Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 15.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Restaurierung der Büste „Maria Theresia" und stellt die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 19.100 EUR bereit.
Die Büste „Maria Theresia" aus Bleiguss (19. Jahrhundert) war für mehrere Jahre eingelagert. Zu den Hintergründen dieser Einlagerung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Nachdem die Büste von einem Restaurierungsatelier aus dem Lager abgeholt und fachgerecht begutachtet wurde, liegt nun ein konkretes Angebot für die notwendigen Restaurierungsarbeiten vor. Es beläuft sich auf 15.988,00 EUR zzgl. MwSt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Herr Mastrokoukos, Die Linke, vom 9. Juni 2026) Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft soll es bereits seit längerer Zeit auf der B8n in den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden zu Rennen beziehungsweise erheblichen Ge - schwindigkeitsüberschreitungen kommen. Die dadurch entstehenden Lärmbelastungen führen dazu, dass Bürgerinnen und Bürger in ihrer Nachtruhe und ihrem Schlaf erheblich gestört werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Verkehrssicherheit in diesem Bereich hat.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/077/2026 Anfrage Herr Mastrokoukos, Die Linke, vom 9. Juni 2026 hier: Illegale Rennen und erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B8n in den Nacht- und frühen Morgenstunden Frage: Ist der Verwaltung die aktuelle Situation auf der B8n bekannt und steht sie diesbezüglich bereits im Austausch mit der zuständigen Straßenbaubehörde, um Lösungen zu erörtern? Antwort: Der Verwaltung ist die beschriebene Situation vor Ort nicht bekannt. Die Polizei teilt auf Nachfrage hierzu folgendes mit: Der angefragte Streckenabschnitt hat eine Länge von circa 9,5 Kilometer. Eine Auswertung der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Mai 2026 ergab, dass 12 Verkehrsunfälle registriert wurden, bei denen nicht angepasste Geschwindigkeit zumindest mitursächlich war. Für den betrachteten Bereich liegt keine Unfallhäufungsstelle vor. Das Unfalllagebild ist unauffällig. Geschwindigkeitsmessungen werden auf der B8n , örtlich und zeitlich variierend, nach Bewertung im Rahmen der Möglichkeiten, durchgeführt. Die für den Bereich zuständige Polizeiinspektion teilt mit, dass keine Hinweise auf illegale Kraftfahrzeugrennen auf der B8n vorliegen. Straßen.NRW teilt auf Nachfrage mit, dass bei der internen Straßenmeisterei ebenfalls keine Kenntnisse über illegale Rennen und erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B8n vorliegen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Was unternimmt die Stadt Düsseldorf aus ihrer eigenen Zuständigkeit heraus, um den Verfall von Schloss und Park entgegen zu wirken?
2. Ist der Stadt Düsseldorf ein aktueller Ansprechpartner der Eigentümer- gesellschaft bekannt und steht sie mit diesem in Kontakt?
