Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet

Bezirksvertretung 5

Abgeschlossen
Dauer 2 Std. 22 Min.
Ort Rathaus Kaiserswerth - Sitzungssaal
Gremium Bezirksvertretung 5

Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 15.09.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

35 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 4 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 28 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 6 · Tempolimit "30" Heltorfer Schloßallee, 40489 Düsseldorfeinstimmig beschlossen
TOP 6 · BV5/115/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Die Bezirksvertretung 5 hebt ihren ablehnenden Beschluss vom 28. April 2026 zur Vorlage BV5/052/2026 auf und folgt dem Bürgerantrag vom 9. August 2026. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung die Geschwindigkeit entlang der Straße „Heltorfer Schloßallee" auf Tempo 30 zu reduzieren und die entsprechende Beschilderung zu veranlassen.

Aus „Sachdarstellung“

Zur Sitzung am 28. April 2026 wurde ein Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung entlang der Heltorfer Schloßallee (Vorlage BV5/052/2026) eingebracht. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, da der Antragsteller in seiner Begründung auf eine geringfügige Bedeutung der Straße hingewiesen hat und eine Befragung ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger keinen Bedarf für eine Geschwindigkeitsreduzierung erkennen konnten. Nachdem nunmehr sämtliche Anwohnenden sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen und dem Bürgerantrag folgend offensichtlich für Ortsunkundige digital unterschiedliche Geschwindigkeitsvorgaben vermittelt werden, wird unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (Verkehrsfläche ohne separate Gehweganlage) eine Geschwindigkeitsbeschilderung mit Tempo 30 befürwortet.

TOP 7 · Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 50 in Kombination mit dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum an der Kalkumer Schloßallee - Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)Empfehlung einstimmig beschlossen
TOP 7 · BAU/016/2026Empfehlung einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangssituation Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2 Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden 1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit erreicht.

TOP 8 · Bauvoranfrage Friedrich-von-Spee-Straße 38 – Neuerrichtung von zwei Wohngebäudeneinstimmig beschlossen
TOP 8 · BV5/106/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig hinsichtlich der Geschossigkeit, der GFZ, der textlichen Festsetzung, dass Drempel unzulässig sind sowie hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Friedrich-von-Spee-Straße 38 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5185/015. Das Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Unmittelbar an das Vorhabengrundstück grenzt der denkmalgeschützte Barbarossawall. Es liegt zudem im Bereich der Denkmalbereichssatzung Kaiserswerth.

TOP 9 · Bauvoranfrage Drosselweg 4 – Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Garageneinstimmig beschlossen
TOP 9 · BV5/097/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Drosselweg 4 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR).

TOP 10 · Bauantrag Immenweg 15, 15a, 15b, 15c – Errichtung von jeweils einer Doppelhaushälfte mit Garageeinstimmig beschlossen
TOP 10 · BV5/099/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und stimmt der Erteilung der Baugenehmigungen zu. Es sind Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/003 erforderlich.

Aus „Sachdarstellung“

Die Vorhabengrundstücke Immenweg 15, 15a, 15b und 15c befinden sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/003. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Kleinsiedlungsgebiet (WS) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ≤ 0,2, sowie zwingend eine I-geschossige Bebauung festgesetzt. Bezüglich der Bauweise sind ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° vorgeschrieben.

TOP 11 · Bauvoranfrage Arnheimer Straße 39, 41, 43 – Errichtung von 3 Stadthäuserneinstimmig beschlossen
TOP 11 · BV5/100/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage. Eine Befreiung ist erforderlich von der straßenseitigen Baufluchtlinie.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Arnheimer Straße 39, 41, 43 befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5185/004, der eine straßenseitige Baufluchtlinie festsetzt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA).

TOP 13 · Bauvoranfrage Claudiusstraße 17 – Bestandssanierung, Aufstockung eines Gebäudes und Errichtung einer Aufzuganlageeinstimmig beschlossen
TOP 13 · BV5/102/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage. Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Claudiusstraße 17 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/036. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 sowie eine Geschossigkeit von II festgesetzt. Eine offene Bauweise wird vorgeschrieben. Zudem sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gemäß textlicher Festsetzung Nr. 4 unzulässig.

