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APS/135/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Am Heerdter Krankenhaus 2 - Umbau für die Liegendkrankenanfahrt und
Zentrale Notaufnahme
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
26.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche
Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.
Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 04/002 aus dem
Jahr 2014, welcher ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 festsetzt. Des
Weiteren werden Baugrenzen und die maximal zulässige Zahl von vier
Vollgeschossen definiert.
Geplant ist der Umbau der vorhandenen Liege ndkrankenanfahrt im ersten
Untergeschoss (U1), unmittelbar westlich angrenzend zur Straße „Am Heerdter
Krankenhaus". Durch einen neuen Aufzug vor dem Hauptgebäude soll außerdem eine
direkte Verbindung von der Eingangsebene in die Untergeschossebene entsteh en.
Die geplanten baulichen Maßnahmen überschreiten die Baugrenze in nördlicher
Richtung um 6,60 m. Des Weiteren sind für die Zentrale Notaufnahme umfangreiche
Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes geplant.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig,
da eine Befreiung nach § 31 BauGB erteilt werden soll und das Vorhaben von
überbezirklicher Bedeutung ist.
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Begründung:
Die zulässige Grundflächenzahl und die zulässige Geschossigkeit werden weiterhin
sicher eingehalten.
Für die Realisierung des Vorhabens ist die Erteilung einer Befreiung von der im
Bebauungsplan Nr. 04/002 festgesetzten Baugrenze erforderlich.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein zukünftiger Ausbau der
Ambulanzanfahrt bereits berücksichtigt. Hierfür wurde das Baufenster symmetrisch
zur Mittelachse des Treppenaufganges festgelegt. Die vorliegende Planung ist in ihrer
Grundfläche nur minimal größer als das zur Verfügung stehende Baufenster. Bei
einer Verschiebung des Baufensters um 6,60 m n ach Süden würde der geplante
Ausbau vollständig innerhalb des Baufensters liegen.
Die vorliegende Planung ermöglicht durch die Lage der Liegendkrankenanfahrt und
des Zugangs zur Zentralen Notaufnahme an dieser Stelle eine optimale Nutzbarkeit
und leistungsfähige Abwicklung der Notaufnahme. Gleichzeitig kann der
Hauptzugang von der Straße „Am Heerdter Krankenhaus" funktional erhalten
bleiben.
Die Befreiung von der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und auch unter
Würdigung nachbarlicher Interessen mi t den öffentlichen Belangen vereinbar. Die
Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben sollen sechs Bäume (davon vier Satzungsgeschützte) gefällt
werden. Für diese vier geschützten Bäume liegt bereits ein genehmigte r Fällantrag
aus dem Jahr 2024 vor. Als Auflage für die Fällgenehmigung wurde die Neupflanzung
von 2 Laubbäumen mit 20/25 cm Stammumfang festgelegt. Die Einhausung des
Zufahrtsbereiches erhält ein Gründach.
Die Anforderungen aus dem Bebauungsplan, dass mi ndestens 20 % der
Grundstücksflächen mit einer strukturreichen Mischvegetation aus standortgerechten
Bäumen, Sträuchern, Bodendeckern und Rasen dauerhaft zu begrünen sind, werden
eingehalten.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Außenanlageplan
Ansicht Ost
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Title: 00566785.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566785.pdf
Published Time: Tue, 28 Oct 2025 14:57:10 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Außenanlageplan als Text anzeigen
Title: SND-NA_A453_Aussenanlageplan_A_250730.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566787.pdf
Published Time: Tue, 28 Oct 2025 14:57:37 GMT
Number of Pages: 1
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