3. Sieht die Stadt Düsseldorf sich in der Lage ggf. in nicht öffentlicher Sitzung der BV5 über den Stand der Nachnutzungsbemühungen zu berichten (beispielsweise zum Bauantragsverfahren, der Gespräche mit übergeordneten Denkmalschutzbehörden)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/083/2026 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. Juni 2026 hier: Schloss Kalkum: Was unternimmt die Stadt für den Erhalt und Nachnutzung des Denkmals? Frage 1: Was unternimmt die Stadt Düsseldorf aus ihrer eigenen Zuständigkeit heraus, um den Verfall von Schloss und Park entgegen zu wirken? Antwort: Die Stadt begrüßt die Bemühungen zur Umnutzung und Revitalisierung des Schlosses Kalkum. Das Bauaufsichtsamt und das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen weiterhin in Kontakt mit der Bauherrin. Diese beabsichtigt vorab des Einreichens eines Bauantrags die denkmalrechtlichen Belange tiefergehend zu klären. Welche Unterlagen über die schon bekannten Pläne und Detailpunkte hinaus dazu vorzulegen sind, wird in Kürze in weiteren gemeinsamen Gesprächen festgelegt werden. Diese Konkretisierung, die in der Bauvoranfrage nicht in allen Details vorgelegen hatte, von den zu beteiligenden Behörden aber gefordert würde, muss also der d enkmalrechtlichen Genehmigung vorausgehen. Frage 2: Ist der Stadt Düsseldorf ein aktueller Ansprechpartner der Eigentümergesellschaft bekannt und steht sie mit diesem in Kontakt? Antwort: Ja, der Stadt Düsseldorf sind die Ansprechpartner bekannt und die Stadt bietet regelmäßig konkrete Unterstützung und Rücksprachen an und spricht hierzu auch mit anderen Institutionen mit dem Ziel einer gemeinsamen Unterstützung. Frage 3: Sieht die Stadt Düsseldorf sich in der Lage ggf. in nicht öffentlicher Sitzung der BV5 über den Stand der Nachnutzungsbemühungen zu berichten (beispielsweise zum Bauantragsverfahren, der Gespräche mit übergeordneten Denkmalschutzbehörden)? Antwort: Ein Bauantrag wurde noch nicht eingereicht. Darüber hinaus besteht die Absicht, die Fachämter für Denkmalpflege im Landschaftsverband Rheinland auf der Basis einer aktualisierten Planung einzubinden, die dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege wie in Frage 1 beschrieben noch nicht vorliegt. So wollen wir bereits im Vorfeld einer Antragsbearbeitung den Investor unterstützen. Ein Bericht ist derzeit leider zu früh.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
riesigen Landschaftspark umgeben, der bis heute für alle zugänglich ist.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/086/2026 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 14. Juni 2026 hier: Wird das Schloss Kalkum und der dazu gehörige Park weiter verfallen oder wird das Schloss Kalkum bald umgebaut? Frage 1: Gilt der erteilte Bauvorbescheid noch? Antwort: Der Bauvorbescheid gilt noch. Frage 2: Hat die Verwaltung der Stadt Düsseldorf Gespräche mit dem rheinischen Amt für Denkmalpflege geführt, um eine denkmalgerechte Umnutzung des Schlosses zu erreichen? Antwort: Im Zuge der Weiterplanung (vom Vorbescheid zum Bauantrag) hat es ein Gespräch mit der Bauherrin im Bauaufsichtsamt gegeben. Zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Bauantrags bedarf es im Vorfeld einer intensiven Prüfung und Abstimmung der denkmalpflegerischen Belange. Aus diesem Grund ist das LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland angefragt worden, diesen Prozess weiter zu begleiten. Eine Rückmeldung des LVR (Landschaftsverband Rheinland) liegt hierzu leider noch nicht vor. Frage 3: Wie schätzt die Verwaltung den Zustand des denkmalgeschützten Parks ein und den Bedarf einer intensiveren Pflege? Antwort: Bezüglich des Parks sind die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfolgt. Die Notwendigkeit weiterführender Pflegemaßnahmen wird geprüft. Hier arbeiten die zuständigen Stellen der Verwaltung mit der Eigentümerin zusammen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wasser kann dann bei Regen nicht mehr durch das Gully abgeführt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/087/2026 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 14. Juni 2026 hier: Gullys im Stadtbezirk 5 müssen mehrfach im Jahr gesäubert und regelmäßig überprüft werden, um Überflutungen auf Straßen, in Unterführungen und Keller zu vermeiden. Frage 1: Wie häufig werden die Gullys im Stadtbezirk fünf auf die Funktionsfähigkeit untersucht? Antwort: Die Straßenabläufe im Stadtbezirk 5 werden einmal pro Jahr mit Saug- und Spülfahrzeugen gereinigt und auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Die Funktionsprüfung eines Straßenablaufs