TOP 14 · Bauantrag Roßpfad 31, 33, 35, 41, 43, 45 – Errichtung von 6 Einfamilienhäusern mit Garagen.einstimmig beschlossen
TOP 14 · BV5/105/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich der Überschreitung der GFZ, der Überschreitung von Baugrenzen, der Überschreitung der Geschossigkeit sowie hinsichtlich der festgesetzten Dachform erforderlich.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5088/003. Dieser setzt unter anderem eine GFZ von 0,4, eine I- Geschossigkeit sowie hinsichtlich der Dachform Satteldächer mit einer Neigung bis 45 Grad fest. Folglich wird das Vorhaben bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.

TOP 15 · Stadtbaumkonzept für Düsseldorf (8. Pflanzperiode)abweichend beschlossen
TOP 15 · BV5/088/2026abweichend beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Pflanzung von insgesamt 15 neuen Baumpflanzungen (Handlungsfeld 1) sowie die Sanierung von 1 bestehenden Baumstandort mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4).

Aus „Sachdarstellung“

Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.

TOP 16 · Öffentliche Beleuchtung – Erneuerung gasbetriebene Beleuchtung (Standsicherheitsmaßnahmen 2026) in Stockumeinstimmig beschlossen
TOP 16 · BV5/094/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch moderne strombetriebene Leuchten auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen 2026 in Stockum gemäß Straßenliste. Die Bezirksvertretung 5 wird über die Umrüstung der historischen Leuchtenmodelle von der Betriebsart Gas auf die Betriebsart Strom (unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform) auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen informiert.

Aus „Sachdarstellung“

Die großflächige Umrüstung der gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023), Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten von (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) etwa 13.600 Gaslichtpunkten.

TOP 17 · Zuschuss an den Angermunder Tennisclub e. V.einstimmig beschlossen
TOP 17 · BV5/082/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Angermunder Tennisclub e.V. Maßnahme Vereinssportanlage Pannschoppen 12 Umbau der Elektroinstallation im Vereinsgebäude Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 BezeichnungZuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu9.531,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.

Aus „Sachdarstellung“

Mitgliederstatistik: Gesamtverein Weiblich.260 Männlich 298 Divers 0 Gesamt: 558 Jugendliche Weiblich 80 Männlich 86 Divers 0 Gesamt 166 Der Angermunder Tennisclub e. V. (atc) ist auf der vereinseigenen Tennisanlage Am Pannschoppen beheimatet. In den vergangenen Jahren gab es Umbauten an verschiedenen Bereichen des Clubhauses und in den Außenanlagen des Vereins. Hierdurch entspricht die vorhandene Elektroinstallation nicht mehr den Vorgaben nach DIN VDE 0100. Die Elektrohauptverteilung Keller sowie die Unterverteilung Obergeschoss müssen daher ausgetauscht und die komplette Installation überprüft werden.

TOP 25 · Verspätungen der Rheinbahn während des Konzertes im Open Air Park am 10.07.26beantwortet
TOP 25 · BV5/111/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie viele Bahnen der Linie U79 (Richtung Kaiserswerth und Richtung Innenstadt) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle Freiligrathplatz angekommen und mit welcher individuellen Verspätung?

2. Wie viele Busse der Linie 760 (Richtung Wittlaer und Richtung Flughafen) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle Lohauser Dorfstraße angekommen und mit welcher individuellen Verspätung?

3. Wie viele Busse der Linie SB52 (Richtung Meerbusch und Richtung Nordpark) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr an der Haltestelle Plüschowstraße pünktlich und wie viele verspätet angekommen und mit welcher individuellen Verspätung?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV5/111/2026 

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. August 2026 
hier: Verspätungen der Rheinbahn während des Konzertes im Open Air Park am 
10.07.2026 

Frage 1: 
Wie viele Bahnen der Linie U79 (Richtung Kaiserswerth und Richtung Innenstadt) waren am 
10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle 
Freiligrathplatz angekommen und mit welcher individuellen Verspätung? 
 
Frage 2: 
Wie viele Busse der Linie 760 (Richtung Wittlaer und Richtung Flughafen) waren am 10.07.2026 
zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle Lohauser 
Dorfstraße angekommen und mit welcher individuellen Verspätung? 
 
