Bauvoranfrage An den Birken 23 – Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
An den Birken 23 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug8Dokumente10. Juni 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung und Ausnahme.
Eine Befreiung ist erforderlich von der rückwärtigen Baugrenze. Eine Ausnahme ist erforderlich bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück An den Birken 23 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/41. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Grundfläche von ≤ 150 m², eine Geschossfläche von ≤ 200 m², eine Geschossigkeit von I, eine Bautiefe von 13 m sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35 ° festgesetzt. Bezüglich der Bauweise werden Einzel- und Doppelhäuser vorgeschrieben. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1 können Stellplätze außerhalb der Baugrenzen ausnahmsweise zugelassen werden.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
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Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589342.pdf
Published Time: 2026-06-16T09:57:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/078/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage An den Birken 23 – Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 30.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung und Ausnahme.
Eine Befreiung ist erforderlich von der rückwärtigen Baugrenze.
Eine Ausnahme ist erforderlich bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück An den Birken 23 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 5281/41. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30
Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA)
fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Grundfläche von ≤ 150 m², eine
Geschossfläche von ≤ 200 m², eine Geschossigkeit von I, eine Bautiefe von 13 m sowie ein
Satteldach mit einer Dachneigung von 35 ° festgesetzt. Bezüglich der Bauweise werden
Einzel- und Doppelhäuser vorgeschrieben. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1 können
Stellplätze außerhalb der Baugrenzen ausnahmsweise zugelassen werden.
Es ist geplant, nach Rückbau des Bestandgebäudes eine neue Doppelhaushälfte mit einer
Garage und einem Stellplatz davor zu errichten.
Eine Befreiung ist erforderlich, da das Gebäude die rückwärtige Baugrenze um 2 m
überschreitet. Seite 2
Eine Ausnahme ist erforderlich, da ein zweiter Stellplatz auf der Zufahrt zur Garage und
damit außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet wird.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung
der erforderlichen Befreiung und Ausnahme in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Das Gebäude nimmt mit der Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze die Bautiefe der
angrenzenden Doppelhaushälfte An den Birken 25 auf. Die Bautiefe reduziert sich damit
gegenüber dem Altbestand um etwa einen Meter.
In der näheren Umgebung wurden bereits Stellplätze als Ausnahme im Vorgarten
zugelassen, wie beispielsweise auf den Grundstücken An den Birken 10, 10a, 32 und 32a.
Der Stellplatz wird auf einer bereits für die Zufahrt versiegelten Fläche errichtet.
Städtebauliche Gründe stehen dem nicht entgegen, insbesondere da alle weiteren
Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung
und Ausnahme.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben muss ein satzungsgeschützter Baum gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Straßenansicht
Gartenansicht
Südansicht
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 5281-041-00 (18).pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589948.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:49:48 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Straßenansicht als Text anzeigen
Title: 00589950.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589950.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:50:06 GMT
Number of Pages: 1
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Gartenansicht als Text anzeigen
Title: 00589951.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589951.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:50:13 GMT
Number of Pages: 1
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Südansicht als Text anzeigen
Title: 00589952.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589952.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:50:21 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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