Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/384/2024

Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH - Ersatzwahl -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW, mit Wirkung zum 22.11.2024 unter Abberufung von Ratsherrn Manfred Neuenhaus, Herrn Thomas Nicolin in den Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH zu entsenden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH besteht aus 16 Mitgliedern. Die 8 Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister ode r die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Ratsherr Neuenhaus scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH aus.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/384/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH - Ersatzwahl - Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 21.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW, mit Wirkung zum 22.11.2024 unter Abberufung von Ratsherrn Manfred Neuenhaus, Herrn Thomas Nicolin in den Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt dieser Beschluss auch für die dann anstehende Neuwahl des Aufsichtsrates. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH besteht aus 16 Mitgliedern. Die 8 Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister ode r die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Ratsherr Neuenhaus scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH aus. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/384/2024