Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/084/2024

Bauantrag, Ringelsweide 10, 12 – Aufstockung zweier ehemaliger Verkaufshallen zu einem Wohn- und Geschäftshaus in Holzhybridbauweise

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ringelsweide 10 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Mai 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Geschosszahl und des Abweichens von Baulinien.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertetung hat unter der Adresse Oberbilker Allee 51 in der Vorlage BV3/113/2022 dem Vorhaben und vergleichbaren Befreiungen bereits einmal zugestimmt. In Abweichung zur damaligen Vorlage wird die Geschossigkeit von 5 auf 4 reduziert. Zusätzlich zu der Büronutzung im Erdgeschoss werden die Einheiten des rückwärtigen Bürogebäudes sämtlich zu Bürozwecken vorgesehen. Dadurch minimiert sich die Wohnfläche von 1847,84 m² auf 1614,01 m². Der qualifizierte Bebauungsplan 03/001 von 2006 ist im Wesentlichen wie auch in der Vorlage von 2022 eingehalten. Weiterhin überschreitet der geplante Dachüberstand die Baulinie um 2,30 m, die geplanten Balkone um 1,60 m und die Wärmedämmung geringfügige cm. Die rückwärtige Bebauung überschreitet die festgesetzte Geschossigkeit. Die Befreiungen entsprechen denen der damaligen Voranfrage. Durch die Reduzierung der Geschossigkeit zur Straße sowie der Änderungen des Nutzungsmixes entfaltet der Vorbescheid keine Wirkung mehr.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Mai 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV3/084/2024

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.4

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV3/084/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Ringelsweide 10, 12 - Aufstockung zweier ehemaliger Verkaufshallen zu einem Wohn- und Geschäftshaus in Holzhybridbauweise Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 11.06.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Geschosszahl und des Abweichens von Baulinien. Sachdarstellung: Die Bezirksvertetung hat unter der Adresse Oberbilker Allee 51 in der Vorlage BV3/113/2022 dem Vorhaben und vergleichbaren Befreiungen bereits einmal zugestimmt. In Abweichung zur damaligen Vorlage wird die Geschossigkeit von 5 auf 4 reduziert. Zusätzlich zu der Büronutzung im Erdgeschoss werden die Einheiten des rückwärtigen Bürogebäudes sämtlich zu Bürozwecken vorgesehen. Dadurch minimiert sich die Wohnfläche von 1847,84 m² auf 1614,01 m². Der qualifizierte Bebauungsplan 03/001 von 2006 ist im Wesentlichen wie auch in der Vorlage von 2022 eingehalten. Weiterhin überschreitet der geplante Dachüberstand die Baulinie um 2,30 m, die geplanten Balkone um 1,60 m und die Wärmedämmung geringfügige cm. Die rückwärtige Bebauung überschreitet die festgesetzte Geschossigkeit. Die Befreiungen entsprechen denen der damaligen Voranfrage. Durch die Reduzierung der Geschossigkeit zur Straße sowie der Änderungen des Nutzungsmixes entfaltet der Vorbescheid keine Wirkung mehr. Begründung: Wie bereits im beschiedenen Vorbescheid ist die Nutzung durch Büros und Wohnen auch weiterhin zulässig. Der Bestand soll weiterhin genutzt werden, um Ressourcen zu schonen. Im Bestand sind bereits zwei Geschosse vorhanden und durch das Pultdach bleibt die bisherige Höhe zum Nachbargebäude nahezu unverändert. Die neue Ausbildung des Daches dient der erforderlichen Belichtung der Wohnräume, das vorhandene Gebäude verfügt aktuell lediglich über eine Belichtung in reiner Nordlage. Nachrichtlich: Es werden keine satzungsgeschützten Bäume gefällt. Von 3 erforderlichen Stellplätzen werden 2 Stellplätze im Innenhof nachgewiesen. Ein PKW-Stellplatz soll laut Stellplatznachweis abgelöst werden. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/084/2024