stellt sicher, dass Oberflächenwasser störungsfrei in das Kanalsystem ablaufen kann. Sie umfasst die Sicht- und Funktionsprüfung sowie die Reinigung. Nach jeder Reinigung erfolgt ein hydraulischer Funktionstest zur Überprüfung der Abflussleistung. Das Wasser muss unmittelbar und zügig durch den Schlammfang in die Kanalisation ablaufen, ohne dass sich ein Rückstau auf der Straßenoberfläche bildet. Die Straßenabläufe im Stadtbezirk 5 wurden im Februar/März dieses Jahres gereinigt und gespült. Einzelne nicht gemeldete verstopfte Straßenabläufe sind nach der Reinigung wieder voll funktionsfähig gewesen. Frage 2: Warum wurden die „Erdhäufchen" in der Unterführung zur Auffahrt der B8 nicht rechtzeitig sofort nach der Reinigung entfernt ? Antwort: Die Straßenabläufe in der Unterführung liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein- Westfalen (Straßen.NRW). Sofern unseren Mitarbeitenden besondere Verunreinigungen an den Abläufen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW auffallen, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an Straßen.NRW. Beim Reinigen und Spülen von Straßenabläufen durch den Stadtentwässerungsbetrieb verblei- ben keine aufgehäuften Rückstände, da die Stoffe im Schlammfang direkt vom Saug- und Spülfahrzeug aufgenommen werden. Insbesondere durch starke Regenfälle können sich im Bereich der Abläufe, wie auch in den Entwässerungsrinnen, zum Beispiel Laub, kleinere Äste ansammeln, die durch die AWISTA Kommunal GmbH im Auftrag der Stadt Düsseldorf regelmäßig im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden; nach Starkregenereignissen ist die AWISTA verstärkt im Einsatz. Frage 3: Kann die Frequenz der Reinigung der Gullys stark erhöht werden? Antwort: Der jährliche Reinigungsintervall der Straßenabläufe im Stadtbezirk 5 hat sich grundsätzlich bewährt. Eine flächendeckende Erhöhung der regelmäßigen Reinigung und Spülung der Straßenabläufe wäre aus Sicht des Stadtentwässerungsbetriebes wirtschaftlich nicht vertretbar, da die weit überwiegende Anzahl der Straßenabläufe im Normalfall in einem Zeitraum von circa einem Jahr insoweit nicht verstopfen, dass das Regenwasser nicht mehr abfließt. Die sich leider manchmal - aus verschiedensten Umständen - ergebenden Verstopfungen, stellen aus unserer Sicht Einzelfälle dar. Verstopfte Straßenabläufe können auf kurzem Wege telefonisch von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden, diese werden dann umgehend geprüft und gereinigt. Insbesondere nach einem Starkregenschauer kann aber auch der Eindruck entstehen, dass eine Verstopfung eines Straßenablaufs vorliegt, weil das Regenwasser im Bereich des Ablaufs auf der Straße steht und nicht sofort abfließt. Oftmals liegt hier ein zwangsläufig verzögerter Abfluss des Wassers vor, das heißt es kommt einfach zu viel Wasser auf einmal am Straßenablauf an beziehungsweise die darunter liegende Kanalisation ist durch die Regenmengen kurzzeitig ausgelastet. Dieser Zustand kann durchaus bis zu einer halben Stunde nach einem starken Regenereignis andauern. Natürlich kann sich der Durchfluss einzelner Straßenabläufe aus verschiedenen Gründen auch kurzfristig verschlechtern. Dies können beispielsweise auf die Straße geworfener Müll und Verpackungen sein, die in den Straßenablauf gelangen und das Ablaufrohr zum Kanal verstopfen. Auch können durch Gartenarbeiten, Bauarbeiten oder Hausrenovierungen aus Unachtsamkeit Sand, Mörtel- oder Farbreste in den Ablauf gelangen, die dort aushärten. Insbesondere im Herbst können Laubansammlungen das Gitter eines Straßenablaufs blockieren. Wie oben erwähnt, wäre es für den Stadtentwässerungsbetrieb in diesen Einzelfällen äußerst hilfreich, wenn hier eine Mitteilung aus der Bevölkerung erfolgt. Nach Eingang des Hinweises auf einen verstopften Straßenablauf, erfolgt sehr zügig eine Reinigung und Spülung des Ablaufs. Der Stadtentwässerungsbetrieb informiert auf seiner Internet-Seite unter dem Menüpunkt „Störungen, Beschwerden und Anregungen" über die Möglichkeiten der Meldung eines verstopften Straßenablaufs. Eine pragmatische Mitteilung an den Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf mit einer genauen Ortsangabe kann in vielen Fällen eine schnelle Lösung des Problems sein.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 hebt ihren ablehnenden Beschluss vom 28. April 2026 zur Vorlage BV5/052/2026 auf und folgt dem Bürgerantrag vom 9. August 2026. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung die Geschwindigkeit entlang der Straße „Heltorfer Schloßallee" auf Tempo 30 zu reduzieren und die entsprechende Beschilderung zu veranlassen.
