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BV5/097/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Drosselweg 4 - Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Garagen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Drosselweg 4 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die
bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein
Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung
gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem
reinen Wohngebiet (WR).
Vorliegend beantragt der Bauherr alleine die Entscheidung über die Zulässigkeit der Art der
Nutzung sowie der Grundfläche. Alle weiteren bauplanungsrechtlichen Belange sollen einem
weiteren Antragsverfahren vorbehalten bleiben.
Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes in offener Bauweise mit einer Grundfläche
von 100 m² und zwei Garagen.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage
in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR). Die Nutzung zu
Wohnwecken ist an dieser Stelle zulässig.
Die geplante Grundfläche von 100 m² bleibt unterhalb der Grundflächen der Gebäude
Drosselweg 8 mit 133 m², Bahnhofstraße 13 mit 160 m² sowie Bahnhofstraße 15, 15a mit
240 m².
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien fügt sich das Bauvorhaben in die
Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist über die Straße Drosselweg gesichert.
Der Bauherr besitzt einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Bauvoranfrage.
Nachrichtlich:
Auch die geplante Bebauungstiefe von 13 m unterschreitet die Bebauungstiefen der
Gebäude Drosselweg 8 mit 15 m, Bahnhofstraße 13 mit 20 m sowie Bahnhofstraße 15, 15a
mit 22 m.
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Die erforderlichen Stellplätze sollen in den ebenfalls geplanten Garagen nachgewiesen
werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
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