Frage 3: 
Wie viele Busse der Linie SB52 (Richtung Meerbusch und Richtung Nordpark) waren am 
10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr an der Haltestelle Plüschowstraße pünktlich und wie 
viele verspätet angekommen und mit welcher individuellen Verspätung? 

Antwort zu den Fragen 1 - 3: 
Die Rheinbahn teilt zu dieser Anfrage folgendes mit: 
 
Im Zuge der Open- Air-Konzertpremiere mit drei Konzerten von System of a Down, OneRepublic 
und Pitbull mit insgesamt mehr als 130.000 Besucherinnen und Besuchern hat die Rheinbahn in 
Düsseldorf in kurzer Zeit so viele Fahrgäste wie noch nie befördert. Nach dem Konzert von 
System of a Down am 10. Juli 2026 brachte die Rheinbahn mit 18 Stadtbahnzügen innerhalb von 
2 Stunden und 12 Minuten rund 41.000 Fahrgäste ans Ziel. Auch unter besonders heraus-
fordernden Bedingungen hat die Rheinbahn insgesamt eine zuverlässige und sichere An- und 
Abreise für die vielen Konzertbesucherinnen und -besucher ermöglicht. 
 
Die Erfahrungen aus den drei Veranstaltungen zeigen zugleich, dass der leistungsfähige öffent-
liche Nahverkehr eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von Großver-
anstaltungen in Düsseldorf ist. Durch die Bündelung der Besucherströme auf den ÖPNV konnten 
erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastungen im Individualverkehr vermieden und eine leistungs-
fähige Anbindung des Veranstaltungsortes sichergestellt werden. Die erfolgreiche Bewältigung 
der Besucherströme unterstreicht damit auch die Bedeutung der Rheinbahn für die Mobilität bei 
überregional bedeutsamen Veranstaltungen und für die Attraktivität Düsseldorfs als Veranstal-
tungsstandort. 
 
Die Ermittlung der erfragten individuellen Verspätungsdaten für jede einzelne Fahrt der Linien 
U79, 760 und SB52 an den jeweiligen Haltestellen im Zeitraum von sechs Stunden ist nur mit 
erheblichem Auswertungsaufwand möglich. Daher werden im Folgenden die auf Basis der 
verfügbaren Daten ermittelbaren Pünktlichkeitswerte für die jeweiligen Linien und Fahrtrichtungen 
im Zeitraum von 15:00 bis 21:00 Uhr am 10. Juli 2026 dargestellt. Die Angaben umfassen den 
jeweiligen Pünktlichkeitswert in Prozent sowie den Mittelwert der Verspätung in Sekunden. 
Fahrten gelten als verspätet, wenn die Abfahrt ab 3 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit 
erfolgt. Der ausgewiesene Pünktlichkeitswert gibt den Anteil der Fahrten an, die diesen Wert nicht 
überschreiten. 
Linie U79, Haltestelle „Freiligrathplatz" (Kurse der Rheinbahn AG) 
 
• Fahrtrichtung Düsseldorf: 13,6 Prozent; 510 Sekunden 
• Fahrtrichtung Duisburg: 27,3 Prozent; 468 Sekunden 
 
Linie 760, Haltestelle „Lohauser Dorfstraße" 
 
• Fahrtrichtung Ratingen: 76,9 Prozent; 214 Sekunden 
• Fahrtrichtung Wittlaer: 37,5 Prozent; 264 Sekunden 
 
Linie SB52, Haltestelle „Plüschowstraße" 
 
• Fahrtrichtung Flughafen: 0 Prozent; 382 Sekunden 
• Fahrtrichtung Meerbusch: 42,9 Prozent; 201 Sekunden 
 
Zur Einordnung der Angaben zur Linie U79 wird darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten an 
der Haltestelle „Kulturstraße" und der eingleisige Abschnitt im Bereich Duisburg- Grunewald zu 
Verspätungen führen. Darüber hinaus hat die Rheinbahn ihr Angebot auf der Linie U78 am 
Veranstaltungstag deutlich verstärkt. Es wurden zusätzliche Fahrten der Linie U78 zur Merkur-
Spiel-Arena angeboten, sodass zeitweise ein 3- Minuten-Takt gewährleistet werden konnte. 
Dadurch wurde unabhängig von der individuellen Verspätungslage der angefragten Linien ein 
regelmäßiges und leistungsfähiges Angebot für die Fahrgäste sichergestellt.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 26 · Müllanhänger auf dem Parkplatz am Aquazoobeantwortet
TOP 26 · BV5/112/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Umbau des Nordparkcafés und der Müllentsorgung in diesen Anhängern?