Zur Sitzung am 28. April 2026 wurde ein Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung entlang der Heltorfer Schloßallee (Vorlage BV5/052/2026) eingebracht. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, da der Antragsteller in seiner Begründung auf eine geringfügige Bedeutung der Straße hingewiesen hat und eine Befragung ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger keinen Bedarf für eine Geschwindigkeitsreduzierung erkennen konnten. Nachdem nunmehr sämtliche Anwohnenden sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen und dem Bürgerantrag folgend offensichtlich für Ortsunkundige digital unterschiedliche Geschwindigkeitsvorgaben vermittelt werden, wird unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (Verkehrsfläche ohne separate Gehweganlage) eine Geschwindigkeitsbeschilderung mit Tempo 30 befürwortet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Ausgangssituation Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2 Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden 1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit erreicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig hinsichtlich der Geschossigkeit, der GFZ, der textlichen Festsetzung, dass Drempel unzulässig sind sowie hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Vorhabengrundstück Friedrich-von-Spee-Straße 38 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5185/015. Das Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Unmittelbar an das Vorhabengrundstück grenzt der denkmalgeschützte Barbarossawall. Es liegt zudem im Bereich der Denkmalbereichssatzung Kaiserswerth.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück Drosselweg 4 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und stimmt der Erteilung der Baugenehmigungen zu. Es sind Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/003 erforderlich.
Die Vorhabengrundstücke Immenweg 15, 15a, 15b und 15c befinden sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/003. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Kleinsiedlungsgebiet (WS) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ≤ 0,2, sowie zwingend eine I-geschossige Bebauung festgesetzt. Bezüglich der Bauweise sind ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° vorgeschrieben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage. Eine Befreiung ist erforderlich von der straßenseitigen Baufluchtlinie.
Das Vorhabengrundstück Arnheimer Straße 39, 41, 43 befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5185/004, der eine straßenseitige Baufluchtlinie festsetzt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage. Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Vorhabengrundstück Claudiusstraße 17 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/036. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 sowie eine Geschossigkeit von II festgesetzt. Eine offene Bauweise wird vorgeschrieben. Zudem sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gemäß textlicher Festsetzung Nr. 4 unzulässig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich der Überschreitung der GFZ, der Überschreitung von Baugrenzen, der Überschreitung der Geschossigkeit sowie hinsichtlich der festgesetzten Dachform erforderlich.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5088/003. Dieser setzt unter anderem eine GFZ von 0,4, eine I- Geschossigkeit sowie hinsichtlich der Dachform Satteldächer mit einer Neigung bis 45 Grad fest. Folglich wird das Vorhaben bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Pflanzung von insgesamt 15 neuen Baumpflanzungen (Handlungsfeld 1) sowie die Sanierung von 1 bestehenden Baumstandort mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4).
Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch moderne strombetriebene Leuchten auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen 2026 in Stockum gemäß Straßenliste. Die Bezirksvertretung 5 wird über die Umrüstung der historischen Leuchtenmodelle von der Betriebsart Gas auf die Betriebsart Strom (unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform) auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen informiert.
Die großflächige Umrüstung der gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023), Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten von (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) etwa 13.600 Gaslichtpunkten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Angermunder Tennisclub e.V. Maßnahme Vereinssportanlage Pannschoppen 12 Umbau der Elektroinstallation im Vereinsgebäude Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 BezeichnungZuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu9.531,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Mitgliederstatistik: Gesamtverein Weiblich.260 Männlich 298 Divers 0 Gesamt: 558 Jugendliche Weiblich 80 Männlich 86 Divers 0 Gesamt 166 Der Angermunder Tennisclub e. V. (atc) ist auf der vereinseigenen Tennisanlage Am Pannschoppen beheimatet. In den vergangenen Jahren gab es Umbauten an verschiedenen Bereichen des Clubhauses und in den Außenanlagen des Vereins. Hierdurch entspricht die vorhandene Elektroinstallation nicht mehr den Vorgaben nach DIN VDE 0100. Die Elektrohauptverteilung Keller sowie die Unterverteilung Obergeschoss müssen daher ausgetauscht und die komplette Installation überprüft werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Bahnen der Linie U79 (Richtung Kaiserswerth und Richtung Innenstadt) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle Freiligrathplatz angekommen und mit welcher individuellen Verspätung?
2. Wie viele Busse der Linie 760 (Richtung Wittlaer und Richtung Flughafen) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle Lohauser Dorfstraße angekommen und mit welcher individuellen Verspätung?
3. Wie viele Busse der Linie SB52 (Richtung Meerbusch und Richtung Nordpark) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr an der Haltestelle Plüschowstraße pünktlich und wie viele verspätet angekommen und mit welcher individuellen Verspätung?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/111/2026 Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. August 2026 hier: Verspätungen der Rheinbahn während des Konzertes im Open Air Park am 10.07.2026 Frage 1: Wie viele Bahnen der Linie U79 (Richtung Kaiserswerth und Richtung Innenstadt) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle Freiligrathplatz angekommen und mit welcher individuellen Verspätung? Frage 2: Wie viele Busse der Linie 760 (Richtung Wittlaer und Richtung Flughafen) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr pünktlich und wie viele verspätet an der Haltestelle Lohauser Dorfstraße angekommen und mit welcher individuellen Verspätung? Frage 3: Wie viele Busse der Linie SB52 (Richtung Meerbusch und Richtung Nordpark) waren am 10.07.2026 zwischen 15.00 und 21.00 Uhr an der Haltestelle Plüschowstraße pünktlich und wie viele verspätet angekommen und mit welcher individuellen Verspätung? Antwort zu den Fragen 1 - 3: Die Rheinbahn teilt zu dieser Anfrage folgendes mit: Im Zuge der Open- Air-Konzertpremiere