Bauvoranfrage, Benediktusstraße 78a, 78b - Planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Grundstück Benediktusstraße 78a, 78b liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5077/47. Dieser setzt ein Wohngebiet, eine Baulinie, eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7 sowie zwei Geschosse fest. Da der Plan keine Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen festsetzt, ist gemäß § 30 Abs. 3 BauGB ergänzend § 34 BauGB zur Bewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit heranzuziehen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/002/2024