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Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00486434.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486434.pdf
Published Time: Thu, 25 May 2023 10:19:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/095/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Bachstraße 19, 21, 23 - Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 06.06.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben wurde bereits unter der Vorlage 173/53/2019 als Bauvoranfrage vorgestellt. Die Bezirksvertretung hat dieser am 14.05.2019 zugestimmt.
Im Bauantragsverfahren hat sich die Planung verändert.
Die im Rahmen des Vorbescheids vorgestellte Planung löst an der südöstlichen Grundstücksgrenze Abstandflächen aus, die auf dem angrenzenden Grundstück Karolinger Straße 1-7 liegen. Im Vorbescheid wurde darauf hingewiesen, dass diese Planung so nur mit den Grundstücksnachbarn umsetzbar ist. Da die erforderliche Zustimmung von dort nicht erfolgte, wurde die Bauantragsplanung angepasst. Das führt dazu, dass die Bebauungstiefe sich zur östlichen Grundstücksgrenze auf einer Breite von 9 m um 5 m verringert.
Im Gegenzug dazu rückt der Baukörper einen Meter näher an die Düssel heran. Auf die im Vorbescheid geplante Abstaffelung von 5 auf vier Geschosse entlang der Düssel wird verzichtet.
Die beschriebenen Änderungen machen eine erneute Vorstellung des Vorhabens in der Bezirksvertretung erforderlich. Seite 2
Begründung:
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Die geänderte Planung bleibt planungsrechtlich zulässig.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach sich das Vorhaben in die nähere Umgebung der Bach- und Karolingerstraße einfügen muss. Aufgrund der vorhandenen Nutzungen entspricht die nähere Umgebung einem Wohngebiet.
Die geplante Nutzung bleibt unverändert.
Auch die Bebauungstiefe bleibt weitestgehend gleich. Die Reduzierung der Gebäudetiefe an der östlichen Grundstücksgrenze fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Bezüglich der Gebäudehöhe übernimmt das Bauvorhaben die Höhe des Nachbargebäudes Karolingerstraße 1-9 und überschreitet die Höhe des Eckgebäudes Bachstraße 11 auf der gegenüberliegenden Seite der Düssel um ca. 0,50 m.
Das Bauvorhaben fügt sich weiterhin in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Der Weg entlang der Düssel wird weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Das Bauvorhaben macht das Fällen von 3 Buchen und die Kroneneinkürzung von 4 Bäumen, einer Robinie, zwei Ahornen und einer Buche, entlang der Düssel erforderlich. Die Maßnahmen sind mit dem Garten-, Forst- und Friedhofsamt abgestimmt. Sie sind durchgehend durch einen Baumsachverständigen ökologisch zu begleiten.
Anlagen:
Luftbild Katasterplan Lageplan Grundriss EG Grundriss UG Ansicht und Schnitt Ansicht und Schnitt 2 Außenanlage Visualisierung 1 Visualisierung 2 Visualisierung 3 173_53_2019_Vorlage 173_53_2019_Lageplan
Katasterplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486458.pdf
Published Time: Tue, 16 May 2023 07:37:17 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Außenanlage als Text anzeigen
Title: TBBD-230413-Bauvorlagen A3-1-300-Bezirksvertretung.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486464.pdf
Published Time: Tue, 16 May 2023 07:38:47 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Visualisierung 1 als Text anzeigen
Title: 00486465.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486465.pdf
Published Time: Tue, 16 May 2023 07:38:57 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Revitalisierung einer Altlastfläche (ehm. Tankstelle) moderne und nachhaltige Bauweise in KFN 40 - QNG mit Wärmepumpe, Fernwärme im Spitzenlastbereich sowie PV-Anlage zur Nutzerversorgung
Visualisierung 2 als Text anzeigen
Title: 00486466.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486466.pdf
Published Time: Tue, 16 May 2023 07:39:06 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Revitalisierung einer Altlastfläche (ehm. Tankstelle) moderne und nachhaltige Bauweise in KFN 40 - QNG mit Wärmepumpe, Fernwärme im Spitzenlastbereich sowie PV-Anlage zur Nutzerversorgung
Visualisierung 3 als Text anzeigen
Title: 00486467.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486467.pdf
Published Time: Tue, 16 May 2023 07:39:12 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Revitalisierung einer Altlastfläche (ehm. Tankstelle) moderne und nachhaltige Bauweise in KFN 40 - QNG mit Wärmepumpe, Fernwärme im Spitzenlastbereich sowie PV-Anlage zur Nutzerversorgung
173_53_2019_Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 173/ 53/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486468.pdf
Published Time: Tue, 16 May 2023 07:39:19 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 173/ 53/2019
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bachstr. 17, 19; Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.