mit drei Konzerten von System of a Down, OneRepublic und Pitbull mit insgesamt mehr als 130.000 Besucherinnen und Besuchern hat die Rheinbahn in Düsseldorf in kurzer Zeit so viele Fahrgäste wie noch nie befördert. Nach dem Konzert von System of a Down am 10. Juli 2026 brachte die Rheinbahn mit 18 Stadtbahnzügen innerhalb von 2 Stunden und 12 Minuten rund 41.000 Fahrgäste ans Ziel. Auch unter besonders heraus- fordernden Bedingungen hat die Rheinbahn insgesamt eine zuverlässige und sichere An- und Abreise für die vielen Konzertbesucherinnen und -besucher ermöglicht. Die Erfahrungen aus den drei Veranstaltungen zeigen zugleich, dass der leistungsfähige öffent- liche Nahverkehr eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von Großver- anstaltungen in Düsseldorf ist. Durch die Bündelung der Besucherströme auf den ÖPNV konnten erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastungen im Individualverkehr vermieden und eine leistungs- fähige Anbindung des Veranstaltungsortes sichergestellt werden. Die erfolgreiche Bewältigung der Besucherströme unterstreicht damit auch die Bedeutung der Rheinbahn für die Mobilität bei überregional bedeutsamen Veranstaltungen und für die Attraktivität Düsseldorfs als Veranstal- tungsstandort. Die Ermittlung der erfragten individuellen Verspätungsdaten für jede einzelne Fahrt der Linien U79, 760 und SB52 an den jeweiligen Haltestellen im Zeitraum von sechs Stunden ist nur mit erheblichem Auswertungsaufwand möglich. Daher werden im Folgenden die auf Basis der verfügbaren Daten ermittelbaren Pünktlichkeitswerte für die jeweiligen Linien und Fahrtrichtungen im Zeitraum von 15:00 bis 21:00 Uhr am 10. Juli 2026 dargestellt. Die Angaben umfassen den jeweiligen Pünktlichkeitswert in Prozent sowie den Mittelwert der Verspätung in Sekunden. Fahrten gelten als verspätet, wenn die Abfahrt ab 3 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit erfolgt. Der ausgewiesene Pünktlichkeitswert gibt den Anteil der Fahrten an, die diesen Wert nicht überschreiten. Linie U79, Haltestelle „Freiligrathplatz" (Kurse der Rheinbahn AG) • Fahrtrichtung Düsseldorf: 13,6 Prozent; 510 Sekunden • Fahrtrichtung Duisburg: 27,3 Prozent; 468 Sekunden Linie 760, Haltestelle „Lohauser Dorfstraße" • Fahrtrichtung Ratingen: 76,9 Prozent; 214 Sekunden • Fahrtrichtung Wittlaer: 37,5 Prozent; 264 Sekunden Linie SB52, Haltestelle „Plüschowstraße" • Fahrtrichtung Flughafen: 0 Prozent; 382 Sekunden • Fahrtrichtung Meerbusch: 42,9 Prozent; 201 Sekunden Zur Einordnung der Angaben zur Linie U79 wird darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten an der Haltestelle „Kulturstraße" und der eingleisige Abschnitt im Bereich Duisburg- Grunewald zu Verspätungen führen. Darüber hinaus hat die Rheinbahn ihr Angebot auf der Linie U78 am Veranstaltungstag deutlich verstärkt. Es wurden zusätzliche Fahrten der Linie U78 zur Merkur- Spiel-Arena angeboten, sodass zeitweise ein 3- Minuten-Takt gewährleistet werden konnte. Dadurch wurde unabhängig von der individuellen Verspätungslage der angefragten Linien ein regelmäßiges und leistungsfähiges Angebot für die Fahrgäste sichergestellt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Umbau des Nordparkcafés und der Müllentsorgung in diesen Anhängern?
2. Wann gedenkt die Verwaltung, die Anhänger abzusichern, beziehungsweise ihre Entfernung vom öffentlichen Parkplatz zu veranlassen?
