen folgende Vertreter/-innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Stadtwerke Düsseldorf AG wahr: 1. Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 2. Herr Peter Blumenrath 3. Ratsfrau Angela Hebeler Ratsfrau Angela Hebeler hat ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Düsseldorf AG zum 01.01.2025 niedergelegt, so dass diese Neuentsendung erforderlich wird.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/344/2024