2. Wann gedenkt die Verwaltung, die Anhänger abzusichern, beziehungsweise ihre Entfernung vom öffentlichen Parkplatz zu veranlassen?

3. Warum wurde den wiederholten Hinweisen und Anfragen der Bürger*innen bislang nicht nachgegangen?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV5/112/2026 

Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 20. August 2026 
hier: Müllanhänger auf dem Parkplatz am Aquazoo 

Frage 1: 
Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Umbau des Nordparkcafés und der Müllentsorgung 
in diesen Anhängern? 
 
Frage 2: 
Wann gedenkt die Verwaltung, die Anhänger abzusichern, beziehungsweise ihre Entfernung vom 
öffentlichen Parkplatz zu veranlassen? 
 
Frage 3: 
Warum wurde den wiederholten Hinweisen und Anfragen der Bürger*innen bislang nicht 
nachgegangen? 
 
Antwort zu den Fragen 1 bis 3: 
Die Anhänger wurden durch den ehemaligen Betreiber des Nordpark-Cafés im Bereich der 
Feuerwehrbewegungszone, hinter dem Aquazoo, abgestellt und waren Bestandteil der Insolvenz-
masse. Unter anderem, um die Feuerwehrbewegungszone wieder frei zu machen, wurden die 
nicht mehr zugelassenen Anhänger auf den Besucherparkplatz des Aquazoos verbracht. 
 
Mittlerweile wurden die Anhänger aus der Insolvenzmasse entlassen, so dass der Eigentümer 
nun seitens des Rechtsamtes, unter angemessener Fristsetzung, aufgefordert wird, die Anhänger 
zu entfernen. Nach Fristablauf besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, die Anhänger zu ent-
sorgen.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 28 · Wie weit ist die Planung zur Geothermie für den Düsseldorfer Norden?beantwortet
TOP 29 · Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung für den Düsseldorfer Norden?beantwortet
TOP 29 · BV5/117/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

(Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 1. September 2026) Die kommunale Wärmeplanung ist für Düsseldorf vorgeschrieben. Angesichts der letzten Hitzeperiode ist es absolut notwendig, eine gute kommunale Wärmeplanung durchzuführen 1.Welche Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung werden genau für den Düsseldorfer Norden geplant?

TOP 30 · GAT für Messdaten zur Verkehrsbelastung Angermunder Straße (zwischen den Kreisverkehren)einstimmig beschlossen
TOP 30 · BV5/118/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um die zeitnahe Aufstellung einer „GAT" auf der Angermunder Straße (zwischen den Kreisverkehren), um Daten über Verkehrsbelastung auf der Angermunder Straße im Ortskern zu erhalten und ggf. Maßnahmen umzusetzen.

Aus „Begründung“

Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass sich im Ortskern Angermund zu dem Vollsortimenter, den Bäckereien und dem Lotto-Toto-Laden mit Geschenk-Schreibwaren inzwischen mehrere gastronomische Betriebe (eine gut besuchte Eisdiele, Restaurants und eine Bier-und Weinstube) angesiedelt haben, die von den Angermundern gut angenommen werden.

TOP 31 · Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der „Ladenzeile Sültenfuß“ in Stockum erhöheneinstimmig beschlossen
TOP 31 · BV5/120/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die Beschilderung an der Ausfahrt der „Ladenzeile Sültenfuß" auf die Kaiserswerther Straße in Düsseldorf-Stockum zu erneuern, um so ein verkehrswidriges Einfahren gegen die Einbahnstraße zu unterbinden.

