Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/078/2026

Bauvoranfrage An den Birken 23 – Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
An den Birken 23 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 8Dokumente 10. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung und Ausnahme.

Eine Befreiung ist erforderlich von der rückwärtigen Baugrenze. Eine Ausnahme ist erforderlich bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück An den Birken 23 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/41. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Grundfläche von ≤ 150 m², eine Geschossfläche von ≤ 200 m², eine Geschossigkeit von I, eine Bautiefe von 13 m sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35 ° festgesetzt. Bezüglich der Bauweise werden Einzel- und Doppelhäuser vorgeschrieben. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1 können Stellplätze außerhalb der Baugrenzen ausnahmsweise zugelassen werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV5/078/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Straßenansicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Gartenansicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Südansicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Sitzung · TOP 8

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589342.pdf Published Time: 2026-06-16T09:57:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/078/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage An den Birken 23 – Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 30.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung und Ausnahme. Eine Befreiung ist erforderlich von der rückwärtigen Baugrenze. Eine Ausnahme ist erforderlich bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück An den Birken 23 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/41. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Grundfläche von ≤ 150 m², eine Geschossfläche von ≤ 200 m², eine Geschossigkeit von I, eine Bautiefe von 13 m sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35 ° festgesetzt. Bezüglich der Bauweise werden Einzel- und Doppelhäuser vorgeschrieben. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1 können Stellplätze außerhalb der Baugrenzen ausnahmsweise zugelassen werden. Es ist geplant, nach Rückbau des Bestandgebäudes eine neue Doppelhaushälfte mit einer Garage und einem Stellplatz davor zu errichten. Eine Befreiung ist erforderlich, da das Gebäude die rückwärtige Baugrenze um 2 m überschreitet. Seite 2 Eine Ausnahme ist erforderlich, da ein zweiter Stellplatz auf der Zufahrt zur Garage und damit außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet wird. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung der erforderlichen Befreiung und Ausnahme in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Das Gebäude nimmt mit der Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze die Bautiefe der angrenzenden Doppelhaushälfte An den Birken 25 auf. Die Bautiefe reduziert sich damit gegenüber dem Altbestand um etwa einen Meter. In der näheren Umgebung wurden bereits Stellplätze als Ausnahme im Vorgarten zugelassen, wie beispielsweise auf den Grundstücken An den Birken 10, 10a, 32 und 32a. Der Stellplatz wird auf einer bereits für die Zufahrt versiegelten Fläche errichtet. Städtebauliche Gründe stehen dem nicht entgegen, insbesondere da alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung und Ausnahme. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen. Für das Bauvorhaben muss ein satzungsgeschützter Baum gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Straßenansicht Gartenansicht Südansicht
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 5281-041-00 (18).pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589948.pdf Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:49:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00589950.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589950.pdf Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:50:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00589951.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589951.pdf Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:50:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Südansicht als Text anzeigen
Title: 00589952.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589952.pdf Published Time: Mon, 15 Jun 2026 10:50:21 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/078/2026