Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/097/2026

Bauvoranfrage Drosselweg 4 – Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Garagen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Drosselweg 4 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 4Dokumente 23. Juli 2026veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
  • Vorliegend beantragt der Bauherr alleine die Entscheidung über die Zulässigkeit der Art der

Bauvoranfrage Drosselweg 4 - Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Garagen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.

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BV5/097/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Drosselweg 4 - Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Garagen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Drosselweg 4 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR). Vorliegend beantragt der Bauherr alleine die Entscheidung über die Zulässigkeit der Art der Nutzung sowie der Grundfläche. Alle weiteren bauplanungsrechtlichen Belange sollen einem weiteren Antragsverfahren vorbehalten bleiben. Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes in offener Bauweise mit einer Grundfläche von 100 m² und zwei Garagen. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR). Die Nutzung zu Wohnwecken ist an dieser Stelle zulässig. Die geplante Grundfläche von 100 m² bleibt unterhalb der Grundflächen der Gebäude Drosselweg 8 mit 133 m², Bahnhofstraße 13 mit 160 m² sowie Bahnhofstraße 15, 15a mit 240 m². Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist über die Straße Drosselweg gesichert. Der Bauherr besitzt einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Bauvoranfrage. Nachrichtlich: Auch die geplante Bebauungstiefe von 13 m unterschreitet die Bebauungstiefen der Gebäude Drosselweg 8 mit 15 m, Bahnhofstraße 13 mit 20 m sowie Bahnhofstraße 15, 15a mit 22 m. Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die erforderlichen Stellplätze sollen in den ebenfalls geplanten Garagen nachgewiesen werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/097/2026