3. Warum wurde den wiederholten Hinweisen und Anfragen der Bürger*innen bislang nicht nachgegangen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/112/2026 Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 20. August 2026 hier: Müllanhänger auf dem Parkplatz am Aquazoo Frage 1: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Umbau des Nordparkcafés und der Müllentsorgung in diesen Anhängern? Frage 2: Wann gedenkt die Verwaltung, die Anhänger abzusichern, beziehungsweise ihre Entfernung vom öffentlichen Parkplatz zu veranlassen? Frage 3: Warum wurde den wiederholten Hinweisen und Anfragen der Bürger*innen bislang nicht nachgegangen? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Anhänger wurden durch den ehemaligen Betreiber des Nordpark-Cafés im Bereich der Feuerwehrbewegungszone, hinter dem Aquazoo, abgestellt und waren Bestandteil der Insolvenz- masse. Unter anderem, um die Feuerwehrbewegungszone wieder frei zu machen, wurden die nicht mehr zugelassenen Anhänger auf den Besucherparkplatz des Aquazoos verbracht. Mittlerweile wurden die Anhänger aus der Insolvenzmasse entlassen, so dass der Eigentümer nun seitens des Rechtsamtes, unter angemessener Fristsetzung, aufgefordert wird, die Anhänger zu entfernen. Nach Fristablauf besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, die Anhänger zu ent- sorgen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
seit dem Jahr 2019 wurde die Möglichkeit der Nutzung der Geothermie im Düsseldorfer Norden untersucht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 1. September 2026) Die kommunale Wärmeplanung ist für Düsseldorf vorgeschrieben. Angesichts der letzten Hitzeperiode ist es absolut notwendig, eine gute kommunale Wärmeplanung durchzuführen 1.Welche Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung werden genau für den Düsseldorfer Norden geplant?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um die zeitnahe Aufstellung einer „GAT" auf der Angermunder Straße (zwischen den Kreisverkehren), um Daten über Verkehrsbelastung auf der Angermunder Straße im Ortskern zu erhalten und ggf. Maßnahmen umzusetzen.
Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass sich im Ortskern Angermund zu dem Vollsortimenter, den Bäckereien und dem Lotto-Toto-Laden mit Geschenk-Schreibwaren inzwischen mehrere gastronomische Betriebe (eine gut besuchte Eisdiele, Restaurants und eine Bier-und Weinstube) angesiedelt haben, die von den Angermundern gut angenommen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die Beschilderung an der Ausfahrt der „Ladenzeile Sültenfuß" auf die Kaiserswerther Straße in Düsseldorf-Stockum zu erneuern, um so ein verkehrswidriges Einfahren gegen die Einbahnstraße zu unterbinden.
Der Straßenzug entlang der „Ladenzeile Sültenfuß" in Düsseldorf-Stockum ist eine Einbahnstraße, in die von der Straße „Am Hain" eingebogen wird und die auf die Kaiserswerther Straße endet. Gleichwohl biegen immer wieder Fahrzeuge von der Kaiserswerther Straße - und damit entgegen der Fahrtrichtung - in den Straßenzug ab, was teilweise zu gefährlichen Verkehrssituationen führt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung die Parksituation für die Anwohner in unmittelbarer Nähe von Messegelände, Arena sowie nahe dem Flughafen in Stockum durch Ausweisung von Anwohnerparkgebieten zu entschärfen und dadurch Fremdparkern entgegenzuwirken.
Anwohner in Stockum sind sowohl durch mit dem Pkw anreisende Besucher zur Messe und zum Stadion bzw. zur Merkur Spiel Arena als auch - über z.T. Standzeiten von Wochen - durch Flughafenparker betroffen. Mit Inbetriebnahme der U-Bahn-Linie zum Flughafen ist damit zu rechnen, dass noch mehr Flugreisende geneigt sein werden, ihre Fahrzeuge in den Wohngebieten nahe den Haltestellen der neuen U80 abzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, kurzfristig zu prüfen, wie die Parksituation entlang der Angermunder Straße sowie angrenzender Straßen entspannt werden kann.Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob temporär eingerichtete Halteverbotszonen - beispielsweise für einzelne Stunden an einem festen Wochentag ( z.B. Donnerstags von 10-12 h, wie auf der Bahnhofsstraße) - geeignet wären, welche weiteren Maßnahmen aus anderen Stadtbezirken (insb. SB 6) bereits erfolgreich umgesetzt wurden, und welche kurzfristig umsetzbaren Lösungen aus Sicht der Verwaltung für Angermund sinnvoll erscheinen.
