Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/155/2020

Bauvoranfrage Dorotheenstr. 90, 90a, 90b, 92, Neubau eines Mehrfamilienhauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Dorotheenstraße 90 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 6Dokumente 23. Oktober 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. Sowohl die geschlossene Bauweise im Blockrand wie auch die offene Bauweise im rückwärtigen Grundstücksbereich werden aufgegriffen. Zu den nördlichen Grenzen entlang der S-Bahntrasse muss aus technischen Gründen ein Abstand eingehalten werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Oktober 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00389973.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00389973.pdf Published Time: Mon, 26 Oct 2020 12:20:04 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/155/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Dorotheenstr. 90, 90a, 90b, 92, Neubau eines Mehrfamilienhauses Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 10.11.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Vorbescheides Sachdarstellung: Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die nähere Umgebung stellt eine Gemengelage mit offener und geschlossener Bauweise dar. Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes, beginnend mit einem Lückenschluss an der Dorotheenstr. 92 und einem daran anschließenden 91 m langen Gebäuderiegel entlang des Bahndamms. Städtebaulich soll der Blockrand geschlossen und der Blockinnenbereich eingefasst werden. Die Wohnungen sind ausschließlich nach Süden orientiert, die Erschließung erfolgt aus Schallschutzgründen von Norden. Zurzeit sind die Grundstücke gewerblich genutzt und nahezu vollständig versiegelt. Die Erschließung erfolgt über die Dorotheenstr. 90. Begründung: Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. Sowohl die geschlossene Bauweise im Blockrand wie auch die offene Bauweise im rückwärtigen Grundstücksbereich werden aufgegriffen. Zu den nördlichen Grenzen entlang der S-Bahntrasse muss aus technischen Gründen ein Abstand eingehalten werden. Durch den Gebäuderiegel entlang des Bahndamms wird auch eine Reduzierung der Seite 2 Lärmimmission von der S-Bahn erreicht. Der straßenbegleitende Baukörper fügt sich schlüssig ins Straßenbild ein. Der rückwärtige Baukörper orientiert sich mit einer Höhe von 21,95 m an der Firsthöhe der rückwärtig angrenzenden Feuerwache 4 mit 22,06 m. Ein Großteil der Fläche wird entsiegelt, der südliche Grundstücksteil wird begrünt. Die Flachdächer werden begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Trotz der höheren Verdichtung stellt dies städtebaulich eine Verbesserung der Gesamtsituation, insbesondere auch im Hinblick auf den Klimaschutz, dar. Schützenswerte Bäume sind von dem Bauvorhaben nicht berührt. Bauordnungsrechtliche Fragen, wie der Nachweis der notwendigen Stellplätze, werden erst im Bauantragsverfahren geprüft. Anlagen: Katasterplan Luftbild Amtlicher Lageplan Ansicht Süd-Fassade Abwicklung
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00389980.pdf Published Time: Fri, 23 Oct 2020 06:30:07 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00390123.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00390123.pdf Published Time: Mon, 26 Oct 2020 13:51:25 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BAUVORANFRAGE ## 00 GRUNDRISS, SCHNITT oder ANSICHTEN ???? ## 07.05.2020 1:250 > Neubau eines Mehrfamilienhauses Dorotheenstr. 90-92 Düsseldorf, Flingern ## BFA SX Konzept | Kubatur

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/155/2020