Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/135/2025

Bauantrag Am Heerdter Krankenhaus 2 – Umbau für die Liegendkrankenanfahrt und Zentrale Notaufnahme

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
7Dokumente 28. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 04/002 aus dem Jahr 2014, welcher ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 festsetzt. Des Weiteren werden Baugrenzen und die maximal zulässige Zahl von vier Vollgeschossen definiert.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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APS/135/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Am Heerdter Krankenhaus 2 - Umbau für die Liegendkrankenanfahrt und Zentrale Notaufnahme Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Sachdarstellung: Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 04/002 aus dem Jahr 2014, welcher ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 festsetzt. Des Weiteren werden Baugrenzen und die maximal zulässige Zahl von vier Vollgeschossen definiert. Geplant ist der Umbau der vorhandenen Liege ndkrankenanfahrt im ersten Untergeschoss (U1), unmittelbar westlich angrenzend zur Straße „Am Heerdter Krankenhaus". Durch einen neuen Aufzug vor dem Hauptgebäude soll außerdem eine direkte Verbindung von der Eingangsebene in die Untergeschossebene entsteh en. Die geplanten baulichen Maßnahmen überschreiten die Baugrenze in nördlicher Richtung um 6,60 m. Des Weiteren sind für die Zentrale Notaufnahme umfangreiche Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes geplant. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach § 31 BauGB erteilt werden soll und das Vorhaben von überbezirklicher Bedeutung ist. Seite 2 Begründung: Die zulässige Grundflächenzahl und die zulässige Geschossigkeit werden weiterhin sicher eingehalten. Für die Realisierung des Vorhabens ist die Erteilung einer Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 04/002 festgesetzten Baugrenze erforderlich. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein zukünftiger Ausbau der Ambulanzanfahrt bereits berücksichtigt. Hierfür wurde das Baufenster symmetrisch zur Mittelachse des Treppenaufganges festgelegt. Die vorliegende Planung ist in ihrer Grundfläche nur minimal größer als das zur Verfügung stehende Baufenster. Bei einer Verschiebung des Baufensters um 6,60 m n ach Süden würde der geplante Ausbau vollständig innerhalb des Baufensters liegen. Die vorliegende Planung ermöglicht durch die Lage der Liegendkrankenanfahrt und des Zugangs zur Zentralen Notaufnahme an dieser Stelle eine optimale Nutzbarkeit und leistungsfähige Abwicklung der Notaufnahme. Gleichzeitig kann der Hauptzugang von der Straße „Am Heerdter Krankenhaus" funktional erhalten bleiben. Die Befreiung von der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mi t den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt. Nachrichtlich: Für das Vorhaben sollen sechs Bäume (davon vier Satzungsgeschützte) gefällt werden. Für diese vier geschützten Bäume liegt bereits ein genehmigte r Fällantrag aus dem Jahr 2024 vor. Als Auflage für die Fällgenehmigung wurde die Neupflanzung von 2 Laubbäumen mit 20/25 cm Stammumfang festgelegt. Die Einhausung des Zufahrtsbereiches erhält ein Gründach. Die Anforderungen aus dem Bebauungsplan, dass mi ndestens 20 % der Grundstücksflächen mit einer strukturreichen Mischvegetation aus standortgerechten Bäumen, Sträuchern, Bodendeckern und Rasen dauerhaft zu begrünen sind, werden eingehalten. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Außenanlageplan Ansicht Ost
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00566785.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566785.pdf Published Time: Tue, 28 Oct 2025 14:57:10 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Außenanlageplan als Text anzeigen
Title: SND-NA_A453_Aussenanlageplan_A_250730.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566787.pdf Published Time: Tue, 28 Oct 2025 14:57:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/135/2025