Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH - Ersatzwahl -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW, mit Wirkung zum 22.11.2024 unter Abberufung von Ratsherrn Manfred Neuenhaus, Herrn Thomas Nicolin in den Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH zu entsenden.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH besteht aus 16 Mitgliedern. Die 8 Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister ode r die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Ratsherr Neuenhaus scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH aus.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/384/2024