Aus „Begründung“

Der Straßenzug entlang der „Ladenzeile Sültenfuß" in Düsseldorf-Stockum ist eine Einbahnstraße, in die von der Straße „Am Hain" eingebogen wird und die auf die Kaiserswerther Straße endet. Gleichwohl biegen immer wieder Fahrzeuge von der Kaiserswerther Straße - und damit entgegen der Fahrtrichtung - in den Straßenzug ab, was teilweise zu gefährlichen Verkehrssituationen führt.

TOP 32 · Parksituation in Düsseldorf-Stockum – Ausweitung des Anwohnerparkenseinstimmig beschlossen
TOP 32 · BV5/119/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung die Parksituation für die Anwohner in unmittelbarer Nähe von Messegelände, Arena sowie nahe dem Flughafen in Stockum durch Ausweisung von Anwohnerparkgebieten zu entschärfen und dadurch Fremdparkern entgegenzuwirken.

Aus „Begründung“

Anwohner in Stockum sind sowohl durch mit dem Pkw anreisende Besucher zur Messe und zum Stadion bzw. zur Merkur Spiel Arena als auch - über z.T. Standzeiten von Wochen - durch Flughafenparker betroffen. Mit Inbetriebnahme der U-Bahn-Linie zum Flughafen ist damit zu rechnen, dass noch mehr Flugreisende geneigt sein werden, ihre Fahrzeuge in den Wohngebieten nahe den Haltestellen der neuen U80 abzustellen.

TOP 33 · Parksituation in Angermund – kurzfristige Maßnahmen gegen zunehmenden Parkdruck durch Flughafenparkereinstimmig beschlossen
TOP 33 · BV5/121/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, kurzfristig zu prüfen, wie die Parksituation entlang der Angermunder Straße sowie angrenzender Straßen entspannt werden kann.Dabei soll insbesondere geprüft werden,  ob temporär eingerichtete Halteverbotszonen - beispielsweise für einzelne Stunden an einem festen Wochentag ( z.B. Donnerstags von 10-12 h, wie auf der Bahnhofsstraße) - geeignet wären,  welche weiteren Maßnahmen aus anderen Stadtbezirken (insb. SB 6) bereits erfolgreich umgesetzt wurden,  und welche kurzfristig umsetzbaren Lösungen aus Sicht der Verwaltung für Angermund sinnvoll erscheinen.

Aus „Begründung“

Bezug genommen wird auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage BV5/127/2025 „Anfrage zur Parksituation in Angermund im Zusammenhang mit Flughafenparkern". In der Beantwortung hatte die Verwaltung angekündigt, den Parkdruck durch eine repräsentative Erhebung konkretisieren zu wollen und die Bezirksvertretung 5 nach der Datenauswertung erneut zu beteiligen. Eine entsprechende Rückmeldung oder Datenauswertung liegt bislang jedoch nicht vor. Gleichzeitig melden sich weiterhin zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner, die von einer weiteren Zuspitzung der Situation berichten. Die Problematik betrifft dabei insbesondere die Angermunder Straße, nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft aber zunehmend auch angrenzende Straßenräume. Vor diesem Hintergrund erscheint eine kurzfristige Prüfung möglicher Entlastungsmaßnahmen sinnvoll.

TOP 34 · Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Kalkumer Schloßallee an der Bushaltestelle vor dem Theodor-Fliedner-Gymnasiumeinstimmig beschlossen
TOP 34 · BV5/122/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die schon bestehende Tempo-30-Regelung (montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr) auf der Kalkumer Schloßallee im Bereich des Theodor-Fliedner-Gymnasiums so auszuweiten, dass die Bushaltestellen „Kalkumer Schloßallee" sowohl in Fahrtrichtung Kalkum (Abb.1) als auch in Fahrtrichtung Kaiserswerth (Abb.2) vollständig erfasst werden, um die Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.

Aus „Begründung“

Das Theodor-Fliedner-Gymnasium befindet sich unmittelbar an der stark befahrenen Kalkumer Schloßallee. Insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes halten sich dort zahlreiche Schülerinnen und Schüler auf. Hinzu kommt der Busverkehr an der Bushaltestelle „Kalkumer Schlossallee". Die derzeitige Tempo-30-Regelung reicht nach Auffassung der Bezirksvertretung 5 nicht aus, um den gesamten sensiblen Bereich vor dem Gymnasium und an der Bushaltestelle angemessen abzudecken. Gerade im Bereich einer weiterführenden Schule und einer Bushaltestelle ist mit häufigen Querungen der Fahrbahn und unvorhersehbaren Bewegungen von Kindern und Jugendlichen zu rechnen. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung daher, die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung der Tempo-30-Regelung zu prüfen und diese anschließend möglichst zeitnah umzusetzen. Eine weitergehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.