Sachdarstellung:
Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist gegeben, da die Beurteilung nach
§ 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt, das Grundstück größer als 1.000 m² ist und das Bauvolumen 7.000 m³ übersteigt.
Das Grundstück Bachstraße 17,19 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, das Vorhaben wird daher nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt. Aufgrund der vorhandenen Nutzungen entspricht die nähere Umgebung einem Wohngebiet.
Auf dem ehemaligen Tankstellengrundstück ist die Errichtung eines IV- bis V-geschossigen Wohnhauses mit Flachdach und einer Tiefgarage geplant.
Aufgrund der bisherigen Nutzung als Tankstelle ist eine aufwendige Bodensanierung erforderlich, das Umweltamt ist in das Verfahren eingebunden.
Der an die vorhandene Bebauung an der Karolingerstraße anschließende V-geschossige Baukörper entlang der Bachstraße wird entlang der Düssel um ein Geschoss reduziert.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Flächen in die nähere Umgebung ein. Die Gebäude an der Bachstraße übernehmen die Höhe der angrenzenden Gebäude an der Karolinger Straße, das Gebäude entlang der Düssel orientiert sich an der Höhe der gegenüberliegenden Gebäude.
Der dichte Baumbestand entlang der Düssel bleibt unberührt. Die Bebauung rückt entlang der Düssel um ca. 5-6 m zurück und öffnet sich danach auf ca. 11 m, dieser Bereich wird gärtnerisch angelegt und steht tagsüber der Allgemeinheit zur Verfügung.
Entlang der Grundstücksgrenze zur Karolinger Straße hin ist eine Durchfahrt geplant, über die die rückwärtig per Baulast gesicherten Stellplätze für die Grundstücke auf der Karolinger Straße 1-7 angefahren werden können. Das vollständig versiegelte Grundstück wird im rückwärtigen Bereich entsiegelt und gärtnerisch gestaltet. Hier wird auch der Kinderspielplatz für die Bewohner angelegt.
Die Abstandflächen liegen teilweise auf dem Nachbargrundstück. Aufgrund der Ecksituation und dem abknickenden Grundstücksverlauf befürwortet die Verwaltung die Erteilung einer Abweichung, sofern die Eigentümer des betroffenen Grundstücks zustimmen. Vorlage 173/ 53/2019
Seite 2 von 2
> RSD Vorlage
Begründung:
Die Verwaltung befürwortet die Erteilung des Vorbescheides, da sich das Vorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung einfügt und ein großer Teil des bisher vollständig versiegelten Grundstücks entsiegelt und gärtnerisch gestaltet wird.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden, der Nachweis erfolgt im Genehmigungsverfahren.
Die Zufahrt zur Tiefgarage soll von der Bachstraße über einen Aufzug erfolgen. Hierfür muss ein Straßenbaum um ca. 4 m versetzt werden, die Zustimmung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes liegt vor.
Darüber hinaus sind keine schützenswerten Bäume von dem Bauvorhaben betroffen.
Anlagen:
- Katasterauszug
- Luftbild
- Lageplan
- Grundriss TG
- Grundriss EG
- Schnitt
- Ansichten
- Perspektive
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Frau Zuschke
173_53_2019_Lageplan als Text anzeigen
Title: 173_53_2019_Anlagen_zur_Vorlage_173_53_2019.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00486469.pdf
Published Time: Tue, 16 May 2023 07:39:27 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 3 zur Vorlage 173/53/2019