Ausgliederung von Kindertagesstätten aus dem DRK-Kreisverband Düsseldorf e.V. in die DRK-Jugendhilfe gGmbH
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausgliederung der Kindertagesstätten aus dem DRK-Kreisverband Düsseldorf e.V. auf die neu zu gründende DRK-Jugendhilfe gGmbH zustimmend zur Kenntnis.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Träger plant im Rahmen einer grundsätzlichen verbandlichen Neustrukturierung den Betrieb von Kindertagesstätten auszugliedern und in eine neu zu gründende gemeinnützige Gesellschaft zu übertragen. Die Gründung der DRK -Jugendhilfe gGmbH wird aktuell vorbereitet. Die Ausgründung wird voraussichtlich zu m 01.04.2024 wirksam. Der neue Träger wird in alle öffentlich-rechtlichen Rechte und Pflichten den Kita-Bereich betreffend eintreten. Auch die Betriebserlaubnisse gemäß Â§ 45 SGB VIII sollen auf den neuen Träger übergeleitet werden. Der DRK - Kreisverband Düsseldorf e.V. wird als (mittelbarer) Alleingesellschafter der neu gegründeten Gesellschaft agieren. Die Ausgliederung hat keine Auswirkungen auf die tatsächlichen Verhältnisse (Personal, Räumlichkeiten, Zuständigkeiten, Ansprechpartner) in den Kindertagesstätten.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Februar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Jugendhilfeausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/006/2024