TOP 35 · Sitzungstermine der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2027zur Kenntnis genommen
TOP 35 · BV5/096/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 nimmt folgende Sitzungstermine zur Kenntnis: Dienstag, 02. Februar 2027 Dienstag, 16. März 2027 Dienstag, 27. April 2027 Dienstag, 25. Mai 2027 Dienstag, 29. Juni 2027 Dienstag, 14. September 2027 Dienstag, 19. Oktober 2027 Etatberatung 2028* Dienstag, 30. November 2027 * Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Zeitraum der Etatberatungen noch nicht festgelegt; möglicherweise ist eine Terminanpassung erforderlich.

TOP 36 · Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltungzur Kenntnis genommen
TOP 36 · BV5/104/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, in Wittlaer im Bereich Bockumer Straße / Kalkstraße einen öffentlich zugänglichen Bücherschrank aufzustellen. Die Kosten sind aus Mitteln der Bezirksvertretung 5 zu tragen. Der Standort Bockumer Straße / Kalkstraße wurde im Rahmen eines Ortstermins am 28. Mai 2026 geprüft. Der Standort wurde als nicht optimal bewertet (Stichworte: Verschattung, erhöhter Reinigungsbedarf, et cetera), wird aber wegen fehlender Alternativen im Ortskern Wittlaer-Bockum zunächst testweise umgesetzt. Die Herstellung und Installierung des Bücherschranks ist für Oktober 2026 avisiert.

TOP 37 · Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2026zur Kenntnis genommen
TOP 37 · BV5/095/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

In ihrer Sitzung am 27. Oktober 2015 hat die Bezirksvertretung 5 die Verwaltung gebeten, analog zur Praxis im Rat der Stadt Düsseldorf einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die in der Vorlage anliegenden tabellarischen Aufstellungen sind aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist.

3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Was die Stadt zur Sitzung mitteilt

Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.

Ankündigung der Stadt · 04.09.2026

Sitzung der Bezirksvertretung 5

Mitteilung hier lesen

Im Rathaus Kaiserswerth, Kaiserswerther Markt 23, kommt die Bezirksvertretung 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund) am Dienstag, 15. September 2026, zu ihrer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung der BV 5 stehen unter anderem der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 50 sowie das Stadtbaumkonzept für Düsseldorf. Sitzungsbeginn ist um 17 Uhr. Die Sitzung kann auch per Livestream verfolgt werden unter: https://www.duesseldorf.de/bv/05.html Die vollständige Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung stehen im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter folgender Internetadresse zur Verfügung: https://www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen/

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf · Originalmitteilung

Themen dieser Sitzung

+7 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Offizielle Niederschrift Niederschrift Ö Das amtliche Wortprotokoll der Sitzung — PDF öffnen PDF →