Bezug genommen wird auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage BV5/127/2025 „Anfrage zur Parksituation in Angermund im Zusammenhang mit Flughafenparkern". In der Beantwortung hatte die Verwaltung angekündigt, den Parkdruck durch eine repräsentative Erhebung konkretisieren zu wollen und die Bezirksvertretung 5 nach der Datenauswertung erneut zu beteiligen. Eine entsprechende Rückmeldung oder Datenauswertung liegt bislang jedoch nicht vor. Gleichzeitig melden sich weiterhin zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner, die von einer weiteren Zuspitzung der Situation berichten. Die Problematik betrifft dabei insbesondere die Angermunder Straße, nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft aber zunehmend auch angrenzende Straßenräume. Vor diesem Hintergrund erscheint eine kurzfristige Prüfung möglicher Entlastungsmaßnahmen sinnvoll.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die schon bestehende Tempo-30-Regelung (montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr) auf der Kalkumer Schloßallee im Bereich des Theodor-Fliedner-Gymnasiums so auszuweiten, dass die Bushaltestellen „Kalkumer Schloßallee" sowohl in Fahrtrichtung Kalkum (Abb.1) als auch in Fahrtrichtung Kaiserswerth (Abb.2) vollständig erfasst werden, um die Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.
Das Theodor-Fliedner-Gymnasium befindet sich unmittelbar an der stark befahrenen Kalkumer Schloßallee. Insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes halten sich dort zahlreiche Schülerinnen und Schüler auf. Hinzu kommt der Busverkehr an der Bushaltestelle „Kalkumer Schlossallee". Die derzeitige Tempo-30-Regelung reicht nach Auffassung der Bezirksvertretung 5 nicht aus, um den gesamten sensiblen Bereich vor dem Gymnasium und an der Bushaltestelle angemessen abzudecken. Gerade im Bereich einer weiterführenden Schule und einer Bushaltestelle ist mit häufigen Querungen der Fahrbahn und unvorhersehbaren Bewegungen von Kindern und Jugendlichen zu rechnen. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung daher, die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung der Tempo-30-Regelung zu prüfen und diese anschließend möglichst zeitnah umzusetzen. Eine weitergehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 nimmt folgende Sitzungstermine zur Kenntnis: Dienstag, 02. Februar 2027 Dienstag, 16. März 2027 Dienstag, 27. April 2027 Dienstag, 25. Mai 2027 Dienstag, 29. Juni 2027 Dienstag, 14. September 2027 Dienstag, 19. Oktober 2027 Etatberatung 2028* Dienstag, 30. November 2027 * Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Zeitraum der Etatberatungen noch nicht festgelegt; möglicherweise ist eine Terminanpassung erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, in Wittlaer im Bereich Bockumer Straße / Kalkstraße einen öffentlich zugänglichen Bücherschrank aufzustellen. Die Kosten sind aus Mitteln der Bezirksvertretung 5 zu tragen. Der Standort Bockumer Straße / Kalkstraße wurde im Rahmen eines Ortstermins am 28. Mai 2026 geprüft. Der Standort wurde als nicht optimal bewertet (Stichworte: Verschattung, erhöhter Reinigungsbedarf, et cetera), wird aber wegen fehlender Alternativen im Ortskern Wittlaer-Bockum zunächst testweise umgesetzt. Die Herstellung und Installierung des Bücherschranks ist für Oktober 2026 avisiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 27. Oktober 2015 hat die Bezirksvertretung 5 die Verwaltung gebeten, analog zur Praxis im Rat der Stadt Düsseldorf einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die in der Vorlage anliegenden tabellarischen Aufstellungen sind aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Im Rathaus Kaiserswerth, Kaiserswerther Markt 23, kommt die Bezirksvertretung 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund) am Dienstag, 15. September 2026, zu ihrer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung der BV 5 stehen unter anderem der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 50 sowie das Stadtbaumkonzept für Düsseldorf. Sitzungsbeginn ist um 17 Uhr. Die Sitzung kann auch per Livestream verfolgt werden unter: https://www.duesseldorf.de/bv/05.html Die vollständige Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung stehen im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter folgender Internetadresse zur Verfügung: https://www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen/
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.