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 43 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP : Anfragen aus vorheriger Sitzung*
  • TOP : Anträge
  • TOP : Informationsvorlagen
  • TOP : Neue Anfragen
  • TOP : Verwaltungsvorlagen
  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung abweichend beschlossen
  • TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 30. Juni 2026 einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Zulassung von Sachverständigen einstimmig beschlossen
  • TOP 4: Rückblick und Austausch zur Premiere der Eventfläche Open Air Park
  • TOP 5: Berichterstattung zum Thema Kanalsanierung Alte Landstraße
  • TOP 6: Tempolimit "30" Heltorfer Schloßallee, 40489 Düsseldorf einstimmig beschlossen
  • TOP 7: Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 50 in Kombination mit dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum an der Kalkumer Schloßallee - Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I) Empfehlung einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Bauvoranfrage Friedrich-von-Spee-Straße 38 – Neuerrichtung von zwei Wohngebäuden einstimmig beschlossen
  • TOP 9: Bauvoranfrage Drosselweg 4 – Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Garagen einstimmig beschlossen
  • TOP 10: Bauantrag Immenweg 15, 15a, 15b, 15c – Errichtung von jeweils einer Doppelhaushälfte mit Garage einstimmig beschlossen
  • TOP 11: Bauvoranfrage Arnheimer Straße 39, 41, 43 – Errichtung von 3 Stadthäusern einstimmig beschlossen
  • TOP 12: Bauvoranfrage Grenzweg 9, 9a – Errichtung von 2 Doppelhaushälften in offener eingeschossiger Staffelgeschoss-Bauweise mit Flachdach und dazugehörigen Garagen vertagt
  • TOP 13: Bauvoranfrage Claudiusstraße 17 – Bestandssanierung, Aufstockung eines Gebäudes und Errichtung einer Aufzuganlage einstimmig beschlossen
  • TOP 14: Bauantrag Roßpfad 31, 33, 35, 41, 43, 45 – Errichtung von 6 Einfamilienhäusern mit Garagen. einstimmig beschlossen
  • TOP 15: Stadtbaumkonzept für Düsseldorf (8. Pflanzperiode) abweichend beschlossen
  • TOP 16: Öffentliche Beleuchtung – Erneuerung gasbetriebene Beleuchtung (Standsicherheitsmaßnahmen 2026) in Stockum einstimmig beschlossen
  • TOP 17: Zuschuss an den Angermunder Tennisclub e. V. einstimmig beschlossen
  • TOP 18: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 - Haushalt 2026 (Liste B), Restaurierung der Büste Maria Theresia im Lantz'schen Park mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 19: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 - Haushalt 2026 (Liste B), Maßnahmen an diversen Kita-Einrichtungen einstimmig beschlossen
  • TOP 20: Illegale Rennen und erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B8n in den Nacht- und frühen Morgenstunden beantwortet
  • TOP 21: Schloss Kalkum: Was unternimmt die Stadt für den Erhalt und Nachnutzung des Denkmals? beantwortet
  • TOP 22: Wird das Schloss Kalkum und der dazu gehörige Park weiter verfallen oder wird das Schloss Kalkum bald umgebaut? beantwortet
  • TOP 23: Gullys im Stadtbezirk 5 müssen mehrfach im Jahr gesäubert und regelmäßig überprüft werden, um Überflutungen auf Straßen, in Unterführungen und in Keller zu vermeiden. beantwortet
  • TOP 24: Zusammenlegung der Haltestellen Nordpark/Aquazoo und Messe Ost/Stockumer Kirchstraße vertagt
  • TOP 25: Verspätungen der Rheinbahn während des Konzertes im Open Air Park am 10.07.26 beantwortet
  • TOP 26: Müllanhänger auf dem Parkplatz am Aquazoo beantwortet
  • TOP 27: Wann wird die Radleitroute weiter gebaut? vertagt
  • TOP 28: Wie weit ist die Planung zur Geothermie für den Düsseldorfer Norden? beantwortet
  • TOP 29: Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung für den Düsseldorfer Norden? beantwortet
  • TOP 30: GAT für Messdaten zur Verkehrsbelastung Angermunder Straße (zwischen den Kreisverkehren) einstimmig beschlossen
  • TOP 31: Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der „Ladenzeile Sültenfuß“ in Stockum erhöhen einstimmig beschlossen
  • TOP 32: Parksituation in Düsseldorf-Stockum – Ausweitung des Anwohnerparkens einstimmig beschlossen
  • TOP 33: Parksituation in Angermund – kurzfristige Maßnahmen gegen zunehmenden Parkdruck durch Flughafenparker einstimmig beschlossen
  • TOP 34: Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Kalkumer Schloßallee an der Bushaltestelle vor dem Theodor-Fliedner-Gymnasium einstimmig beschlossen
  • TOP 35: Sitzungstermine der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2027 zur Kenntnis genommen
  • TOP 36: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen
  • TOP 37: Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2026 zur Kenntnis genommen
  • TOP 38: Verschiedenes
Anwesenheit Teilnehmende Personen 19 Personen
Weiterlesen im Portal Behandelte Vorlagen 20 Vorlagen

Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.

Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

BV5/104/2026 zur Kenntnis Endgültig

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